Besitzstörung?

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Urwi
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Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 22.11.2023, 11:51

Hallo,

ich wohne ziemlich am Ende einer Sackgasse und habe eine breite Garageneinfahrt. Diese wurde oftmals von fremden Fahrzeugen zum Umdrehen benutzt.
Nachdem mir jetzt 2x hintereinander jemand an die Zaunmauer angefahren ist und ohne anzuhalten davongefahren ist, habe ich jetzt gut sichtbar mehrere Tafeln aufgestellt, dass es sich hier um einen Privatgrund handelt.
Trotzdem drehen noch immer Fahrzeuge um. Vor ca. 2 Monate habe ich zusätzlich eine Kamera installiert, die selbstverständlich nur mein Grundstück überwacht und nur auslöst, wenn jemand mein Grundstück befährt.
Trotzdem drehen noch immer vereinzelt fremde Fahrzeuge um.
Soviel ich in Erfahrung bringen konnte, kann ich nur mit einer Besitzstörungsklage degegen vorgehen, aber ich finde im Internet nicht viel über dieses Thema, nur wenn dort geparkt wird, aber nicht wenn da nur umgedreht wird.
Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke



Hank
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Hank » 08.12.2023, 13:55

Bei der Besitzstörungsklage geht es vor allem um Vermeidung von eigenmächtiger Gewaltanwendung durch Selbstjustiz, d.h. man muss auf alle Fälle das Gericht vorher anrufen, um geeignete Vorkehrungen treffen zu können;

denn § 344 ABGB gewährt dem Besitzer ausdrücklich und wortwörtlich das Recht „in dem Falle, dass die richterliche Hilfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben”

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 19.12.2023, 09:19

Hallo,

Danke für die Antwort!

Da ich ja im Vorhinein nicht weiß, wer befährt mein Grundstück, wie soll das "... man muss auf alle Fälle das Gericht vorher anrufen ..." funktionieren?

Hank
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Hank » 23.12.2023, 15:15

...indem eben alle rechtlich bedeutsamen, relevanten Tatsachen gesammelt werden, um daraus den konkreten, rechtlich relevanten, dem Urteil zugrundezulegenden Sachverhalt zusammenzustellen. Dazu reicht häufig juristischer Sachverstand nicht aus, oft müssen Sachverständige aus allen Lebensbereichen zur Klärung der Faktenlage herangezogen werden...

Miss.dorfmadl
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 10:06

Soweit ich weiß, reicht auch das Umdrehen auf deinem Grundstück aus, um eine Besitzstörungsklage ergreifen zu können. Die normale Vorgehensweise dazu ist: Halteranfrage bei der Zulassungsbehörde, Mahnschreiben an Halter, Klage (falls keine Reaktion auf Mahnschreiben).

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 31.12.2023, 13:04

Miss.dorfmadl hat geschrieben:
31.12.2023, 10:06
Soweit ich weiß, reicht auch das Umdrehen auf deinem Grundstück aus, um eine Besitzstörungsklage ergreifen zu können. Die normale Vorgehensweise dazu ist: Halteranfrage bei der Zulassungsbehörde, Mahnschreiben an Halter, Klage (falls keine Reaktion auf Mahnschreiben).
Danke!

Miss.dorfmadl
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 13:07

Ach, und nicht zu vergessen: Besitzstörungsklagen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Besitzstörung bei Gericht eingebracht werden.

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 16.06.2024, 16:45

Hallo,

ich muß mich hier nochmals einklinken. Eine Anfrage bei meinem RA, ob er die Besitzstörungsklagen einbringen könnte, hat er abgewunken, dass er an solchen Klagen nicht interessiert ist.
Jetzt habe ich im Netz einen anderen RA und zwei solche Abmahninstitutionen kontaktiert, ob sie die Besitzstörungsklagen von mir übernehmen würden. Auch die haben das abgelehnt, wobei einer als Begründung angeführt hat, dass das kurzzeitige Befahren meines Gründstückes keine Besitzstörung rechtfertigen würde.
Ist dem wirklich so?

