Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

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Mary1990
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Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Beitrag von Mary1990 » 11.08.2023, 10:30

Hallo, liegt im Zivilprozess die Beweislast beim Kläger? Der Kläger fordert von Erben ein Pflegevermächtnis. Dafür müsste der Kläger 6 Monate mindestens 20 Stunden pro Monat gepflegt haben. Muss der Kläger das beweisen oder die Beklagten das Gegenteil?

Der Verstorbene hatte im gesamten Zeitraum eine 24 Stunden Pflegerin im Haus bzw war im Heim, und Klägerin fordert jetzt gesamte Hinterlassenschaft trotzdem als Pflegevermächtnis. Die Pflegekraft wurde von der Pension bzw. Vermögen des Verstorbenen schon bezahlt, also nicht von Klägerin.

Gespräche oder Angebote lehnt Kläger ab. Es gab keinen Streit in der Vorgeschichte, daher ist die Sitution auch emotional traurig - es handelt sich um lauter Familienmitglieder.

Danke



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Beitrag von alles2 » 11.08.2023, 13:57

Mit Verweis auf § 677 Abs.1 ABGB sollte das mit den 6 Monaten nicht einfach so stehen gelassen werden. Derjenige, der Ansprüche geltend macht und diese einklagt, muss es auch möglichst zur Gänze beweisen können, um mit seiner Forderung durchzukommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mary1990
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2023, 10:25

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Beitrag von Mary1990 » 14.08.2023, 08:53

Danke! Also der Kläger muss schon beweisen, was er geleistet hat?!
Macht Sinn.

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Pflegevermächtnis - unfaire Forderung

Beitrag von Hank » 20.08.2023, 04:00

Vor jedem Prozess stellt das Gericht fest, wer was zu beweisen hat, welche Tatsachen also zur Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale festgestellt werden müssen und welcher Partei es dann eben zur Last fällt, wenn solche Tatsachen nicht festgestellt werden können - jeder muss seine für ihn günstigste Rechtsposition beweisen!

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