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von alles2 » 16.09.2023, 11:10
Selbstverständlich nicht, weil zwischen dem Ableben während der Vertragslaufzeit und dem Erleben nach der Laufzeit unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Je unrealistischer eine Konstellation ist, desto höher kann die vereinbarte Versicherungssumme sein. Bei einer (jährlich) fallenden Versicherungssumme würde daher die im Todesfall zur Auszahlung kommende Summe linear abnehmen. Worin sich eine Er- und Ablebensversicherung von der reinen Ablebensversicherung unterscheidet, findest Du mitunter hier:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Kredite/Kreditsicherheiten.html
Du solltest darauf achten, ob die garantierte Versicherungssumme für die gesamte Laufzeit gilt bzw. wie es sich bei der Beitragszahlungsdauer verhält. Man darf auch nie vergessen, dass der Versicherer kaum gewillt sein wird, einen hohen Betrag auszubezahlen, je wahrscheinlicher ein Fall eintreten würde. Daher wird vor Abschluss eines derartigen Vertrages zuerst geklärt, wie es um die Gesundheit des Versicherten bestellt ist. Falsche Angaben können dazu führen, dass man nichts bekommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!