Insolvenzrecht

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voules
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Insolvenzrecht

Beitrag von voules » 19.08.2023, 12:10

Folgender Fall:

In Juli wurde ein Insolvenzvehrfahren in Deutschland geöffnet. Ich ziehe Anfang September nach Österreich. Welche Regeln bzw. Gesetze gelten in diesem Fall für Kontopfädung, Pfändungsfreibetrag. etc? Wäre es empfswählenswert ein Konto im Ausland (weder in Deutschland noch in Österreich) zu öffnen? Welcher Anwalt kann mich in diesem Fall beraten?



alles2
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Re: Deutsches Insolvenzrecht

Beitrag von alles2 » 21.08.2023, 00:06

Sobald das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet wurde, gilt auch - völlig unabhängig davon, wo Du Dich aufhältst - das deutsche Insolvenzrecht. Ich hoffe, Du unterliegst da keinem falschen Irrtum, was Dich dazu bewogen hat, in diesem Land zu stranden. Also, wir kennen den Grund für Deine Auswanderung nach Österreich nicht und ob Du bereits in den Genuss einer Restschuldbefreiung nach § 287 der deutschen Insolvenzordnung gekommen bist. Liegt es daran, dass Du (im Gegensatz zu hier) in Deinem Heimatland keinen Job bekommen hast, dann hast Du einen wohlverhaltenen Vorsatz gefasst, der auch belohnt werden sollte. Denn es gilt weiterhin die Erwerbsobliegenheit und Dein Wille sollte erkennbar sein, die Schulden abzubezahlen. Das Ausweichen in Niedriglohnländer stellt daher keine so gute Option dar. Die Pfändungsgrenze bei einem Arbeitseinkommen findest Du in § 850c der deutschen Zivilprozessordnung.

Geht es darum, Dein Einkommen und Vermögen, die eigentlich zur Insolvenzmasse gehören, im Ausland zu verschleiern, darf man auf die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach nicht vergessen. Kommt man der nicht nach, könnte man die Restschuldbefreiung nicht erteilt bekommen und das Durchlaufen der Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz war umsonst. Zwischen den EU-Ländern bestehen Vollstreckungsabkommen, sodass sich der Schuldner nicht einfach so aus der Affäre ziehen kann.

Du brauchst keinen Anwalt, wenn es Dir dennoch möglich ist, sich zu Terminen mit dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder einzufinden. Ansonsten kann man alles mit ihm besprechen. Ergeben sich dennoch Hürden, kann man über eine rechtliche Vertretung als Ansprechperson nachdenken. Doch das sollte jeder Anwalt zu Wege bringen und erfordert keine große Fachkunde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

voules
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Re: Deutsches Insolvenzrecht

Beitrag von voules » 22.08.2023, 16:38

alles2 hat geschrieben:
21.08.2023, 00:06
Sobald das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet wurde, gilt auch - völlig unabhängig davon, wo Du Dich aufhältst - das deutsche Insolvenzrecht.
Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Dazu eine Nachfrage: Laut deutschen Gesetzen liegt die Pfändungsfreigrenze bei ca. 1400 Euro. Wie wird der Rest dann gepfändet? Kann ein deutscher Insolvenzverwalter auch in Österreich pfänden oder muss ich eventuell den Rest an ihn überweisen. Oder läuft das komplett anders ab? Laut össterreichischen Gesetzen dürfte ich nur ca. 1200 behalten.

alles2
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von alles2 » 24.08.2023, 01:50

Entsprechend § 2 Abs.2 EO (Exekutionsordnung) verhält es sich bei der Vollstreckung aufgrund ausländischer Exekutionstitel in etwa so, als wäre Deutschland der betreibende Gläubiger, während ein österreichisches Exekutionsgericht zuständig ist. Der deutsche Exekutionsantrag wäre daher dem inländischen gleichgestellt. Zwischen § 79 bis 86 EO wird die Anerkennung des Titels, die Bestellung, Befugnisse und Entlohnung des Verwalters und der Ablauf einer Versteigerung normiert.

