Guten Tag,
ich stelle mir die Frage, ob bei Aufnahme eines weiteren Kontoinhabers bei Banken. aus rein praktischen Gründen. auch vorsichtshalber eine Schenkungsmeldung beim FA zu erfolgen hat.
Schließlich scheint der neue Mitinhaber plötzlich im Kontenregister mit Geldregen auf. Die Beweislastumkehr dürfte mühsam werden.
In Deutschland beispielsweise ist dies der Fall, da der Fiskus dort durch diese Praktiken eine verdeckte Schenkung vermutete.
Vielen Dank
Schenkungsmeldung - weitere Kontoinhaber
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Re: Schenkungsmeldung - weitere Kontoinhaber
Die Frage ist, was mit der "Kontoinhaberschaft" bezweckt werden soll. Soll damit bloß eine Verfügungsmöglichkeit über das Konto geschaffen werden, oder soll damit tatsächlich Eigentum bzw. Miteigentum am Guthaben begründet werden?
Das bloße Recht oder die bloße Möglichkeit, über fremdes Vermögen zu verfügen, führt ja noch zu keinem Erwerb. Ein Erwerb wäre aber für eine Schenkung - die dann unter den sonstigen Voraussetzungen des SchenkungsmeldeG zu melden wäre - zwingend erforderlich.
Das bloße Recht oder die bloße Möglichkeit, über fremdes Vermögen zu verfügen, führt ja noch zu keinem Erwerb. Ein Erwerb wäre aber für eine Schenkung - die dann unter den sonstigen Voraussetzungen des SchenkungsmeldeG zu melden wäre - zwingend erforderlich.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Schenkungsmeldung - weitere Kontoinhaber
Das ist eine Grauzone oder irre ich, denn schließlich bin ich nach dem Kontoeintritt rechtlicher Besitzer der Hälfte.
Ob jetzt eine Schenkung oder reine Verfügungsmöglichkeit der Beweggrund ist, steht in den Sternen. Bei einer reinen Zeichnungsberechtigung ist die Sache klar.
Wie gesagt, nicht umsonst hat der deutsche Fiskus solche Methoden als verdeckte Schenkung interpretiert.
Ist eine Meldung im Zweifel der bessere Weg? Falls es das FA anders sieht, sind doch 10% des nicht deklarierten Wertes als Strafe fällig.
Ob jetzt eine Schenkung oder reine Verfügungsmöglichkeit der Beweggrund ist, steht in den Sternen. Bei einer reinen Zeichnungsberechtigung ist die Sache klar.
Wie gesagt, nicht umsonst hat der deutsche Fiskus solche Methoden als verdeckte Schenkung interpretiert.
Ist eine Meldung im Zweifel der bessere Weg? Falls es das FA anders sieht, sind doch 10% des nicht deklarierten Wertes als Strafe fällig.
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