Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

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Stellagemella
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Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von Stellagemella » 08.08.2023, 15:03

:shock:
Uns wurden letzten Wochen abends um 22 Uhr über 4000 Euro von unserer Visa (schwarz) abgebucht. Wir fahren nächste Woche auf Urlaub und haben daher einen größeren Rahmen eingeräumt.
Nach Rücksprache mit Visa waren auch am Tag zuvor schon 0,01 Euro abgebucht worden, über die wir aber nicht per Handy informiert wurden. Der Klassiker eben. Was jetzt passiert, wissen wir nicht.

Die Visakarte wurde sofort gesperrt und vernichtet. Abbucher war laut Text "DER Touristik" in Köln. Der besagte Reiseveranstalter, den wir gleich tags darauf kontaktierten, wusste nichts davon und war auch nicht um Aufklärung bemüht (laut Auskunft der Buchhaltung geht das nicht, dass man das herausfindet). Aber ich meine, man muss doch wissen, wer mit dem Geld bezahlt hat und dann Tickets kriegt?

Wie auch immer, wir haben das Schriftliche, das laut Visa nötig ist, erledigt und gestern wurde das Geld dann trotzdem vom Konto abgebucht: Zudem haben wir keine Karte mehr und benötigen einen Rahmen für den Urlaub. So weit, so schlecht.

Wie sieht es rechtlich aus: Krieg ich mein Geld? Und unter welchen Umständen? Irgendwo im Netz hab ich gelesen, dass man als Betroffener nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern die Kreditkartenfirma nachweisen muss, dass wir diese Leistung konsumiert habe. Aber im Netz steht viel Info, die einfach nicht stimmt.

Und wenn wir unser Geld nicht kriegen, welche rechtlichen Möglichkeiten hab ich? Ich meine, was ist die Konsequenz einer solchen Situation? Dass man keine Kreditkarte mehr nimmt oder nicht mehr damit bezahlt.

Danke für euren juristischen Rat.
:cry: :cry: :cry:



alles2
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Re: Kreditkartenbetrug: Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von alles2 » 09.08.2023, 10:42

Oft pickt man sich das aus dem Netz, was man lesen möchte. Die Frage der Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge findet sich in § 67 ZaDiG (Zahlungsdienstgesetz 2018); jene des Zahlers in § 68 ZaDiG. Handelt der Karteninhaber durch grob schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (Belege unvernichtet in den Hausmüll entsorgt, PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt oder nach § 63 Abs.2 ZaDiG keine umgehende Reklamation beim Kreditkartenanbieter) und ist auf eine Phishing-Mail hereingefallen, kann das Kreditinstitut nichts dafür und der Kunde muss für den entstandenen Schaden meist selbst aufkommen. Die Regelungen dazu sollten in den AGB festgehalten sein. Um unbeschadet aus der Misere herauszukommen, wäre es eben der Sache dienlich, wenn durch detektivische Leistung der Grund allen Übels ausgeforscht werden könnte. Wird mit Deinen Daten eine Bezahlung vorgenommen und dabei Kreditkartenbetrug eventuell mit Identitätsdiebstahl begangen, dann glaube ich dem Online-Reisebüro schon, dass sie den Übeltäter nicht eruieren kann. Zudem können sich Gauner über diverse dunkle Plattformen Kreditkartendaten beschaffen, die zuvor durch elektronische Hacker-Angriffen auf Firmen erlangt wurden. Für Online-Käufe und Überweisungen genügen dann oft nur die Kartennummer, Prüfziffer und der Name des Inhabers, dem sowas recht spät auffällt.

Auch wenn es öffentlich kaum wahrgenommen wurde, gibt es seit heuer für Geschädigte bzw. Opfer von Kreditkartenbetrug im elektronischen Zahlungsverkehr (durch Phishing-Angriffe) die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMGSPK):

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Bankgeschaefte/NEUE_Ombudsstelle_fuer_Zahlungsprobleme_bei_Krediten.html

Diese zentrale Anlaufstelle hat zusammen mit dem VKI (Verein für Konsumenteninformation) mehrere Gerichtsverfahren angestrengt, um Schadensersatzforderungen zwischen Banken und dessen Kunden durchzusetzen. Solltest Du von einem derartigen Betrug durch Phishing-Attacken betroffen sein, sollte es nicht nur bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, sondern darauf bestanden werden, dass die Bank nach § 67 Abs.1 ZaDiG die von Dir nicht autorisierte Zahlung unverzüglich wieder gutgeschrieben wird, was dann bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erfolgen sollte. Die Gutschrift kann dann nicht mit der Begründung der groben Fahrlässigkeit verweigert werden. Sollte das Institut ein grobes Verschulden Deinerseits nachweisen können, könnte die Haftung auf gerichtlichem Wege geklärt werden. Auf der anderen Seite könnte es nämlich sein, dass die Bank keine ordnungsgemäße Transaktionsüberwachung durchgeführt hatte. Sie hat nämlich die typischen Betrugsmaschen und Abweichungen Deiner Zahlungsgewohnheiten zu überwachen (§ 66 ZaDiG). Fallen dabei Unregelmäßigkeiten auf, sollte der Kontakt zum Kunden erfolgen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stellagemella
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Re: Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von Stellagemella » 09.08.2023, 14:32

