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Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 18.10.2023, 14:49
von Dodo2340
Mein Koffer ist am Freitag, 13. Oktober offenbar in München, von wo ich weggeflogen bin, aufgrund des dort herrschenden Chaos liegen geblieben, nachdem der CheckIn und das Boarding aufgrund des angeforderten und nicht geleisteten Mobilitätsservices mich schon an den Rand eines Nervenzusammenbruchs und/oder Herzinfarktes gebracht haben.

Die Nacht auf Samstag habe ich frierend und daher schlaflos verbracht, da ich keine Nacht- und auch keine saubere Straßenkleidung hatte. Mangels Badekleidung, Strandpantoffeln etc war am Samstag nicht an einen Strandaufenthalt zu denken. Nachdem es auf der Tracing-Seite noch keinen Hinweis gab, ob das Gepäckstück schon gefunden wurde, musste ich mit dem Taxi von der Tourismuszone, in der es nur mehr 3 Hotels und ein paar Touristenläden gibt, wo ich zwar Keramikwaren und Plüschkamele, nicht jedoch z.B Damenslips bekommen kann, in die ca 15 km entfernte Stadt fahren, um Ersatzkäufe von der Zahnbürste bis zu Kleidungsstücken zu tätigen. Glücklicherweise bin ich sprach- und einigermaßen ortskundig. Dennoch war die Einkaufsfahrt eine Tortur. Lange dicke Jeans und ein Langarm-T-Shirt bei über 30 Grad im Schatten brachten mich fast zum Kollabieren.

Im als Erstes angesteuerten Supermarkt, wo ich hoffte, ALLES Notwendige erstehen zu können, erstand ich mangels anderer Auswahl schließlich neben Toilette-Artikeln, eine Doppelpackung Liebestöter in Übergröße und ebenfalls in der Unterwäsche-Abteilung Herren-T-Shirts (1 ärmellloses und eine Doppelpackung weiße sowie ein schwarzes Kurzarm-T-Shirts) für mich (weiblich). Badepantoffel gab es in meiner Größe leider keine. Weiter in eine Filiale einer lokalen Boutique-Kette, wo ich immerhin 2 Damen-Langarmblusen und 1 Kurzarm-T-Shirt erstehen konnte. Auch hier keine Badepantoffel in meiner Größe. Erst auf der Heimfahrt konnte ich zu einem auf 7 Euro heruntergehandelten Wucherpreis ein - häßliches - Paar bei einem Straßenhändler erstehen. Rechnung oder Kassenbon gab es keinen. Ist weitgehend unüblich, selbst für die Taxifahrten musste ich tagelang auf die Belege warten (Fahrpreis für die Einkaufsfahrt 44 TDN plus Trinkgeld in Euro). Wenn ich den Fahrer nicht schon seit längerer Zeit kennen würde, hätte ich wohl gar keine Belege erhalten.
Da ich nicht mehr in der Lage war, weitere Geschäfte abzuklappern, und weitere Taxifahrten nicht nur zeitlich wie finanziell einen größeren Aufwand dargestellt hätten, musste ich mich mit der Situation - ohne luftige Hosen bzw Rock, ohne entsprechendes Schuhwerk - abfinden, und hoffen, dass mein Koffer doch noch auftaucht und das möglichst rasch. Am Sonntag, 15.10. im Laufe des Vormittags war es dann endlich so weit. Allerdings würde mir der Koffer nicht ins Hotel zugestellt werden. Unzählige WhatsApp-Nachrichten mit der Reiseleitung und dem Taxi-Lenker waren notwendig, um meine Fahrt mit ZWEI Taxis zum Flughafen Djerba zu organisieren, weil das lokale Taxi aus Zarzis dort nicht hinfahren darf, und umgekehrt das Taxi aus Djerba nicht nach Zarzis. Gepäckhauszustellung ist in Tunesien verboten, weshalb ich mit meinem Pass, der Verlustbestätigung ... persönlich zum Flughafen kommen musste, um meinen Koffer in Empfang zu nehmen. Damit ging der ganze sonnige Nachmittag dafür drauf. Nicht einmal zum Mittagessen bin ich gekommen. Fahrpreis 150 TDN. In Summe mehr als 2 verlorene Urlaubstage und Aufwendungen für Ersatzkäufe in Höhe von umgerechnet knapp 100 Euro (zuzüglich Taxikosten).
Ich habe das bewusst so ausführlich geschrieben, weil meine erste Frage lautet: Was steht mir an Entschädigungen zu? Ersatzbeschaffungen, Taxikosten sollten eigentlich klar sein. Was ist mit den nicht belegbaren Kosten für die Strandpantoffel? Entgangene Urlaubsfreuden?
Meine 2. Frage lautet: Was mache ich jetzt mit der Ersatzkleidung? Ich habe irgendwo gelesen, dass nur max 50 % erstattet würden, weil man die Kleidung ja behalten dürfen. Ehrlich gesagt, habe ich für die meisten Dinge keine Verwendung, weil sie weder meinem Geschmack, noch meiner Größe (übergroß), ja teilweise nicht einmal meinem Geschlecht (Herren-T-Shirts) entsprechen.
Ich habe für 10 Kilo Zusatzgepäck aufgezahlt, da bei der Pauschalreise von fast 3 Wochen nur lächerliche 15 kg Freigepäck enthalten sind. Womöglich müsste ich für das unvorhergesehene Übergepäck pro Kilo nochmals 15 Euro berappen, wozu ich genauso wenig Lust habe, als mich mit diesem Krempel abzuschleppen, den ich nicht mehr in meinen Koffer, sondern allenfalls im Handgepäck mitführen könnte. Kann ich die Sachen zurücklassen? Ich will - wie gesagt - keinesfalls für die Ersatzbeschaffung, noch den Transport bezahlen müssen.

