Überweisung nach Deutschland

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Überweisung nach Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 10.04.2003, 19:32

Hallo,



ich wollte fragen ob mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe für einen Kauf im Internet € 190,00 nach Deutschland überwiesen (Name und Kontonummer bekannt). Die Ware habe ich bis jetzt nicht bekommen und der verkäufer meldet sich nicht mehr. Was kann ich gegen ihn unternehmen? Hat es überhaupt sinn etwas dagegen zu machen oder ist mein geld verloren?



mit bestem dank im voraus




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RE: Überweisung nach Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 09:43

Aber sicher doch haben Sie Möglichkeiten!



Sie schreiben von einem Kauf im Internet: War das im Rahmen einer Internetauktion? Oder hat es sich um ein regelrechtes Versandhaus gehandelt, haben Sie also von einem Gewerbetreibenden gekauft?



Da gibt es ja oft Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen zB festgelegt ist, wie allfällige Rechtsstreitigkeiten abgewickelt werden (zB der Gerichtsstand).



In der Regel läuft es - wenn Mahnungen nichts fruchten - darauf hinaus, dass Sie den anderen klagen müssen. Ist ein ausländisches Gericht zuständig, ist das natürlich noch mühsamer als wenn es ein österreichisches wäre. Aber möglich ist es, und auch Exekutionsführung nach einem gewonnenen Prozess.



Wie auch bei "stinknormalen" Inlandsgeschäften könnte es aber letzten Endes sein, dass Sie für Ihr Geld nichts bekommen werden bzw. Ihr Geld nicht zurück bekommen werden, weil zB der Geschäftspartner in Konkurs oder letzten Ende unauffindbar ist. Dieses Risiko lässt sich in Ihrem Fall "von der Weite" nicht abschätzen..



mfg, MA.

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RE: Überweisung nach Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 20:43

hallo, danke für ihre antwort!



leider hat mich der verkäufer ausgetrickst, so dass es nicht mehr über einen internetverkäufer war, sondern eine rein private angelegenheit und so engagiert sich dieser anbieter auch nicht für mich.



und ausserdem möchte ich ausser dem überwiesenem geld kein weiteres mehr verlieren.


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RE: Überweisung nach Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 11:44

> leider hat mich der verkäufer ausgetrickst, so dass es nicht mehr über einen internetverkäufer war, sondern eine rein private angelegenheit und so engagiert sich dieser anbieter auch nicht für mich.

>

Falls Sie Vertrauen in einen Internetverkäufer gewonnen hatten, und jetzt nicht mehr dieser, sondern ein anderer Ihr Vertragspartner geworden ist, so ist doch die Geschäftsanbahnung über Internet erfolgt. Leider kenne ich mich mit Internetkaufsrecht nicht so aus - vielleicht gibt es da jetzt schon spezielle Regeln, die Leute in Ihrer Situation zusätzlich schützen. Aber falls anfangs ein Internetauktionshaus oä. bei der Anbahnung dabei war, könnte es vielleicht helfen, eine Mail an die Adresse der Betreiber zu schicken, und darin zu schildern, was passiert ist. Vielleicht wissen diese Leute dort Abhilfe bzw. leiten die Beschwerde mit entsprechenden Vermerken an den Internetverkäufer weiter, - der grundsätzlich ein Interesse daran haben dürfte, wenn schon nicht bei Ihnen, so doch für die Zukunft beim Internetauktionshaus gut angeschrieben zu sein, seine "weiße Weste", seine Verkaufsmöglichkeit dort nicht zu verlieren. Denn, wie Sie schreiben "austricksen" klingt nicht nach einem Handeln, das einem ordentlichen Verkäufer/Kaufmann zuzuschreiben wäre..