Danke für die sehr ausführliche Antwort.
Wir haben unsere Sorgfaltspflicht mit Sicherheit nicht verletzt. Unsere Daten sind nirgendwo aufgeschrieben, noch ist uns die Karte mal abhandengekommen, noch öffnen wir irgendwelche E-Mails. Kontoauszüge gibt’s so gut wie keine papierenen mehr. Da sind wir schon immer auf der Hut. Im Gegenteil, wir haben sofort gehandelt, um den Schaden zu vermeiden,

Uns ist es ja sofort aufgefallen, weil wie gesagt sofort eine Nachricht über die Abbuchung aufs Handy kommt. Was ich nicht verstehe, ist, warum wir keine Nachricht über die Abbuchung von 0,01 Euro bekommen haben, die tags zuvor um fast die exakt gleiche Uhrzeit erfolgt ist. Und vor allem auch, warum die Firma Visa, wenn wir das sofort (also innerhalb von 30 Minuten) beim Notruf melden, dann zwei Tage später den von uns reklamierten Betrag vom Konto bei unsere Hausbank (Raiffeisen) abbucht.

Frage 1: Wieso kann das dann noch passieren, wenn von uns umgehend gemeldet wurde, dass das Betrug ist? Wir sind ja sofort draufgekommen, dass das nicht von uns ist. Warum reagiert Visa nicht sofort?

Wir werden das jetzt jedenfalls zur Anzeige bringen, danke für den Rat. Dabei geht es nehme ich an nur um eine formelle Absicherung, denn ich denke nicht, dass die Polizei an einer Aufklärung interessiert ist.

Du schreibst „ … dass die Bank nach dem Zahlungsdienstgesetz die von Dir nicht autorisierte Zahlung unverzüglich wieder gutgeschrieben wird, was dann bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erfolgen sollte.

Frage 2: Was meinst du hier mit „Bank“? Die Firma Visa oder unsere hausbank, bei der wir das Konto haben, wo der Betrag final zwei Tage später abgebucht wurde?

Und du schreibst: „Auf der anderen Seite könnte es nämlich sein, dass die Bank keine ordnungsgemäße Transaktionsüberwachung durchgeführt hatte“ . Hier ist für mich wieder die Frage, wer hier mit „Bank“ gemeint ist. (sorry für meine blöde Fragerei).

Frage 3: Und dorthin (Visa oder Raiffeisen) schreibe ich
eine Bitte um Rücküberweisung laut Zahlungsdienstgesetz?


Frage 4. Gibt’s dafür eine Gesetzesstelle, auf die ich mich beziehen kann? Ist das damit gemeint? https://verbraucherrecht.at/zahlungsdienstegesetz-zadig-2018/3999
Und wer bin ich überhaupt? Der Zahlungsdienstnutzer, oder? :?
Hier steht: „Die Haftung für missbräuchliche oder fehlerhafte Zahlungsvorgänge liegt, auch beim Einsatz neuer Zahlungsdienstleister, beim kontoführenden Zahlungsdienstleister, der jedoch ein Regressrecht gegenüber dem neuen Dienstleister hat.

Frage 5: Heißt das, dass die Hausbank dafür haftet und sich an Visa regressieren kann?
Und weiter: „Die Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen wird jedoch verbessert: Bei missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstruments haftet der Zahler nur, wenn er in der Lage war, den Verlust, den Diebstahl oder die sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments zu bemerken. Aber selbst in diesem Fall ist die Haftung des Zahlers gem § 68 Abs 1 ZaDiG 2018 auf höchstens 50 Euro begrenzt; bisher lag die Haftungsgrenze bei 150 Euro.“

Frage 6: Kann ich mich auf das berufen und bei wem? Der Hausbank (in diesem Fall Raiffeisen) oder Visa?
Hier (https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/artikel-zahlungsdienstegesetz.pdf) unter Punkt 7 steht (mE) Ähnliches und ist wie folgt vermerkt: „Grundsätzlich sieht § 44 Abs 1 ZaDiG eine verschuldensunabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters vor, sodass der Zahlungsdienstleister das Risiko eines nicht ordnungsgemäß autorisierten Zahlungsvorgangs trägt.“
Weiter steht hier zu lesen „Die Beweispflicht für Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trägt der Zahlungsdienstleister, es kommt damit im Gegensatz zur früheren Rechtslage, bei der der Zahler die Beweislast trug, zu einer Beweislastumkehr.
Frage 7: Das würde bedeuten, dass Visa uns beweisen muss, dass WIR vorsätzlich, betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt haben?
Es tut mir leid, wenn sich meine Fragen überschlagen oder überdecken. Danke für deine bzw. eure weiteren Antworten!

