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Mitgebrachte Wohnung, Stiefkinder, Erbe.....
Verfasst: 12.08.2023, 14:09
von Michel7
Lb. Team! Mein Partner und ich heiraten demnächst. Ich habe 2 erw. Töchter aus erster Ehe, er hat eine erw. Tochter aus erster Ehe. Das Reihenhaus, in dem wir (ohne Kinder) wohnen, habe ich 2007 gekauft (jetzt noch mit Schulden). Mein Partner zahlt dzt. anteilig Miete und BK. Wie ist das Erbrecht dann, wenn ich als erster sterben sollte? Erben nur meine Kinder oder auch das Stiefkind (nicht adoptiert) und/oder auch mein zukünftiger Ehemann? Wir sind 60 und 70 Jh. alt. Vielen Dank!
Re: Mitgebrachte Wohnung, Stiefkinder, Erbe...
Verfasst: 13.08.2023, 01:40
von alles2
Nach § 744 Abs.1 ABGB würde der Ehepartner ein Drittel und die beiden Töchter zusammen zwei Drittel erben. Das Stiefkind hat kein gesetzliches Erbrecht.
Re: Mitgebrachte Wohnung, Stiefkinder, Erbe.....
Verfasst: 14.08.2023, 13:09
von schanzenpeter
Hallo Michel2: Wenn er derzeit Miete zahlt, ist das o.k. Aber anteilig? welche Miete zahlst du? Du schreibst, du hast das Haus gekauft? Wenn er sich jedoch an der Kreditrückzahlung beteiligt, sollte ihr eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen,
Das ist kein juristischer, aber ich denke guter Rat.