Besitzstörung?

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Urwi
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Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 22.11.2023, 11:51

Hallo,

ich wohne ziemlich am Ende einer Sackgasse und habe eine breite Garageneinfahrt. Diese wurde oftmals von fremden Fahrzeugen zum Umdrehen benutzt.
Nachdem mir jetzt 2x hintereinander jemand an die Zaunmauer angefahren ist und ohne anzuhalten davongefahren ist, habe ich jetzt gut sichtbar mehrere Tafeln aufgestellt, dass es sich hier um einen Privatgrund handelt.
Trotzdem drehen noch immer Fahrzeuge um. Vor ca. 2 Monate habe ich zusätzlich eine Kamera installiert, die selbstverständlich nur mein Grundstück überwacht und nur auslöst, wenn jemand mein Grundstück befährt.
Trotzdem drehen noch immer vereinzelt fremde Fahrzeuge um.
Soviel ich in Erfahrung bringen konnte, kann ich nur mit einer Besitzstörungsklage degegen vorgehen, aber ich finde im Internet nicht viel über dieses Thema, nur wenn dort geparkt wird, aber nicht wenn da nur umgedreht wird.
Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke



Hank
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Hank » 08.12.2023, 13:55

Bei der Besitzstörungsklage geht es vor allem um Vermeidung von eigenmächtiger Gewaltanwendung durch Selbstjustiz, d.h. man muss auf alle Fälle das Gericht vorher anrufen, um geeignete Vorkehrungen treffen zu können;

denn § 344 ABGB gewährt dem Besitzer ausdrücklich und wortwörtlich das Recht „in dem Falle, dass die richterliche Hilfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben”

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 19.12.2023, 09:19

Hallo,

Danke für die Antwort!

Da ich ja im Vorhinein nicht weiß, wer befährt mein Grundstück, wie soll das "... man muss auf alle Fälle das Gericht vorher anrufen ..." funktionieren?

Hank
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Hank » 23.12.2023, 15:15

...indem eben alle rechtlich bedeutsamen, relevanten Tatsachen gesammelt werden, um daraus den konkreten, rechtlich relevanten, dem Urteil zugrundezulegenden Sachverhalt zusammenzustellen. Dazu reicht häufig juristischer Sachverstand nicht aus, oft müssen Sachverständige aus allen Lebensbereichen zur Klärung der Faktenlage herangezogen werden...

Miss.dorfmadl
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 10:06

Soweit ich weiß, reicht auch das Umdrehen auf deinem Grundstück aus, um eine Besitzstörungsklage ergreifen zu können. Die normale Vorgehensweise dazu ist: Halteranfrage bei der Zulassungsbehörde, Mahnschreiben an Halter, Klage (falls keine Reaktion auf Mahnschreiben).

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 31.12.2023, 13:04

Miss.dorfmadl hat geschrieben:
31.12.2023, 10:06
Soweit ich weiß, reicht auch das Umdrehen auf deinem Grundstück aus, um eine Besitzstörungsklage ergreifen zu können. Die normale Vorgehensweise dazu ist: Halteranfrage bei der Zulassungsbehörde, Mahnschreiben an Halter, Klage (falls keine Reaktion auf Mahnschreiben).
Danke!

Miss.dorfmadl
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 13:07

Ach, und nicht zu vergessen: Besitzstörungsklagen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Besitzstörung bei Gericht eingebracht werden.

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