Familienbonus Plus

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Wasweisich
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Familienbonus Plus

Beitrag von Wasweisich » 31.08.2023, 12:48

Guten Tag!

Folgende Situation: Ich bin geschieden, mit zwei Kindern (7+10 Jahre), meine Ex-Frau bezieht die Familienbeihilfe. Die Kinder sind abwechselnd eine Woche bei ihr, dann bei mir. Den Familienbonus habe bisher ich bezogen und meiner Ex gegeben, einfach weil ich mehr verdiene. Das Finanzamt meinte jetzt beim Steuerausgleich ich muss den Familienbonus zurück zahlen weil ich keinen Unterhalt leiste, was defacto stimmt jedoch zahle ich zB für den Hort, Schulausflüge und halt alles wenn sie bei mir sind. Meine Ex hat mittlerweile einen recht wohlhabenden Lebenspartner, deshalb ist soweit zwischen uns alles in Ordnung. Für 2022 muss ich wohl den Familienbonus zurückzahlen, was wäre die beste Möglichkeit um für 2023 den Bonus weiterhin zu beziehen?
Danke! mfg



alles2
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Re: Familienbonus Plus

Beitrag von alles2 » 31.08.2023, 14:19

Das Thema habe ich ständig, weil irgendwelche Kanzleien immer wieder glauben, sie müssten selbst die (erhöhte) Familienbeihilfe an sich reißen, sobald sie für das Einkommen und Vermögen eines Kindes zuständig wären. Diese Anwälte verweise ich dann (nach Rücksprache mit dem Familienservice des Bundeskanzleramtes) auf § 2 Abs.2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), wonach das Geld den Eltern zusteht und es vom Finanzamt auch wieder auf deren Konto zu überweisen wäre. Der genaue Wortlaut des Absatzes lautet:
Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist.
Und zu den Personen, die für das Kind überwiegend die Unterhaltskosten trägt, gehören nach gängiger Rechtsmeinung jene, wo das Kind gemeldet ist. Deine Auflistung an geleisteten Beiträgen zieht daher für sich allein nicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Wasweisich
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Re: Familienbonus Plus

Beitrag von Wasweisich » 04.09.2023, 19:07

Danke, d.h. da die Kinder bei meiner Exfrau gemeldet sind hat sie darauf Anspruch, obwohl sie weil sie weniger verdient wesentlich weniger bekommen wird?

alles2
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Re: Familienbonus Plus

Beitrag von alles2 » 04.09.2023, 21:34

Wer mehr verdient, tut gesetzlich nichts zur Sache. Denn § 2a Abs.1 FLAG besagt:
Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, daß die Mutter den Haushalt überwiegend führt.
Geht es Dir um die steuerrechtliche Komponente, könntet ihr es so regeln, wie es Absatz 2 beschreibt:
In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Wasweisich
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Re: Familienbonus Plus

Beitrag von Wasweisich » 06.09.2023, 20:29

Danke, viel verstehe ich leider trotzdem nicht. Wie gehe ich weiter vor? Nehme ich mir einen Rechtsanwalt? Im Prinzip will ich nur als Mehrverdiener den Steuerbonus erhalten und an meine Exfrau weitergeben weil die Kinder dadurch mehr davon haben ... Wie groß ist dann die Chance das das funktioniert? Danke für die Beratschlagung! mfg

alles2
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Re: Familienbonus Plus

Beitrag von alles2 » 06.09.2023, 22:07

Um Gottes Willen, dafür braucht es doch keinen Anwalt. Selbst wenn Dir keine Familienbeihilfe zustehen würde, könnt ihr die Aufteilung des steuerlichen Absetzbetrages unter Euch ausmachen, wie ihr den Steuervorteil optimal nützen könnt. Welche Varianten es dafür gäbe, findest Du hier:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html

Blickst Du da nicht durch, kannst Du auch andere informative Quellen wie jene der AK bemühen:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Familienbonus_Plus.html

Ansonsten kannst Du Dich - neben dem Finanzamt - noch immer an den Familienservice des Bundeskanzleramtes wenden, auf den ich bereits hingewiesen hatte:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/familien-jugend-beratung/familienservice.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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