Unterlassung einer Ehrenkränkung
Verfasst: 14.09.2023, 10:56
Der Beschuldigte (B) erhielt eine Ermahnung nach § 3 lit. c iVm § 4 Abs. 1 NÖ Polizeistrafgesetz.
Es war eine Beleidigung.
B sprach die Beleidigung gegenüber seinem Schwager aus, die Mutter von B hörte diese Beleidigung.
Die Familie ist seit 10 Jahren zerrüttet.
Da schon früher Beleidigungen gefallen sind und auch nach dem Urteil Beleidigungen fallen:
ist die Mindespublizität erfüllt und kann eine Unterlassungsklage (ABGB §1330?) eingebracht werden?
Wie seht ihr die Chancen, offenbar reichen Verwaltungsstrafen nicht aus, um das Verhalten zu unterbinden.
Es war eine Beleidigung.
B sprach die Beleidigung gegenüber seinem Schwager aus, die Mutter von B hörte diese Beleidigung.
Die Familie ist seit 10 Jahren zerrüttet.
Da schon früher Beleidigungen gefallen sind und auch nach dem Urteil Beleidigungen fallen:
ist die Mindespublizität erfüllt und kann eine Unterlassungsklage (ABGB §1330?) eingebracht werden?
Wie seht ihr die Chancen, offenbar reichen Verwaltungsstrafen nicht aus, um das Verhalten zu unterbinden.