Ist es erlaubt, das Impressum einer Hompage nur unter der Bedingung anzuzeigen, daß man einen Werbeblocker deaktiviert?
Ich ärgere mich gerade sehr über diese Praxis, weil ich ohne Werbeblocker mit schwacher Internetverbindung und schwachem PC das normale Internet kaum sinnvoll nutzen kann und den Werbeblocker nicht ohne Grund installiert und aktiviert habe. Und jetzt blenden sogar Massenmedien in ihrem Online-Auftritt ihr Impressum einfach aus, wenn man einen Werbeblocker verwendet.
Ist das rechtens, oder hat an die Sichtbarkeit des Impressums keine Bedingung geknüpft zu werden?
Impressum wegen Werbeblocker ausblenden erlaubt?
Re: Impressum wegen Werbeblocker ausblenden erlaubt?
…auch traditionelle Zeitungsverlage sind heutzutage immer mehr auf Websitebesucher und vor allem auf Werbeeinnahmen im digitalen Raum angewiesen - wenn die Medienhäuser z.B. dagegen sind, dass eine KI mit ihren Artikeln gefüttert wird, dann werden sie eben aus den Suchergebnissen ausgelistet…
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