Gerade bei einem rechtskräftig für vollstreckbar erklärten ausländischen Exekutionstitel aus dem innereuropäischen Raum bzw. im Sinne des EuGVVO gibt es üblicherweise keine Veranlassung für eine gesonderte Vollstreckbarerklärung (§ 416 iVm mit dem bereits erwähnten § 2 Abs. EO). Da müssten die bilateralen Bestimmungen schon weit abweichen oder die ausländischen Maßnahmen mit der hiesigen Rechtsordnung nicht vereinbar sein, was eher bei außereuropäischen Exekutionstiteln gegeben sein könnte (siehe dazu § 403 bis 424 EO). Dabei kann eine laut § 411 EO mit Rekurs bekämpfbare, eigenständige Vollstreckbarerklärung nach § 409 EO vonnöten sein, bei der dann die Versagungsgründe benannt werden können. Diese können jedoch auch bei Verfahrensfehlern geltend gemacht werden (§ 408 EO). Also mich würde es schon wundern, wenn Du rechtlich auf eine vermeintliche Pfändungsfreigrenze von 1200 Euro bestehen würdest, wenn Dein Heimatland den höheren Betrag anordnet.
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voules
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von voules » 20.10.2023, 21:32

Ich muss doch mal nachfragen: Wie wird in dem Fall die Pfändung durchgeführt?
In Deutschland wird das Konto gepfändet (bis zu einer Grenze), jedoch muss man sein Konto ein sog. Pfändungsschutzkonto umwandeln. So ein Konto exsistiert in Österreich jedoch nicht. Was darf in dem Fall der Insolvenzverwalter? Und wie kann ich mich gff. schutzen?

alles2
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von alles2 » 21.10.2023, 00:15

Der Einwand mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kommt mir bekannt vor. Meine Reaktion darauf war:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17730#p42589

Das sollte Deine Fragen beantworten!
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von voules » 21.10.2023, 13:49

Kann ich dann selbt ein Antrag auf Kontoschutz stellen? Wenn ja, wie genau? Ich finde im Netz keine Vorlagen dazu.

Muss ich bei der Bank die Nachweise einreichen, dass die Beträge aus unpfändbaren Leistungen sind oder bei dem Gericht bzw. Insolvenzverwalter?

Hank
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von Hank » 22.10.2023, 01:43

…das Österreichische Insolvenzrecht gilt jedenfalls auch in D als sanierungs- bzw. unternehmerfreundliches Modell mit schnellen Verfahren und weniger Macht für die Insolvenzverwalter, allerdings werden dank des rigorosen Gläubigerschutzverbandes KSV von 1870 auch viel höhere Quoten als im diesbezüglich laxen D erzielt…

alles2
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von alles2 » 22.10.2023, 18:42

In dem anderen Beitrag wird der Kontenschutz nach § 292i EO erwähnt. Sollte das Exekutionsgericht entgegen Absatz 3 vorgegangen sein, kannst Du entsprechend Absatz 1 die Aufhebung der Pfändung des Dir überwiesenen Betrages mit der Begründung begehren, dass Du das Guthaben bis zum nächsten Zahlungstermin dringend benötigst, um Deinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten und eventuell die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen.
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voules
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von voules » 27.10.2023, 04:22

Stellt man den Antrag beim Gercht oder bei der Bank? Und welcher Gericht wäre in meinem Fall (Insolvenzverwalter aus Deutschland) zuständigt?

alles2
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Re: Insolvenzrecht

Beitrag von alles2 » 27.10.2023, 09:38

Die Bank kann sich dem nur beugen, was angeordnet wurde. Daher dort nicht! Weiß jetzt nicht, ob Du in Deutschland bereits den Pfändungsschutz des österreichischen Kontos beantragt hast. Falls nicht, würde ich dem zuerst einmal nachgehen. Zusätzlich kannst Du in Österreich den Antrag auf Kontoschutz stellen. Du siehst dann eh, wie es weitergeht und ob bzw. wer von den beiden Gerichten was machen kann.
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