ein exotischer fall wahrscheinlich..

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miehnmaschin
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ein exotischer fall wahrscheinlich..

Beitrag von miehnmaschin » 17.08.2023, 09:49

also, es geht um folgendes:
ich habe einen stier gekauft und ihn bei einem bauern untergebracht, dafür habe ich jeden monat 100 euro unterhalt an den bauern gezahlt. ich hatte viel um die ohren, weswegen ich nicht viel nachgefragt habe und keinen kontakt hatte in den letzten jahren. jetzt wollte ich wiedermal nachsehen was mit dem stier ist und konnte keinen erreichen. schließlich habe ich gegoogelt und gesehen, dass der bauer schon 2020 gestorben ist. dann habe ich bei der ama angerufen und die ohrmarke checken lassen. dort hat man mir gesagt, dass mein stier 2020 geschlachtet wurde. ich habe bis heute weiterhin monatlich unterhalt für ihn gezahlt. ich habe ein lehnviehvereinbarung für den stier, wo drin steht dass es mein tier ist. leider hat der bauer in der lehnviehvereinbarung eine falsche ohrnummer notiert (die nummer war verdreht, ich habe das leider erst jetzt gesehen). kann ich irgendwelche rechtlichen schritte einleiten oder überhaupt irgendwas machen?



alles2
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Re: Unterstellen und Füttern eines fremden Tieres gegen Entgelt

Beitrag von alles2 » 18.08.2023, 00:22

Ohne Sichtung der Unterlagen schwer einzuschätzen. Du könntest mal abklären, um welches Tier es sich laut der "falschen" Nummer handelt. Hat das eine mit dem anderen nichts zu tun oder ist es nicht zuordenbar, dürftest gute Karten haben, das Geld rückwirkend zurückverlangen zu können. Sollte es sich dabei ebenso um ein Stiervieh handeln und geben sämtliche Unterlagen nicht eindeutig her, dass es sich um ein anderes Exemplar handelt (z.B. weil dem Kaufvertrag kein Foto beiliegt), würde es wohl aufwendiger werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

miehnmaschin
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Re: ein exotischer fall wahrscheinlich..

Beitrag von miehnmaschin » 18.08.2023, 08:20

also, auf der lehnviehvereinbarung ist ganz klar ein zahlendreher passiert.
die lehnviehvereinbarung ist von der austria bio garantie. (dieses formular: https://www.bio-garantie.at/docs/transfer/2000653.pdf )
es gab nie einen kaufvertrag, ich habe das tier 2015 nach seiner geburt in vorarlberg gekauft und dann erst richtung steiermark transportieren lassen bis es dann 2018 im waldviertel untergekommen ist.
der stier wurde an seinen ersten unterstellplatz übergeben und von da an war er per lehnviehvereinbarung mein tier. da ich keinen landwirtschaftsbetrieb habe, konnte ich ihn nicht bei der ama auf mich melden.
ich hatte den stier bevor er an seinem letzten platz ankam bei einem anderen bauern stehen. dieser vorige bauer hat mein tier dem neuen bauern persönlich übergeben, deswegen denke ich dass ich da ganz gute karten habe eventuell?
mit dem bauern davor bestand auch eine lehnviehvereinbarung mit der richtigen ohrmarkennummer. ich habe auch fotos vom stier, auf dem man seine ohrmarke sehen kann.
dazu kommt, dass ich persönlich beim jetzt verstorbenen bauern war, um die formalitäten zu klären. dabei war mein freund auch anwesend, weiss nicht ob das was bringt?
ich habe mittlerweile mit einer der töchter des verstorbenen telefoniert, die war relativ ungut und hat es unterschwellig so dargestellt als würde ich mir das ausdenken bzw. habe ich das als übergriffig empfunden dass mir indirekt die schuld gegeben wurde, weil ich erst nach fast drei jahren nachgefragt habe. das geht aber meiner meinung nach niemanden was an, wie oft ich nach meinem tier frage..
angeblich kennen sie das konto nicht, auf das ich all die jahre überwiesen hätte. das finde ich ziemlich seltsam, normalerweise findet ein nachlassverwalter doch problemlos jedes konto auf den namen des verstorbenen? das geld kam ja auch nicht zurück, also muss das konto weiterlaufen.
angeblich hat auch keiner die lehnviehvereinbarung gefunden vor dem "abwickeln" der tiere.
ich habe bei der ama nach der falschen ohrnummer suchen lassen, die existiert dort schlicht nicht.
das schlimmste für mich ist, dass der stier einfach umgebracht wurde, ich habe wie gesagt über jahre tausende euros gezahlt damit genau das nicht passiert. ich frage mich halt unter was das alles läuft rein rechtlich.

