Unklare Notarkosten
Verfasst: 01.09.2023, 12:10
Liebe alle,
Kürzlich haben wir einen Garagenplatz für 35.000 EUR gekauft. Die damit verbundenen Notarkosten belaufen sich auf 2.300 EUR (beschrieben als „Honorar ermäßigt pauschaliert“), was effektiv 6,5 % des Kaufpreises entspricht. Mit Barauslagen und Umsatzsteuer beträgt sie insgesamt EUR 3120.
Vor zwei Jahren haben wir eine Wohnung im Wert von 413.000 EUR gekauft, damals lagen die Anwaltskosten bei rund 8.400 EUR, was effektiv 2 % des Kaufpreises entspricht.
Der Notar erklärte mir, dass, obwohl der Wert einer kürzlich erworbenen Immobilie erheblich geringer ist als bei einer Wohnung, es dennoch viele rechtliche Dinge gibt, die mit denen bei einer Wohnung identisch sind, und dass der Preis daher nicht proportional niedriger sein kann.
Die Eigentumsübertragung war nicht einfach, da es im Grundbuch „Plombe“ gab, also mussten wir warten, bis das Problem geklärt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob dies möglicherweise zu höheren Kosten geführt hat?
In Rechnung ist Folgendes aufgeführt:
Errichtung des Rangordnungsgesuches für die beabsichtigtwe Veräußerung, Beglaubigung der Unterschrift hierauf, Überreichung beim Grundbuch, die Verfassung des Kaufvertrages über EUR 35.000, Unterschriftsbeglaubigungen hierauf, Anzeige des Kaufvertrages beim Finanzamt Österreich im Wege der Selbstberechnung, treuhändige Kaufpreisverwaltung, Speicherung der Urkunden im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, Verfassung des Grundbuchgesuchtes zur Einverleibung des Eigentumsrechtes, Herstellung von Grundbuchauszügen, samt Barauslagen für Archivierungs- und Scangebühren, Überweisungen, Porti und Kopien.
Ich bin kein österreichischer Staatsbürger und kenne die Tarife von Notaren nicht. Mein allgemeines Verständnis war jedoch, dass die Anwalts-/Notarkosten entweder folgende sein können:
A - berechnet nach Preisliste und Aufwand/ Zeit, oder
B - pauschaliert, also prozentual vom Kaufpreis berechnet
Ist mein Verständnis richtig?
LG,
MatS
Kürzlich haben wir einen Garagenplatz für 35.000 EUR gekauft. Die damit verbundenen Notarkosten belaufen sich auf 2.300 EUR (beschrieben als „Honorar ermäßigt pauschaliert“), was effektiv 6,5 % des Kaufpreises entspricht. Mit Barauslagen und Umsatzsteuer beträgt sie insgesamt EUR 3120.
Vor zwei Jahren haben wir eine Wohnung im Wert von 413.000 EUR gekauft, damals lagen die Anwaltskosten bei rund 8.400 EUR, was effektiv 2 % des Kaufpreises entspricht.
Der Notar erklärte mir, dass, obwohl der Wert einer kürzlich erworbenen Immobilie erheblich geringer ist als bei einer Wohnung, es dennoch viele rechtliche Dinge gibt, die mit denen bei einer Wohnung identisch sind, und dass der Preis daher nicht proportional niedriger sein kann.
Die Eigentumsübertragung war nicht einfach, da es im Grundbuch „Plombe“ gab, also mussten wir warten, bis das Problem geklärt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob dies möglicherweise zu höheren Kosten geführt hat?
In Rechnung ist Folgendes aufgeführt:
Errichtung des Rangordnungsgesuches für die beabsichtigtwe Veräußerung, Beglaubigung der Unterschrift hierauf, Überreichung beim Grundbuch, die Verfassung des Kaufvertrages über EUR 35.000, Unterschriftsbeglaubigungen hierauf, Anzeige des Kaufvertrages beim Finanzamt Österreich im Wege der Selbstberechnung, treuhändige Kaufpreisverwaltung, Speicherung der Urkunden im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, Verfassung des Grundbuchgesuchtes zur Einverleibung des Eigentumsrechtes, Herstellung von Grundbuchauszügen, samt Barauslagen für Archivierungs- und Scangebühren, Überweisungen, Porti und Kopien.
Ich bin kein österreichischer Staatsbürger und kenne die Tarife von Notaren nicht. Mein allgemeines Verständnis war jedoch, dass die Anwalts-/Notarkosten entweder folgende sein können:
A - berechnet nach Preisliste und Aufwand/ Zeit, oder
B - pauschaliert, also prozentual vom Kaufpreis berechnet
Ist mein Verständnis richtig?
LG,
MatS