Parzellierungskonzept

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Jusler
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Parzellierungskonzept

Beitrag von Jusler » 01.11.2023, 13:00

Darf die Gemeinde auf einem landwirtschaftlichen Grundstück (Land Salzburg) gegen den Willen des Grundstückseigentümers ein Parzellierungskonzept erstellen?

Leider gibt das Internet zum Thema Parzellierungskonzept nichts her - gibt es ein solches Rechtsinstrument überhaupt in der Salzburger Raumordnung?

Vielen Dank!



alles2
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Re: Parzellierungskonzept

Beitrag von alles2 » 01.11.2023, 15:31

Ich erkenne gewisse Parallelen zu diesem Thema:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24538

Es gibt je nach Bundesland diverse örtliche/räumliche/regionale Entwicklungs-, Erschließungs-, Nutzungs- und Parzellierungskonzepte. In Salzburg könnte es sich um das räumliche Entwicklungskonzept (REK) handeln, welches sich in § 23 bis 26 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) findet; hinsichtlich dessen Neuaufstellung (Revision) oder Änderung in § 65 S-ROG. Dieses Konzept sollte alle 10 Jahre überprüft werden (§ 20 Abs.1 S-ROG). Die Gemeinden unterliegen mit ihren Planungsvorhaben aufsichtsbehördlichen Kontrollen durch die Salzburger Landesregierung, weshalb man sich diesbezüglich auch an die Abteilung Bauen und Wohnen des Amtes wenden kann. Das REK hätte für Grundeigentümer praktisch keine direkten Folgen, da baubehördliche Entscheidungen auf Basis eines Flächenwidmungsplans (ab § 27 S-ROG) und eventuell eines Bebauungsplans (ab § 50 S-ROG) erfolgen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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