alles2
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Re: Haltung und Fütterung von Fremdtieren

Beitrag von alles2 » 18.08.2023, 11:35

Ich vermute auch, dass nach dem Ablebensfall das Bankkonto auf den Rechtsnachfolger übergegangen und ab der Einantwortung die Rechtsposition aus dem Verwahrungsvertrag nach § 957 ABGB auf den Erben als Verwahrer übergegangen ist. Du als Hinterleger solltest den Rechtsnachfolger des wirtschaftlichen Betriebes, falls wer den Hof übernommen hat, aufsuchen und ihn mit der Rückzahlung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (wir sind hier im Vertragsrecht) konfrontieren. Sollte die Vereinbarung ohne bestimmte Laufzeit bzw. Befristung abgeschlossen worden sein, sei zusätzlich auf § 904 und 963 ABGB verwiesen.
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miehnmaschin
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Re: ein exotischer fall wahrscheinlich..

Beitrag von miehnmaschin » 18.08.2023, 11:56

danke für die antwort.
ich habe vorhin mit der bank telefoniert, bei der das konto besteht. die waren sehr hilfsbereit und haben mir bestätigt, dass meine eingänge sichtbar sind.
laut der frau von der bank hat der notar bereits im dezember 2020 informationen über das konto bekommen, es muss also der familie definitiv bekannt sein. allerdings ist das konto noch gesperrt weil es wohl streitigkeiten in der familie gibt. sie meinte, dass sie dem notar meine daten gibt und er mich kontaktiert. das wäre natürlich perfekt wenn der mir mein geld zurückgeben könnte ohne dass ich mich nochmal mit dieser familie herumstreiten muss, aber ich weiss nicht ob der das überhaupt darf..

wenn das stimmt, was seine tochter mir erzählt hat, kümmert sich der sohn um alles. der hof ist angeblich verkauft worden und sie hatten einen schätzer da, der auch die schlachtung der tiere in die wege geleitet hat nachdem er den wert der tiere geschätzt hat. ich habe davor beim nachbarn angerufen um einen verantwortlichen ausfindig zu machen. der hat erzählt eine andere tochter würde das machen. es gibt wohl fast 10 kinder und das ganze ist total chaotisch.

ich frage mich halt jetzt hauptsächlich, ob ich nichts tun kann wegen meinem stier. für mich ist das eine idealistische sache und mir war das sehr wichtig, dass mein tier nicht umgebracht wird. das ganze hat mich eine menge zeit und mühe gekostet und jetzt fühle ich mich total übergangen und will das nicht auf mir sitzen lassen.

gibt es da irgend eine möglichkeit auf schadenersatz wenigstens? davon abgesehen ist so ein tier nicht ganz billig, ein befreundeter bauer hat gesagt dass ein ausgewachsener stier mindestens 1000 euro wert ist. ich möchte nicht, dass die sich jetzt auch noch geld einstecken, ich hätte gerne wenigstens eine erstattung die ich dann an den tierschutz spenden kann.
die vertragslage ist halt nicht die beste fürchte ich, aber ich habe zeugen für alles.

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Re: Ein exotischer Fall wahrscheinlich

Beitrag von alles2 » 18.08.2023, 13:48

Mache Deine Ansprüche zumindest unverzüglich gegenüber dem Gerichtskommissär bzw. Notar oder dem Verlassenschaftsgericht (im Zuge des Amtstages) geltend, da sie nach § 546 ABGB noch die Rechtsposition des Verstorbenen fortsetzen könnten. Um etwaige Schadensersatzansprüche entsprechend § 1293 ABGB geltend machen zu können, sollte der Grund für die Schlachtung herausgefunden werden, um ein etwaiges Verschulden des Betriebes nachweisen zu können (§ 1295 ABGB).
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Re: ein exotischer fall wahrscheinlich..

Beitrag von miehnmaschin » 18.08.2023, 16:15

der grund für die schlachtung war wohl sicherlich dass keiner da war um sich um die tiere zu kümmern.
das ist denke ich üblich in solchen betrieben dass der komplette tierbestand sofort beseitigt wird.
der mann ist ende november gestorben und mein stier wurde noch vor jahresende geschlachtet, ich nehme an nur wenige tage nach dem tod des bauern.
ich weiss halt nicht, wie viel die lehnviehvereinbarung zählt. da steht dass ich eigentümer bin, aber ob das wirklich bestand hat ist die frage. ich würde dann einfach die unterhaltszahlungen und den schadensersatz beim notar geltend machen.

falls der notar sich montag nicht meldet würde ich nochmal bei der bank nachfragen ob sie mir den namen von dem mann geben können. sonst kann ich das verlassenschaftsgericht wahrscheinlich einfach per google finden? die gemeinde ist relativ weit weg von mir, muss man da persönlich vorsprechen?

