ich zog mir eine lebensmittelvergiftung zu ,welche auf der notfallambulanz behandelt werden musste.
nun ist die frage: wie gehe ich vor,um schadenersatz zu erhalten?
lebensmittelvergifung
RE: lebensmittelvergifung
Wurde ein Strafverfahren gegen eine/n Person eingeleitet, welche ein Verschulden an Ihrer Lebensmittelvergiftung treffen könnte? Die Spitalsambulanz sollte hier Anzeige erstattet haben oder es handelt sich ja sowieso um einen Fall, von dem mehrere Personen als Geschädigte betroffen sind.
Überlegen Sie, welchen Schaden Sie aus der Vergiftung hatten, beziffern sie ihn (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Arztkosten, bleibende Schäden..), schließen Sie sich einem etwaig eingeleiteten Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Bzw. wenn es kein Strafverfahren gibt und sich die Begebenheit in einem ganz privaten Rahmen abgespielt haben sollte, bzw. die Sachlage überhaupt nicht geklärt ist, wäre ja auch an eine gütliche Einigung zu denken, eine außergerichtliche Schadensregulierung.
mfg, MA.
Überlegen Sie, welchen Schaden Sie aus der Vergiftung hatten, beziffern sie ihn (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Arztkosten, bleibende Schäden..), schließen Sie sich einem etwaig eingeleiteten Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Bzw. wenn es kein Strafverfahren gibt und sich die Begebenheit in einem ganz privaten Rahmen abgespielt haben sollte, bzw. die Sachlage überhaupt nicht geklärt ist, wäre ja auch an eine gütliche Einigung zu denken, eine außergerichtliche Schadensregulierung.
mfg, MA.
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