ESV 2012
Verfasst: 25.09.2023, 10:50
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur ESV 2012 §9 Abs. 2 Z.1.
Der Wortlaut: 1. längstens zehn Jahre, wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie insbesondere in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, wenn keine Einflüsse nach Abs. 3 vorliegen,
Kann ich davon ausgehen, dass hier nur elektrische Anlagen gemeint sind oder sind hier laut Abs. 1, auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel gemeint?
Konkret will ich wissen, ob z.B. die Kaffeemaschine, die im Büro ist - also getrennt von der Werkstatt - alle 10 Jahre geprüft wird oder doch nur 5 Jahre.
Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandru Tunaru
Ich habe eine Frage zur ESV 2012 §9 Abs. 2 Z.1.
Der Wortlaut: 1. längstens zehn Jahre, wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie insbesondere in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, wenn keine Einflüsse nach Abs. 3 vorliegen,
Kann ich davon ausgehen, dass hier nur elektrische Anlagen gemeint sind oder sind hier laut Abs. 1, auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel gemeint?
Konkret will ich wissen, ob z.B. die Kaffeemaschine, die im Büro ist - also getrennt von der Werkstatt - alle 10 Jahre geprüft wird oder doch nur 5 Jahre.
Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandru Tunaru