Störendes Verhalten von Bewohner

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DanielG87
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Störendes Verhalten von Bewohner

Beitrag von DanielG87 » 19.09.2023, 13:11

Hallo,

ist vielleicht ein außergewöhnlicher Fall, das Ganze passiert aber schon seit mehreren Monaten und ich würde gerne wissen was man da machen kann.

Habe vor meinem Fenster einen Park der zwischen zwei Häuserblocken liegt und rechts von meinem Fenster ist direkt der rechte Häuserblock, und unter meinem Fenster geht ein Weg direkt zum ca. 7 meter entfernten Hauseingang dieses Häuserblocks.

Auf diesem Weg geht jeden Tag jemand nach seinem Morgensport herum, für ca. 10Minuten, machmal mehr, während er laut aufzieht und spuckt und das sehr oft, ein duzend mal oder mehr. Manchmal 8 Uhr in der Früh wo mich das auch aufweckt, manchmal später wenn ich frühstücke aber ziemlich verlässlich und jeden Tag. Und es widert mich schon 100% an.

Ich habe dem Herrn schon einmal gesagt er soll das bitte zu Hause machen oder weiter hinten wo der Gang jenseits von meinem Häuserblock ist, wo ichs dann nicht höre, woraufhin er nicht wörtlich, aber sinngemäß antwortete.. 'Fußballer machen das auch... Sie können gerne klagen' Hat nicht wirklich Sinn gemacht.
Ca. 3 Tage später ging es dann wieder so weiter.. .

Ich will im Sommer meine Fenster offen lassen und ich habe wirklich auch das Gefühl das aus Trotz so gehandelt wird, weil das länger gemacht wird wenn mein Licht an ist, oder Fenster offen sind.

Kann man da rechtlich irgendwas machen (Aufforderung zur Unterlassung oder dergleichen) oder muss ich das mehr oder weniger hinzunehmen?

Danke im Vorhinein für die Hilfe.



alles2
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Re: Störendes Verhalten von Bewohner

Beitrag von alles2 » 19.09.2023, 14:26

Wenn Du das Gefühl hast, dass er es trotz eines vorangegangenen klärenden Gesprächs absichtlich macht, er sich daran regelrecht ergötzt, andere nerven zu können, oder sonst keinerlei Einsicht besteht und er unvermindert weitermacht, könnte es gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot nach § 364 Abs.1 zweiter Satz ABGB verstoßen. Die Grundlage für eine zivilrechtliche Lärmstörungsunterlassungsklage stellt § 364 Abs.2 ABGB dar. Mehr dazu auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17233

Demnach darf niemand durch Lärmimmissionen über das zumutbare bzw. den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß hinaus belästigt bzw. beeinträchtigt werden, wobei dies im Einzelfall und am Maßstab eines Durchschnittsmenschen von einem Bezirksgericht beurteilt werden würde. Du könntest dabei über eine gewisse Zeit eine Art Lärmtagebuch führen, indem der Zeitpunkt und die Dauer festgehalten wird. Um bei Gericht besser durchzudringen, kann das Benennen von Leidensgenossen nicht schaden. Stellt sich heraus, dass der Kläger ein besonders empfindlicher Mensch ist, wäre dieser angehalten, entsprechende Vorkehrungen gegen die Lärmquelle zu treffen.

Durch die öffentlich-rechtlichen Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen - Polizei(straf)gesetz des jeweiligen Bundeslandes - könnte man das Verhalten als Anstandsverletzung (Verletzung des öffentlichen Anstandes) anzusehen und die Erregung störenden Lärms in ungebührlicher Weise bei den Sicherheitsbehörden als Verwaltungsstraftatbestand (zur allfälligen Ahndung) anzeigen, sofern es einen groben Verstoß gegen die Pflichten der guten Sitten darstellt, an die man sich in der Öffentlichkeit zu halten hätte. Was Fußballer auf einem Bolzplatz aufführen, ist dabei unerheblich.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DanielG87
Beiträge: 4
Registriert: 11.09.2023, 12:11

Re: Störendes Verhalten von Bewohner

Beitrag von DanielG87 » 20.09.2023, 12:08

Ok, das hilft auf jeden Fall schon einmal weiter,

ich werde noch einmal versuchen mit der Person zu reden, wenn es trotzdem nichts hilft, dokumentiere ich das Ganze für einige Zeit und bringe es dann zur Anzeige, bzw. rede mit den genannten Behörden.

Besten Dank

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