Danke

alles2
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von alles2 » 16.06.2024, 18:34

Da es sich bei einem Wendemanöver in einer Einfahrt um eine geringfügige Beeinträchtigung handelt, würde ich auch keinen Rechtfertigungsgrund für eine Besitzstörungsklage sehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 17.06.2024, 07:39

alles2 hat geschrieben:
16.06.2024, 18:34
Da es sich bei einem Wendemanöver in einer Einfahrt um eine geringfügige Beeinträchtigung handelt, würde ich auch keinen Rechtfertigungsgrund für eine Besitzstörungsklage sehen.
Danke!

Aber wie kann ich mich wehren?

alles2
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von alles2 » 17.06.2024, 10:38

Das Thema haben wir immer wieder, daher:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=17795#p42723

Bei der Besitzstörungsklage geht es auch darum, dass das störerische Verhalten hinkünftig unterlassen wird, was man nach einer Halterauskunft bei der Zulassungsstelle oder Polizei durch eine selbst verfasste Unterlassungserklärung auch ohne Gericht oder Anwalt meistern kann. Das sollte reichen, um den Lenker zu verdeutlichen, dass das Wenden in Deinem Hof nicht mehr geduldet wird, und ihn davon abhalten.

Dass es zur Markierung eines Privatgrunds nicht unbedingt irgendwelcher Schilder oder Tafeln braucht, wurde hier beschrieben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=20674#p51720
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 17.06.2024, 11:49

"Das sollte reichen, um den Lenker zu verdeutlichen, dass das Wenden in Deinem Hof nicht mehr geduldet wird, und ihn davon abhalten."

Dem ist leider nicht so! Selbst Lenker, die ich in flagranti erwische, hängen mir eine blöde Antwort um. Erst gestern wieder einen ertappt, null Einsicht und blöde Sprüche, obwohl ich außerordentlich freudlich darauf hingewiesen habe, dass er meinen Privatgrund zur Umkehr benutzt hat. Es sei quasi sein Recht hier umzukehren, schließlich befinde er sich in einer Sackgasse und diese Rückwärts wieder zu verlassen, sei ihm nicht zumutbar!!!

Schilder und Kamera werden einfach ignoriert.
Da hilft nur, wenn es in der Brieftasche weh tut, aber offenbar sind mir da die Hände gebunden und ich muß das dulden!

alles2
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von alles2 » 17.06.2024, 22:24

Natürlich gibt es diese Unbelehrbaren, die glauben, sich alles erlauben zu dürfen. Doch diesen Personenkreis meinte ich nicht. Ich bezog mich auf jene harmoniebedürftige Störer, denen gar nicht bewusst sein dürfte, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist, weil dabei immer wieder etwas unbemerkt beschädigt wird und man dies unterbinden möchte, und das ihnen auch vermittelt wird. Manche hingegen brauchen es eben schriftlich wie eine Unterlassungserklärung, damit sie zum Nachdenken anfangen. Ansonsten könnte sich eine Unterlassungsklage anbieten, wenn man es mit jemanden zu tun hat, bei dem die Wiederholungsgefahr gegeben sein dürfte. Die Uneinsichtigkeit ist nämlich ein Indiz dafür und könnte so eine Klage begründen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Urwi
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von Urwi » 18.06.2024, 06:34

Meine Erfahrung zeigt, 2/3 sind bei der direkten Konfrontation uneinsichtig, aber ich erwische die wenigsten davon. :oops:

alles2
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Re: Besitzstörung?

Beitrag von alles2 » 18.06.2024, 09:49

Und wie wär's, wenn Du Hindernisse wie Pylone (Verkehrskegel) aufstellst oder - wie in dem einen Beitrag erwähnt - Dein Grund mit einer Kette begrenzt?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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