Frage §87 UrhG - Zuviel Schadenersatz gezahlt?

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nanni
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Frage §87 UrhG - Zuviel Schadenersatz gezahlt?

Beitrag von nanni » 13.08.2023, 18:17

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand in folgender Sache etwas Aufklärung verschaffen? Es geht um die Verletzung des Urheberrechts im speziellen Falle die Nutzung eines Textes auf der Webseite ohne Quellenverweis & Verlinkung.

Angenommen, die Firma X aus Österreich bietet auf seiner Webseite die Nutzung verschiedener Texte zur freien Verwendung auf Webseiten an, Voraussetzung ist die Angabe des Quellenverweises sowie die Verlinkung zur Firma X.
Person Y aus DT vergaß besagten Quellenverweis und erhielt von Firma X eine Email mit Beweisbildern und Forderung eines Schadenersatzes in Höhe von 500€ oder wahlweise Nutzung einer lebenslangen Lizenz in Höhe von ebenso 500€, zahlbar innerhalb von 5 Werktagen, da dies sonst weitere rechtliche Schritte nach sich zieht.

Person Y holt sich Rat im Internet und anschließend bei einem deutschen Anwalt (nicht für Urheberrecht, da sie von den 2 angefragten RÄ keine zeitnahe Antwort erhielt). Dieser hält die Forderung des Schadensersatzes für zu hoch und empfiehlt Person Y der Firma X die Hälfte anzubieten: “Nach meinem Dafürhalten kann die gewünschte Schadenshöhe in Anbetracht der Nutzungsdauer nicht der fiktiven lebenslangen Nutzung entsprechen. Im einvernehmlichen Erledigungsinteresse dieser Angelegenheit biete ich Ihnen jedoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 250,00 € netto an.”

Da von benannten 5 Werktagen nur noch 1 übrig ist, und Firma X sich nicht meldet, überweist Person Y die halbierte Forderung von 250€ - vielleicht doch zu Voreilig aus Angst weiterer Kosten und Konsequenzen.

Person Y sieht im Nachhinein im österreichischen Urheberrecht §87 Abs. 3, dass der Schadenersatz auch von 250€ rechtlich nur sehr fraglich gültig ist, da der Schaden nach Nutzungsdauer nach §87 wie folgt berechnet werden müsste: Nutzungszlizenz x Nutzungsdauer + maximal 100% Aufschlag, weiterer entstandener Schaden müsste von Firma X nachgewiesen werden. Person Y verwendete nachweislich die Texte für 4 Monate, die Nutzungsgebühr der Firma X beträgt monatlich 15€ (allerdings bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Würde sich der Schaden trotz dessen an dieser Lizenzgebühr bemessen, oder sieht Person Y dies falsch? Also die Nutzungsgebühr von 4 x 15€ = 60€ + 100% Aufschlag = 120€ maximaler Schadenersatz?

Es stellt sich auch die Frage, ob Person Y die vermeintlich zu viel gezahlten 130€ von der Firma X einfach zurück verlangen könnte, bzw. wahlweise auch den Nachweis über einen tatsächlich höheren Schaden? Verstöße Firma X mit ihrer Forderung in diesem Falle selbst auch ggf. gegen §87 UrhG? Die Firma X meldete sich zwischenzeitlich mit einem Einigungsangebot von insgesamt 300€ zurück, Person Y möchte jedoch wirklich ungern noch weitere Kosten bezahlen.

Vielen Dank für Hilfestellungen oder Anregungen zu diesem Fall.

Viele Grüße, Nanni



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Frage §87 UrhG - Zuviel Schadenersatz gezahlt?

Beitrag von Hank » 20.08.2023, 03:23

Das Urheberrecht schützt Urheber, nicht den unerlaubten Verwender! Wirklich teuer könnten daher nach UrhG Unterlassungsklagen wegen Wiederholungsgefahr werden, weil der Streitwert von den Gerichten aus Abschreckungsgründen sehr hoch anlegt wird. 300,- Euro sind nichts gegen mögliche 30.000 Euro Unterlassungsanspruch. Daher: Prahle nie mit geborgtem Schimmer!

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