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Re: Ein exotischer Fall wahrscheinlich.

Beitrag von alles2 » 18.08.2023, 23:55

Falls das niederösterreichische und nicht das steirische Waldviertel gemeint ist, dürfte die Zuständigkeit in das Bezirksgericht Krems an der Donau fallen. Um sicher zu gehen, könntest die PLZ des Betriebes hier eingeben, um das zuständige Bezirksgericht zu finden, wohin man sich auch telefonisch wenden kann, um alles Weitere zu erfahren:

https://www.justiz.gv.at/gerichte/gerichtssuche.781.de.html

Eigentlich sollte bei Vorliegen eines Erbhofes bzw. einer Hofstelle durch das Anerbengesetz (AnerbenG oder AnerbG) als Bundesgesetz (landesgesetzliche Sonderregelungen durch das Tiroler Höferechtsgesetz und Kärntner Erbhöfegesetz; siehe § 21 Anerbengesetz) die kleinen Landwirtschaftsstrukturen geschützt und das Anwesen gesamt erhalten bleiben, indem neben der nicht leistungsfähiger Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Erbteilungen auch die nicht ertragsfähige Viehbestandsabstockung oder -auflösung wegen einer ungesicherten bäuerlichen Erbfolge bzw. Hofnachfolge nach Möglichkeit vermieden werden. Bei so vielen weichenden Erben und einer außerfamiliären Hofübergabe durch den Verkauf würde auch der langwierige und wohl kostenintensive Pflichtteilsprozess nicht wundern. Ich könnte jetzt auch in Anbetracht des § 1294 ABGB nichts herauslesen, wonach man irgendwem gegenüber den Wert des Viehs schadensersatzrechtlich einfordern könnte.
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Re: ein exotischer fall wahrscheinlich..

Beitrag von miehnmaschin » 19.08.2023, 14:07

alles klar. die bank hat mich gestern nachmittag nochmal angerufen weil es wohl neuigkeiten gibt, hab den anruf aber verpasst. am montag weiss ich wohl mehr.
also der hof war im bezirk horn, also nö. das war ein demeter-hof, bio etc. ich kenne mich leider garnicht aus mit diesen ganzen landwirtschaftlichen dingen. aber interessant dass man sowas nicht einfach auflösen darf, wusste ich nicht. nach allem was ich herausgehört habe (wenns stimmt) wurde alles geschätzt und die tiere mehr oder weniger unverzüglich geschlachtet.
es gab als ich dort war viele tiere, ich würde sagen mindestens hundert schweine, dutzende rinder und auch ackerland in der größe mehrerer fussballfelder.
danke erstmal für deine posts, ich bin echt überrascht ein forum zu finden, in dem man nicht wegen irgendeinem irrelevanten zeug angepöbelt wird.
wegen dem stier: ist das nicht z.b. vergleichbar mit der zerstörung eines untergestellten autos zwecks schadensersatz? weil er gilt ja rein rechtlich als "sache" wenn ich das richtig verstanden habe?
wenn das gleiche mit einem hund passiert wäre, hätte ich wahrscheinlich bessere karten.
weisst du zufällig wie das ist wenn das tier zwar bei der ama auf den bauern läuft aber ich mehrere zeugen habe, dass das tier mir gehört (vorbesitzer und meinen freund, der bei der mündlichen abmachung dabei war in der beschlossen wurde, dass das tier auf dem hof unterkommt bzw. die lehnviehvereinbarung mit dem zahlendreher)?
ich werde eventuell mal bei einem tierschutzverein anfragen ob die eine ahnung haben. ich habe aber in der vergangenheit eher schlechte erfahrungen mit deren hilfsbereitschaft gemacht wenn man was konkretes braucht.
ich kann wohl davon ausgehen dass wenigstens die rückzahlung des unterhalts keinerlei schwierigkeiten machen wird?

alles2
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Re: Ein exotischer Fall wahrscheinlich

Beitrag von alles2 » 21.08.2023, 00:37

Du darfst den Umstand nicht aus dem Blick verlieren, dass ein Eigenverschulden die Situation begünstigt hat. Der Person, die die Rechtsposition der Verlassenschaft überhat und das Dokument in Händen halten würde, ist nach meiner Einschätzung unter Berücksichtigung der Maßgabe der allgemeinbürgerlichen Sorgfaltspflicht nichts vorzuwerfen, weil er nicht von einem Ziffernsturz ausgehen musste. Daher bleibe ich bei meiner unverbindlichen Haltung, wonach Dir "nur" der Schadenersatz (durch die monatlich getätigten Zahlungen) ab Wegfall der Geschäftsgrundlage bleibt.
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