Danke allen, die sich die Mühe gemacht haben, bis hierher zu lesen und auch schon vielen Dank im Voraus für Antworten.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 19.10.2023, 09:41
von alles2
Schadenersatzansprüche für entgangene Urlaubsfreude käme in Betracht, wenn der Reiseveranstalter einen erheblichen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Bei Deinen ganzen Ausführungen geht mir ab, welche Schritte Du rund um die Gepäckverspätung unternommen hast, z.B. Verlustmeldung mittels PIR–Formular am "Lost & Found"-Schalter oder direkt bei der Fluglinie, und ob es eine Reiseversicherung gibt. Wie man in Deiner Situation verfahren sollte, findest Du hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/passagier__und_fahrgastrechte/3/Seite.3450110.html

In anderen Worten auch dort, wo man die Höchsthaftungsgrenze nach dem Montrealer Übereinkommen findet:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/Fluggepaeck_beschaedigt_oder_verloren_.html

Liegt der Wert des Fluggepäcks wesentlich darüber, sollte es bei der Abfertigung (mit einem Aufpreis) deklariert oder eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Vielleicht läuft über die Kreditkarte eine Reiseversicherung mit einer höheren Deckungssumme. Was beispielsweise bei der Fluglinie "Austrian Airlines" gilt (50 %-ige Erstattung), muss nicht überall so gehandhabt werden, weshalb sich ein Blick in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB) lohnen kann.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 19.10.2023, 21:07
von Dodo2340
Danke für Ihre Antwort. Nachdem der Koffer zunächst unauffindbar war, wurde er schließlich offenbar in München (Abflug-Flughafen) doch noch gefunden und über Zürich nach Djerba geflogen. Das Gepäckstück kam um 2 Tage verspätet an, und ich musste noch ehe ich wusste, ob es jemals wieder auftauchen würde, Ersatzkäufe vornehmen. Als ich erfahren habe, dass der Koffer auf dem Flughafen Djerba eingetroffen ist, musste ich mir Taxis (Mehrzahl) organisieren, die mich von Zarzis zum Flughafen auf Djerba und wieder zurück gebracht haben. 2 Taxis - es hätten im worst case auch 4 sein können - waren deshalb notwendig, weil die Taxis aus Zarzis nicht zum Flughafen Djerba und umgekehrt fahren dürfen, sodass ich in der Mitte der Römerstraße, die die Insel Djerba mit dem südlichen Festland verbindet, das Taxi sowohl auf der Hin- als auch Rückfahrt wechseln musste. Eine Zustellung des Gepäckstücks ist in Tunesien nicht erlaubt.

