PV Anlage bis 400 m²
PV Anlage bis 400 m²
Ist es erlaubt auf zwei benachbarten Grundstücken jeweils eine PV-Anlage bis zu 400m² Modulfläche zu bauen?
Re: PV Anlage bis 400 m²
Du beziehst Dich konkret auf § 21 Abs.1 Z 2 lit.o Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz). So wie es rüberkommt, könnte die bewusste Umgehung einer verpflichtenden Baubewilligung mitschwingen, damit das Projekt nur meldepflichtig wäre und es in keinem vereinfachten Bewilligungsverfahren abgehandelt werden muss (§ 20 Z 2 lit.k Stmk. BauG). Es könnte auch mit dem StROG (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz) zusammenhängen, wobei man hiefür die Widmung der Fläche in Erfahrung bringen sollte, sondern auch, ob es sich um PV-Freiflächenanlagen oder Agri-PV handelt. Nicht anzeige- und bewilligungspflichtig wäre es nach § 33 Abs.4 und 5 jeweils Z 6 StROG. Hingegen würde eine Widmung erforderlich sein, wenn die Anlage nicht auf zwei Grundtücken geteilt werden würde (siehe dazu § 33 Abs.3 Z 1 StROG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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