ESV 2012

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dukelone
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ESV 2012

Beitrag von dukelone » 25.09.2023, 10:50

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zur ESV 2012 §9 Abs. 2 Z.1.
Der Wortlaut: 1. längstens zehn Jahre, wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie insbesondere in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, wenn keine Einflüsse nach Abs. 3 vorliegen,

Kann ich davon ausgehen, dass hier nur elektrische Anlagen gemeint sind oder sind hier laut Abs. 1, auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel gemeint?
Konkret will ich wissen, ob z.B. die Kaffeemaschine, die im Büro ist - also getrennt von der Werkstatt - alle 10 Jahre geprüft wird oder doch nur 5 Jahre.

Bitte um Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandru Tunaru



alles2
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Re: ESV 2012

Beitrag von alles2 » 26.09.2023, 09:11

Ist wirklich ein interessanter Einwand und bin mir nicht sicher, ob die Ziffer des betreffenden Absatzes nicht durch elektrische Betriebsmittel erweitert werden sollte. Was die Definition von Betriebsmitteln und Anlagen angeht, ziehe ich § 1 Abs. 1 und 2 ETG (Elektrotechnikgesetz) heran. Die nähere Erläuterung zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln dann zwischen § 1 Abs. 2 und 2a ETG. Die typische Kaffeemaschine im Sinne eines Bürogerätes (kein Kaffeeautomat im Gastgewerbe für Kunden) würde ich daher als ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel sehen, das nach § 10 Abs. 2 ESV längstens alle 10 Jahre zumindest einer Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Funktionsprüfung zu unterziehen wäre. Doch beim fast täglichen Gebrauch macht man das innerhalb der gesetzlichen Prüffrist ohnehin mehrmals von sich aus und insbesondere, wenn das Teil spinnt, weshalb es dafür praktisch keine regelmäßig wiederkehrende Prüfung durch einen Elektriker braucht. Noch dazu, wenn es bei einem Nenn-Fehlerstrom von höchstens 3 mA mit einem Zusatzschutz betrieben wird; außer es geht von dem Gerät im Sinne des § 4 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) grundsätzlich eine Gefahr aus. Zudem handelt es sich oft um Geräte, die innerhalb der langen Dauer gerne mal ausgetauscht werden, weil sie nicht so lange halten oder in Bezug auf andere Bürogeräte die Hardware oder Software schon veraltet ist.
Zuletzt geändert von alles2 am 26.09.2023, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dukelone
Beiträge: 2
Registriert: 25.09.2023, 10:37

Re: ESV 2012

Beitrag von dukelone » 26.09.2023, 10:24

Vielen Dank für deine umfangreiche Antwort!
Du hast recht, wenn du sagst, dass die elektrischen Betriebsmittel ohnehin öfters untersucht werden, als der nötige Prüfungsintervall. Das werde ich dann auch so machen.
Abhängig von der Verwendung der ortsveränderlichen Betriebsmittel, werde ich entweder 10 Jahre (Büro) oder 5 Jahre (Allgemein) nehmen, wenn ich finde, dass die Verwendung doch mehr als gewöhnlich betrieben wird.

Danke noch einmal!

LG

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