Ich habe sofort nach meiner Landung Meldung gemacht und das PIR-Dokument erhalten und sowohl an die Airline, als auch den Reiseveranstalter sowie das Reisebüro geschickt.
Reisegepäcksversicherung habe ich grundsätzlich auch, weiß aber nicht (auswendig), ob die auch bei Gepäcksverspätung leisten muss. Ich sehe da eher die Fluggesellschaft (TuiFly) in der Pflicht.

Die Information über den 50%igen Selbstbehalt für die Ersatzbeschaffung von Bekleidung habe ich nicht speziell bei der AUA gelesen. Ich musste von München nach Djerba und später auch retour mit TuiFly fliegen.

Die Strecke Wien-München-Wien fliege ich zwar mit der Lufthansa/AUA. Diese ist jedoch nicht Bestandteil der Pauschalreise, da ich diese Flüge separat gebucht habe (war vorher beruflich in Bayern und daher auf einer Dienstreise).

Es geht mir jetzt um 3 Dinge:
1. dass ich für die Ersatzkäufe, die ich nicht (mehr) benötige, und den Großteil gar nicht behalten möchte, keine Kostenbeteiligung übernehmen muss. Ich würde den ganzen Krempel der Airline auf deren Kosten zurückgeben, am besten noch VOR meinem Heimflug (wegen 2. - s.u) und auch, weil ich möglicherweise abgesehen vom Gewicht auch nicht genügend Platz dafür habe, außerdem nicht einsehe, warum ich mich mit diesem Zeug/Ballast abschleppen soll.
2. dass ich nicht womöglich auf dem Rückflug bzw den Rückflügen (TuiFly im Rahmen der Pauschalreise, Lufthansa oder AUA als separater Anschlussflug - s.o) dafür Übergepäck bezahlen muss. In der Pauschalreise mit TuiFly sind nur lächerliche 15 kg Freigepäck enthalten, die ich bereits vorab für den Hin- und Retourflug um jeweils 10 kg aufgestockt habe. Für Übergepäck werden nämlich am Flughafen 15 Euro pro Kilo und Flugstrecke kassiert, und
3. Entschädigung für die mehr als 2 Tage entgangener Urlaubsfreuden, da ich in dieser Zeit nichts tun konnte, außer mich um die Ersatzkäufe, die Gepäcksnachforschung sowie die Organisation und Durchführung der Gepäcksabholung zu kümmern. Dass mir die Taxikosten erstattet werden, das setze ich als selbstverständlich voraus. Öffentliche Verbindung gibt es weder in die Stadt Zarzis, wo ich die Ersatzkäufe vorgenommen habe (bzw ohnehin nur einen Teil der benötigten Dinge kaufen konnte. Was ich getan hätte, wenn der Koffer nicht doch noch gekommen wäre, weiß ich nicht), noch zum Flughafen - hin und retour mehr als 100 km.

Meine Vermutung, die zwar naheliegend, aber nicht beweisbar ist, dass der Koffer deshalb in München liegen geblieben ist, weil ich erst als Letzte einchecken konnte (ich hatte nach Web-CheckIn bereits meineBoarding-Card, musste aber meinen Koffer noch aufgeben. Es gab weder einen Luggage-Drop off-, noch einen Priority-CheckIn weder für bereits eingecheckte, noch für mobilitätseingeschränkte Passagiere), weil der von mir rechtzeitig bei der Airline angeforderte Mobilitätsservice nicht kam. Ich war bereits mehr als 2 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen, nur ging der CheckIn nur sehr schleppend voran, und ich konnte mich nicht in die Warteschlange einreihen, weil ich zum Einen nicht 1 1/2 Stunden oder länger stehen kann und zum Anderen auf den Mobilitätsservice warten musste, den ich insbesondere zum Ein- bzw Aussteigen über Treppen benötige. Glücklicherweise hat sich dann beim Boarding ein freundlicher Mitarbeiter des Bodenpersonals bereit erklärt, mich mit dem Aufzug hinunter zu fahren und mir beim Einsteigen in die Maschine über die Gangway behilflich zu sein. Die Maschine startete schließlich mit erheblicher Verspätung, weil hinter mir noch die Rollstuhlfahrer als Allerletzte an Bord gebracht werden mussten.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 20.10.2023, 08:44
von Dodo2340
@alles2

Habe jetzt unter dem von Ihnen geposteten Link https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/Fluggepaeck_beschaedigt_oder_verloren_.html Folgendes gefunden:

"Häufig ersetzen Fluglinien Ersatzaufwendungen für Toiletteartikel zur Gänze, für Kleidung aber oft nur zu 50 Prozent, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstückes noch verwenden können."