Ansonsten - ist mir noch eingefallen - könnten Sie, da Sie ja im Besitz von Namen, Kontonummer, und wohl auch Bankbezeichnung sind, an die Hauptadresse dieser Bank (durch Internetsuche unter "http://www.google.com" sicherlich eruierbar) einen eingeschriebenen Brief (Kopie samt Aufgabebestätigung aufheben) oder ein Fax (Sendebestätigung) schicken, mit der Bitte, dieses an die kontoführende Stelle des Betreffenden weiterzuleiten. In diesem Schreiben erlauben Sie sich, anzufragen, ob der von Ihnen überwiesene Betrag auch tatsächlich am Konto des Empfängers angekommen ist. Denn Sie haben keinen Hinweis darauf, herrscht doch seit Ihrer Bestellung völlige Funkstille, der Verkäufer rührt sich in keiner Weise, obschon Sie wie vereinbart Geld überwiesen haben und nun schon (so und so lang) nachrichtenlos vergeblich auf die Ware warten? Für den Fall, dass der Verkäufer in Konkurs gefallen sein oder zwischenzeitig verstorben sein sollte uäm. wären Sie dankbar für die Übermittlung der Daten bzw. Adresse des Konkursgerichtes, damit Sie dort ihre Forderung anmelden können. Sie möchten durch diesen Brief ausschließen, dass Sie dem Verkäufer unrecht tun, denn falls sich die Sache jetzt nicht mehr kurzfristig auf dem Korrespondenzweg gütlich regeln lässt und Sie ihre Ware oder Ihr Geld zurück bekommen, überlegen Sie jetzt schon die Erstattung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien, da Sie befürchten müssten, dass der Verkäufer von vorneherein nicht die Absicht hatte, zu leisten. Sie hätten den Weg der Nachforschung über Ihre Bank nicht gewählt, da diese Auslandsnachfragen mit erheblichen Bankspesen verbunden sind und Sie bei gegebener Situation nicht auch noch weiteres Geld verlieren wollen..



Es sei denn, eine Nachforschung über Ihre Bank kostet nichts, - dann können Sie das auch versuchen. Immerhin ist es gut möglich, dass die Zahlung gar nicht am Zielkonto angekommen ist bzw. dass der Verkäufer wirklich (temporär, vielleicht wegen eines Spitalsaufenthaltes) nicht entsprechend handlungsfähig ist. Jedenfalls dürfte dieses Ihr Schreiben aller Voraussicht nach an den Bankkunden weiterkommuniziert werden, mit möglichem Erfolg. Wenn es sich um einen seriösen Verkäufer handelt, wird sich die Sache ja hoffentlich bald aufklären, sonst bleibt Ihnen tatsächlich noch die - meines Wissens - kostenlose Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Schließlich sind auf dem Wege des Internet allerlei Betrügereien möglich, die gerade mit den Schwierigkeiten spekulieren könnten, die Sie jetzt gerade haben, und auch damit, dass der einzelne, der "auf den Leim gegangen ist", nicht noch mehr Geld verlieren will durch aufwendige Nachforschungen oder Klagsführung. So könnte es sein, dass - den schlechtesten Fall vorausgesetzt, der aber hoffentlich gar nicht gegeben ist - es bereits mehreren Leuten vor Ihnen ebenso ergangen ist. Es könnte durchaus sein, dass die offiziellen Stellen, die mit Delikten auf diesem Gebiet befasst sind, nicht undankbar sind, wenn sich überhaupt mal wer bei Ihnen meldet und sagt: "Ich bin da (auch) zu Schaden gekommen." Aber eben eine solche Sachverhaltsdarstellung (=Schilderung was Ihnen passiert ist, mit dem Ersuchen den Fall zu prüfen hinsichtlich allfälliger Delikte, per Post an Staatsanwaltschaft Wien, siehe Telefonbuch) würde ich eher erst als letztes Mittel verfassen, - es gibt ja zahlreiche Möglichkeiten, dass sich der Fall noch anders aufklärt, - wir wollen ja nicht gleich das Schlechteste denken.



Für den Fall, dass ein Strafverfahren (wegen Betrugs) eingeleitet würde, könnten Sie sich - bereits in der Sachverhaltsdarstellung - mit einem bezifferten Schadensbetrag als Privatbeteiligte/r anschließen. Dann erhalten sie eine Verständigung über einen allfälligen Verhandlungstermin und können auch in den Strafakt Einblick nehmen.



Vielleicht konnte Ihnen das noch weiterhelfen. Zu beneiden sind Sie nicht, - sowas ist immer ärgerlich.



Grüße MA.





> und ausserdem möchte ich ausser dem überwiesenem geld kein weiteres mehr verlieren.

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