Zivilrechtliche Ansprüche erben
Verfasst: 15.09.2023, 13:02
Liebe Rechtskundige,
als Alleinerbe sehe ich mich mit einer Erbschaft konfrontiert, deren Aktiva unter 5.000 EUR betragen und somit nach §153 Außerstreitgesetz ohne Abhandlung abgeschlossen werden könnte und mich zum Einzelrechtsnachfolger machen würde. Der Erblasser hat jedoch auch offene zivilrechtliche Ansprüche in der Höhe von ca. 25.000 EUR die jedoch noch nicht vor Gericht verhandelt wurden, da dem Diebstahlstäter eine laufende Probezeit von 2 Jahren von der Staatsanwaltschaft zugesprochen wurde. Muss ich um auch Rechtsnachfolger dieser Zivilansprüche werden zu können, beim für die Erbabhandlung zuständigen Notar einen Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens stellen um Gesamtrechtsnachfolger durch Einantwortung zu werden oder kann ich auch als (nur) Einzelrechtsnachfolger nach $153 AußStrG diese Zivilanspüche erben und vor Gericht nachfolgend realisieren?
Danke, für jede diesbezügliche Aufklärung!
als Alleinerbe sehe ich mich mit einer Erbschaft konfrontiert, deren Aktiva unter 5.000 EUR betragen und somit nach §153 Außerstreitgesetz ohne Abhandlung abgeschlossen werden könnte und mich zum Einzelrechtsnachfolger machen würde. Der Erblasser hat jedoch auch offene zivilrechtliche Ansprüche in der Höhe von ca. 25.000 EUR die jedoch noch nicht vor Gericht verhandelt wurden, da dem Diebstahlstäter eine laufende Probezeit von 2 Jahren von der Staatsanwaltschaft zugesprochen wurde. Muss ich um auch Rechtsnachfolger dieser Zivilansprüche werden zu können, beim für die Erbabhandlung zuständigen Notar einen Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens stellen um Gesamtrechtsnachfolger durch Einantwortung zu werden oder kann ich auch als (nur) Einzelrechtsnachfolger nach $153 AußStrG diese Zivilanspüche erben und vor Gericht nachfolgend realisieren?
Danke, für jede diesbezügliche Aufklärung!