Dürfte demnach nicht nur von der AUA so praktiziert werden. In den TuiFly-Bedingungen habe ich nichts dazu gefunden.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 20.10.2023, 10:42
von alles2
Sollte ein Beitrag ergänzt werden, bitte das Stift-Symbol des letzten Eintrages verwenden, damit nicht zwei aufeinanderfolgende Beiträge kreiert werden müssen.

Die Austrian Airlines habe ich nur als Beispiel genannt, weil ich es von denen so kenne und nicht von jeder Fluggesellschaft so praktiziert wird. Dass es nicht in Gesetz gegossen ist, vermittelt auch der AK-Artikel.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 20.10.2023, 11:05
von Dodo2340
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe aufgrund der Überlänge meines Eintrags bewusst einen neuen Beitrag eröffnet.

Ja, es ist kein Gesetz, aber offenbar eine branchenübliche Usance, die mir aus erwähnten Gründen nicht zusagt.
Ich werde der Airline und dem Veranstalter meine Forderungen (inkl. Belegen - soweit vorhanden) schicken und danach erst einmal abwarten. Mein Rückflug ist erst am 1.11. Bis dahin sollte hoffentlich eine Antwort eingelangt sein.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 20.10.2023, 23:47
von alles2
Uff, es gibt also doch einen Reiseveranstalter. Es wäre mir sehr genehm, wenn Du Dich auf das Wesentliche reduzieren würdest, anstatt das Ganze hier als eine Art Tagebuch auszugestalten. Daher kann man sich auf das Pauschalreisegesetz stützen. Du bist bereits nach § 13 PRG vorgegangen, während die Preisminderung und der Schadenersatz von § 12 PRG umfasst werden, der auch die entgangene Urlaubsfreude erwähnt. Ich hingegen bezog mich ursprünglich auf Art.19 des Montreal-Übereinkommens, wonach es heißt (siehe auch dessen Art.22 Abs.2):
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Der Preisminderungsanspruch richtet sich mitunter am Ausmaß der Einschränkung im Verhältnis zur gesamten Reisedauer. Hatte man beispielsweise ob der ganzen Umstände einen Tag nichts vom Urlaub, kann es so bewertet werden, als hätte es diesen nicht gegeben und es kann aliquot von der Gesamtsumme gemindert werden. Musste man ohne den eigenen Reisegepäck auskommen, kann vom Tagespreis ein Viertel abgezogen werden. Der Schadensersatz für die notwendig getätigten Einkäufe und Kosten für den Übergepäck kann ebenso in die Forderungshöhe einbezogen werden. Bei der entgangenen Urlaubsfreude würde mir keine Faustformel einfallen, wobei ich meinen würde, dass diese nicht allzu sehr ins Gewicht fallen würde und im mittleren zweistelligen Bereich angesiedelt werden könnte.

Die Forderung kannst Du mit der Anmerkung untermauern, als das mit dem Konsumentenschutz besprochen worden wäre und im Bedarfsfall sonst mit Unterstützung iSv § 29 Abs.1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) vorgehen würde.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 25.10.2023, 13:06
von Dodo2340
Danke für Ihre Antworten. Habe soeben - früher als erwartet - untenstehende Antwort von TuiFly erhalten. Ich habe in meinem Schreiben, das in Kopie sowohl auch an das Reisebüro als auch den Reiseveranstalter hingewiesen, dass ich beabsichtige (an diesen) auch Forderungen aufgrund entgangener Urlaubsfreuden zu stellen.

"Sehr geehrte Frau XY,

wir bedauern, dass Ihre Reise durch einen vorübergehenden Gepäckverlust mit Unannehmlichkeiten verbunden war. Leider lassen sich trotz größter Sorgfalt derartige Unregelmäßigkeiten nicht immer ganz vermeiden.

