gebrauchte Langwaffe verkaufen, gebraucht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
oli
Beiträge: 50
Registriert: 12.02.2014, 12:29

gebrauchte Langwaffe verkaufen, gebraucht

Beitrag von oli » 16.10.2023, 19:37

Liebe Community,

ich besitze eine legal erworbene und registrierte Langwaffe, Repetierbüchse Caliber .22 lr, also Kleinkalibergewehr.

Ich benötige die Waffe seit Jahren nicht mehr und möchte sie veräußern.
Es gibt eine Gebrauchtwaffenbörse in Österreich,
https://www.waffengebraucht.at/

und dort könnte ich inserieren.
In den AGBs dort wird nicht beschrieben, worauf es ankommt. Es steht dort nur, dass die Gesetze vom Käufer, Verkäufer eingehalten werden müssen.
Mein Fragen:

1. Wie kann ich die Waffe legal übergeben?
2. Wie weiß ich, dass der Käufer die Waffe übernehmen darf?
3. Ist ein Versand möglich oder nur eine persönliche Übergabe?

Ich danke euch,
Oli



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: gebrauchte Langwaffe verkaufen

Beitrag von alles2 » 17.10.2023, 00:41

Wenn Du Gewerbetreibender wärst, dürfte nach § 50 GewO (Gewerbeordnung) nicht an Privatpersonen versendet werden. Bei der Veräußerung einer Schusswaffe der Kategorie B wäre nach § 28 WaffG (Waffengesetz) vorzugehen. In Absatz 2 finden sich jene Daten, die auch im Kaufvertrag enthalten sein sollten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Waldkatzi
Beiträge: 58
Registriert: 19.04.2021, 13:34

Re: gebrauchte Langwaffe verkaufen, gebraucht

Beitrag von Waldkatzi » 17.10.2023, 21:05

oli hat geschrieben:
16.10.2023, 19:37
2. Wie weiß ich, dass der Käufer die Waffe übernehmen darf?
Ob gegen jemanden ein Waffenverbot vorliegt, kann man als Privatperson nicht feststellen und muß das daher wohl auch nicht. Ob jemand noch keine 18 Lenze zählt, könnte man schon merken und das würde ich mir vielleicht schon anschauen.

Es gibt auch (über?-)vorsichtige Naturen, die sich das Alter des Käufers und, daß kein Waffenverbot vorliegt, in einem schriftlichen Kaufvertrag zusichern lassen oder sich überhaupt gleich bei einem Waffenhändler treffen, der die Ummeldung im ZWR gleichzeitig mit der Übergabe der Waffe ausführt.

Bevor ich eine Waffe an fremde Leute oder einen Händler verkaufe, würde ich mich im Verwandten- und Bekanntenkreis umhören, ob sie dort jemand haben will.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 140 Gäste