Erbunwürdig

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RB3
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Erbunwürdig

Beitrag von RB3 » 09.10.2023, 00:21

Hallo

Frage, Jemand bekommt per Testament im Vorhinein schon eine Schenkung, in dem Fall Grundstücke und zudem ein Haus.
Dieses Haus das teilweise auf diesen Grundstücken errichte ist, allerdings erst nach Ableben eines weiteren Erben der hier ein Nutzungsrecht zu Lebzeiten per Erbe erlangt hat, also Vorerbe ist.
Nun betrügt die erste Person durch verschiedene Handlungen die Person mit Nutzungsrecht zu Lebzeiten. Ich habe das mal hochgerechnet, es sind einige 100.000.- Euros. Per Gesetzt wäre es eine Haftstrafe von mind. 1 Jahr.
Derjenige der hier Betrügt hat mir sein Vorhaben erklärt und auch das das nicht so mit, in dem Fall Mutter, vor Ihrem Tode abgesprochen war. Ebenfalls habe der Notar Fehler gemacht bei der Erstellung des Testaments. Der Person ist bewusst das sie betrügt und auch das Testament nicht nach dem Willen der verstorbenen Mutter ausführt. Ich habe ja gar nicht gedacht das mir der Sachverhalt dermaßen erklärt wird. Immerhin wusste die Person ja nicht was ich mit diesem Wissen mache, aber wir kennen uns gut und wird wohl gedacht haben das ich zu Ihre stehe egal was sie macht.
Meine Frage wäre, wenn jemand als Erbunwürdig eingestuft wird, was ist dann sein Erbanteil? Wird er auf Pflichtteil gekürzt?



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