Unklare Notarkosten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
MatS
Beiträge: 2
Registriert: 01.09.2023, 10:23

Unklare Notarkosten

Beitrag von MatS » 01.09.2023, 12:10

Liebe alle,

Kürzlich haben wir einen Garagenplatz für 35.000 EUR gekauft. Die damit verbundenen Notarkosten belaufen sich auf 2.300 EUR (beschrieben als „Honorar ermäßigt pauschaliert“), was effektiv 6,5 % des Kaufpreises entspricht. Mit Barauslagen und Umsatzsteuer beträgt sie insgesamt EUR 3120.

Vor zwei Jahren haben wir eine Wohnung im Wert von 413.000 EUR gekauft, damals lagen die Anwaltskosten bei rund 8.400 EUR, was effektiv 2 % des Kaufpreises entspricht.

Der Notar erklärte mir, dass, obwohl der Wert einer kürzlich erworbenen Immobilie erheblich geringer ist als bei einer Wohnung, es dennoch viele rechtliche Dinge gibt, die mit denen bei einer Wohnung identisch sind, und dass der Preis daher nicht proportional niedriger sein kann.

Die Eigentumsübertragung war nicht einfach, da es im Grundbuch „Plombe“ gab, also mussten wir warten, bis das Problem geklärt ist. Ich bin mir nicht sicher, ob dies möglicherweise zu höheren Kosten geführt hat?

In Rechnung ist Folgendes aufgeführt:

Errichtung des Rangordnungsgesuches für die beabsichtigtwe Veräußerung, Beglaubigung der Unterschrift hierauf, Überreichung beim Grundbuch, die Verfassung des Kaufvertrages über EUR 35.000, Unterschriftsbeglaubigungen hierauf, Anzeige des Kaufvertrages beim Finanzamt Österreich im Wege der Selbstberechnung, treuhändige Kaufpreisverwaltung, Speicherung der Urkunden im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, Verfassung des Grundbuchgesuchtes zur Einverleibung des Eigentumsrechtes, Herstellung von Grundbuchauszügen, samt Barauslagen für Archivierungs- und Scangebühren, Überweisungen, Porti und Kopien.

Ich bin kein österreichischer Staatsbürger und kenne die Tarife von Notaren nicht. Mein allgemeines Verständnis war jedoch, dass die Anwalts-/Notarkosten entweder folgende sein können:

A - berechnet nach Preisliste und Aufwand/ Zeit, oder

B - pauschaliert, also prozentual vom Kaufpreis berechnet

Ist mein Verständnis richtig?

LG,
MatS



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Unklare Notarkosten

Beitrag von MG » 01.09.2023, 21:03

Deshalb sollten Sie sich im Vorhinein Angebote einholen und auf ein fixes Pauschale bestehen. Im konkreten Fall können Sie die Honorarabrechnung durch die Notariatskammer prüfen lassen!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unklare Notarkosten

Beitrag von alles2 » 04.09.2023, 12:06

Woanders hatte ich mal das hier geschrieben, wobei die Honorarvereinbarungen auch bei Notaren anwendbar wären:
alles2 hat geschrieben:
24.07.2022, 13:43
Nachdem Du in diesem Forum mit einem Erbschaftsanliegen eingestiegen bist, möchte ich auf mein Zitat aus einem anderen Thread zum Thema Kosten bei der Übertragung einer Eigentumswohnung hervorholen:
alles2 hat geschrieben:
22.11.2021, 17:57
Kann aber auch vom Verhandlungsgeschick abhängen, da andere gut und gerne das Doppelte oder gar mehr verlangen könnten. Die einen berechnen es nach Verkehrswert und andere lassen sich auf einen Pauschalhonorar ein oder wenden ein Stundentarif an.
Es gibt mehrere Arten von Honorare, während Du wohl in den Genuss der verhältnismäßig ungünstigsten Variante gekommen sein dürftest. Wie man als Rechtssuchender besser vorbereitet an die hierzulande freie Honorarvereinbarungen herangeht und weitere Informationen zur Honorarabrechnung sind aus der Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages "Mein Recht ist kostbar: Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten." zu entnehmen (als Online-Viewer oder PDF-Download):

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/informationsbroschueren-ansehen-downloaden-sofort-ausdrucken/broschuere-rechtsanwaltshonorar/
Zu den unterschiedlichen in Betrachte kommenden Modellen sei auf Seite 3 und 4 der genannten Broschüre verwiesen. Demnach muss der potentielle Höchsttarif nach dem NTG (Notariatstarifgesetz) nicht zur Anwendung kommen. Sondern eventuell dann, wenn kein Pauschal- oder Zeithonorar vereinbart wurde. Oder es wurde was anderes vereinbart, wobei hier auf die AGB eines Notariats verwiesen wird, die gerne mal folgendermaßen aussehen können:
Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, hat das Notariat Anspruch auf ein angemessenes Honorar unter Zugrundelegung des Notariatstarifgesetzes (NTG), des Rechtsanwalts­tarifgesetzes (RATG), sowie der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) 2005. Zu dem dem Notariat gebührendem Honorar sind die Umsatzsteuern im gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (z.B.: für Fahrtkosten, Kopien) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen (z.B.: Gerichtsgebühren) hinzuzurechnen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Notariat vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und kein verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs. 2 KSchG) ist, zumal das Ausmaß der vom Notariat zu erbringenden Leistungen ihrem Wesen nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann. Das Notariat ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt berechtigt, Honorarnoten und Zwischenabrechnungen zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen.

Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Auftraggeber in einer Rechtsache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen des Notariates.
Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen.

Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.
Demnach sind die Notarkosten bis zum gesetzlichen Tarif frei verhandelbar. Manche Notare lassen dies mit einem plausiblen Grund auch nachträglich zu. Beim nächsten Mal eben im Rahmen eines unentgeltlichen Erstgesprächs ein verbindliches Angebot legen lassen (bitte vorher unmissverständlich abklären). Deine Annahmen decken sich daher nicht mit der Praxis.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MatS
Beiträge: 2
Registriert: 01.09.2023, 10:23

Re: Unklare Notarkosten

Beitrag von MatS » 15.09.2023, 11:36

Liebe alle,

vielen herzlichen Dank für ihre Einträge. Jetzt habe ich etwas neues gelernt, bin mir sicher dass nächstes Mal alles besser/ günstiger wird.

LG,
MatS

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 131 Gäste