Behörde versendet Bescheid
Verfasst: 07.10.2023, 11:21
Liebe Forums-Mitglieder!
Betreffend eines Bescheides der Stadt Wien der "vorzeitig" erstellt wurde, habe ich folgende Fragen:
Mit Datum 25.09.2023 - eingelangt am 06. OKTOBER 2023 - erstellte die Behörde einen Bescheid - Ablehnung Wohnbeihilfe - mit der Begründung, dass einige geforderten Unterlagen "Höhe des Nachweises des geltenden Richtsatzes für Ausgleichszulagenempfänger" nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Behörde hat mit Schriftsatz vom 19.09.2023 eine Ladung verschickt, wo angeführt ist, dass die fehlenden Unterlagen bis längstens 27. OKTOBER 2023 zu übermitteln sind.
Nachdem ALLE geforderten Unterlagen - Beweise, dass die Höhe nachgewiesen werden können, wurde am 01. Oktober 2023 per Online-Terminvereinbarung für den 09. Oktober 2023 ein Termin zur Vorsprache, um die Unterlagen zu übergeben vereinbart.
Nach einem gestern 06. Oktober 2023 geführten Telefonat, gab die Behörde - Name bekannt -, dass der Bescheid deswegen erfolgte, "DA NAHM ANNAHM, DASS DER BEWEIS BETREFFEND DER HÖHE DES EINKOMMENS, nicht erbracht werden kann.
Dies beweist und zeigt eindeutig, dass die Behörde "auf Annahme - Vermutung" einen Bescheid erstellte, obwohl die Frist der Einbringung bis 27. Oktober 2023 - laut LADUNG - erfolgen kann.
Da man gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben muss, würde ich gerne wissen auf welche Paragraphen man sich berufen kann.
Bitte um Mitteilung und recht herzlichen Dank.
Betreffend eines Bescheides der Stadt Wien der "vorzeitig" erstellt wurde, habe ich folgende Fragen:
Mit Datum 25.09.2023 - eingelangt am 06. OKTOBER 2023 - erstellte die Behörde einen Bescheid - Ablehnung Wohnbeihilfe - mit der Begründung, dass einige geforderten Unterlagen "Höhe des Nachweises des geltenden Richtsatzes für Ausgleichszulagenempfänger" nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Behörde hat mit Schriftsatz vom 19.09.2023 eine Ladung verschickt, wo angeführt ist, dass die fehlenden Unterlagen bis längstens 27. OKTOBER 2023 zu übermitteln sind.
Nachdem ALLE geforderten Unterlagen - Beweise, dass die Höhe nachgewiesen werden können, wurde am 01. Oktober 2023 per Online-Terminvereinbarung für den 09. Oktober 2023 ein Termin zur Vorsprache, um die Unterlagen zu übergeben vereinbart.
Nach einem gestern 06. Oktober 2023 geführten Telefonat, gab die Behörde - Name bekannt -, dass der Bescheid deswegen erfolgte, "DA NAHM ANNAHM, DASS DER BEWEIS BETREFFEND DER HÖHE DES EINKOMMENS, nicht erbracht werden kann.
Dies beweist und zeigt eindeutig, dass die Behörde "auf Annahme - Vermutung" einen Bescheid erstellte, obwohl die Frist der Einbringung bis 27. Oktober 2023 - laut LADUNG - erfolgen kann.
Da man gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben muss, würde ich gerne wissen auf welche Paragraphen man sich berufen kann.
Bitte um Mitteilung und recht herzlichen Dank.