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Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Verfasst: 11.08.2023, 10:30
von Mary1990
Hallo, liegt im Zivilprozess die Beweislast beim Kläger? Der Kläger fordert von Erben ein Pflegevermächtnis. Dafür müsste der Kläger 6 Monate mindestens 20 Stunden pro Monat gepflegt haben. Muss der Kläger das beweisen oder die Beklagten das Gegenteil?

Der Verstorbene hatte im gesamten Zeitraum eine 24 Stunden Pflegerin im Haus bzw war im Heim, und Klägerin fordert jetzt gesamte Hinterlassenschaft trotzdem als Pflegevermächtnis. Die Pflegekraft wurde von der Pension bzw. Vermögen des Verstorbenen schon bezahlt, also nicht von Klägerin.

Gespräche oder Angebote lehnt Kläger ab. Es gab keinen Streit in der Vorgeschichte, daher ist die Sitution auch emotional traurig - es handelt sich um lauter Familienmitglieder.

Danke

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Verfasst: 11.08.2023, 13:57
von alles2
Mit Verweis auf § 677 Abs.1 ABGB sollte das mit den 6 Monaten nicht einfach so stehen gelassen werden. Derjenige, der Ansprüche geltend macht und diese einklagt, muss es auch möglichst zur Gänze beweisen können, um mit seiner Forderung durchzukommen.

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Verfasst: 14.08.2023, 08:53
von Mary1990
Danke! Also der Kläger muss schon beweisen, was er geleistet hat?!
Macht Sinn.

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Verfasst: 20.08.2023, 04:00
von Hank
Vor jedem Prozess stellt das Gericht fest, wer was zu beweisen hat, welche Tatsachen also zur Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale festgestellt werden müssen und welcher Partei es dann eben zur Last fällt, wenn solche Tatsachen nicht festgestellt werden können - jeder muss seine für ihn günstigste Rechtsposition beweisen!