Wir beteiligen uns an den Auslagen sowie Taxikosten und regulieren Ihnen einen Betrag in Höhe von insgesamt 150,00 EUR. Bitte beachten Sie, dass wir erst ab 24 Stunden Ersatzeinkäufe bis zu € 50,00 erstatten.


Diesen Betrag werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen in voller Abgeltung sämtlicher Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweisen.

Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden übernehmen wir nicht.

TUIfly, als Luftverkehrsgesellschaft, unterliegt nicht den Bestimmungen des Reiserechts sondern den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens.

Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen vertaner Urlaubszeit können ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter erhoben werden, da Sie nicht in vertraglichen Beziehungen zu uns stehen und es sich darüber hinaus um immaterielle Forderungen handelt, die nach dem Montrealer Übereinkommen nicht erstattungsfähig sind. Dieses sieht eine Schadenregulierung für entgangene Urlaubsfreuden nicht vor.

Für Ihre künftigen Flugreisen wünschen wir Ihnen einen erfreulicheren Verlauf und bitten Sie, die Erfahrungen, die Sie auf Ihrer Reise machen mussten, als Ausnahme zu werten."

Künftige Flugreisen mit TuiFly wird es meinerseits nicht mehr geben.

Ich verstehe die Kürzung auf 150 Euro nicht. (Gesamtforderung 186 Euro), v.a "Bitte beachten Sie, dass wir erst ab 24 Stunden Ersatzeinkäufe bis zu € 50,00 erstatten."
Das konnte ich in den Beförderungsbedingungen nirgendwo nachlesen. Außerdem bekomme ich in anderen Ländern um 50 Euro nicht einmal ein T-Shirt neben den Toiletteartikeln. Die Verzögerung - schon bis zur Meldung, dass der Koffer wieder aufgetaucht und über Zürich nach Djerba geschickt würde - dauerte länger als 24 Stunden. Ich habe allerdings bereits nach weniger als 24 Stunden meine Ersatzkäufe getätigt, die keinesfalls mehr länger warten konnten.
Wegen 36 Euro Differenz werde ich zwar nicht Klage einreichen, ärgere mich aber dennoch.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 25.10.2023, 13:11
von Dodo2340
Seltsam, dass meine IP-Adresse auf die schwarze Liste gesetzt wurde. Musste jetzt meinen Kommentar über mobile Daten posten. Bin in Tunesien in einem Hotel. Da nutze ich logischerweise das WLAN.

Und jetzt auch das noch!
"Sie können einen Beitrag nicht so schnell nach Ihrem letzten schreiben."

Wie lange muss ich noch warten, bis ich den Kommentar veröffentlichen kann?

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 25.10.2023, 20:29
von alles2
Dass in diesem Forum ein neuer Beitrag erst wieder nach 5 Minuten möglich ist, ist so gewollt.

Die Fluggesellschaft hat mehr oder minder das bestätigt, was wir hier bereits erörtert haben, und ich kann keine so großen Ungereimtheiten erkennen. Das was Du nicht von TUI fly durchsetzen konntest, könntest Du beim Reiseveranstalter versuchen.

Re: Reisegepäck verspätet - Ansprüche?

Verfasst: 16.11.2023, 13:00
von Dodo2340
Danke für Ihre Antworten. Bin mittlerweile wieder zurück in Österreich und habe 150 Euro erhalten.
Nachdem mir die Lufthansa für den Anschlussflug von München nach Wien 50 Euro für 2 kg Übergepäck verrechnet hat (Freigepäck 23 kg), weil ich aufgrund der Ersatzbeschaffung eben nunmehr mehr Gepäck als auf dem Hinflug hatte, habe ich die diesbezügliche Rechnung bei TuiFly nachgereicht. Sie sollte binnen 14 Tagen bezahlt werden. Das Datum ist mittlerweile erreicht, und ich habe weder Antwort, geschweige denn die geforderten 50 Euro erhalten. Werde also eine Nachfrist setzen müssen. Jedenfalls sehe ich nicht ein, den Betrag selbst bezahlen zu müssen.
Das Übergepäck ist ja eine Folge der Gepäckverspätung. Ich hatte sogar noch extra angefragt, was ich mit der Ersatzkleidung tun soll, weil ich nicht bereit bin, ggfs für Übergepäck zu bezahlen. Habe darauf jedoch keine Antwort erhalten.