Danke abermals für die Info.

Stellagemella
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Re: Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von Stellagemella » 09.08.2023, 14:41

Ach so, die Stelle hast du mir eh geschrieben:
"Oft pickt man sich das aus dem Netz, was man lesen möchte. Die Frage der Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge findet sich in § 67 ZaDiG (Zahlungsdienstgesetz 2018); jene des Zahlers in § 68 ZaDiG. " Sorry, bin echt durch den Wind.

Stellagemella
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Re: Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von Stellagemella » 09.08.2023, 14:48

... und was mich ehrlich gesagt, fast am meisten stört: Egal, mit wem man telefoniert, sei es Visa, sei es Raiffeisenbank, alle halten sich bedeckt und geben keine Auskunft. Die Hausbank tut überhaupt so, als wäre das einzigartig und vorher noch nie, nie, nie passiert und man könne fast nichts machen. Das ist auch ein tolles Kundenservice, muss man schon sagen. :evil:

alles2
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Re: Kreditkartenbetrug: Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von alles2 » 09.08.2023, 15:13

Wenn Du Deinen Beitrag abändern möchtest, verwende bitte das Stift-Symbol oben rechts davon, anstatt einen zweiten Beitrag zu eröffnen.

Zudem befürchte ich, dass Du unmittelbar meinen Beitrag kopiert hast, um dann im Stillen eine Antwort vorzubereiten. Denn zum Zeitpunkt Deiner Rückmeldung hatte ich meinen Beitrag schon längst erweitert. Schaue Dir daher meinen Beitrag nochmals durch, da die ursprüngliche Fassung durch einige Paragraphen konkretisiert wurde.

Man soll sich bei der Bank melden, damit bei einer nicht autorisierten Zahlung eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto erfolgen soll. Hier findet sich ein Musterbrief dafür:

https://ooe.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/konsumentenschutz/bankgeschaefteundversicherung/Einspruch_gegen_nicht_genehmigte_Abbuchungen.html

Die ältere Version aus dem Jahre 2021 dürfte übersichtlicher gestaltet sein:

https://stmk.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/konsumentenschutz/reklamation/20211006_MB_Einspruch_gegen_nicht_genehmigte_Abbuchungen.doc

Klar, dass alle Beteiligten einen auf "Mein Name ist Hase" machen, weil in ihrem eigenen Interesse gerne mal auf Konsumentenschutz gepfiffen wird. Die Banken waren es auch, die was gegen die vom Ministerium ins Leben gerufene Ombudsstelle hatten. Nachdem die Verantwortung mit der Begründung der grob schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten allerdings laufend an den Kunden abgeschoben wurde, war es jedoch höchste Zeit für derartige Schritte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stellagemella
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Re: Kreditkartenbetrug:Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von Stellagemella » 09.08.2023, 15:44

Liebe(r) alles2,

merci vielmals. Ja, du hattest recht, ich habs im Stillen vorbereitet, weil mein Laptop ein älteres Modell ist und ich dann schon oft auf Plattformen geschrieben hatte und er überlegt sich derweil noch mal neu hochzufahren.

Und ich hab mich noch gewundert, warum ich die von dir erwähnten Paragraphen zuerst nicht gesehen habe :lol: :lol: :lol:

Sorry, das mit dem Erweitern wusste ich nicht. Danke für den Hinweis!

Danke, also Bank = Hausbank. Werde ich gleich heute verfassen.

Wow, und das ist ja irre, dass da die Banken was dagegen hatte. Aber eigentlich auch logisch und jetzt wird die ganze Angelegeneheit immer schlüssiger. Vielen lieben Dank!

alles2
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Re: Kreditkartenbetrug: Krieg ich mein Geld zurück??

Beitrag von alles2 » 09.08.2023, 20:25

Visa ist eine Kreditkartengesellschaft; die Raika ein Kreditinstitut, sprich: eine Bank. Und wenn man dort meint, die falsche Ansprechperson zu sein, würdest man Dich (hoffentlich) schon an die richtige Anlaufstelle verweisen. Solltest Du keinen Erfolg haben, dann berücksichtige bitte die Kontaktdaten der Ombudsstelle, die Du in dem Konsumentenfragen-Link findest.

Mein Laptop ist selbst aus dem Jahre 2010 und tut gar unter Windows 11 das, was es soll. Falls zutreffend, gebe in einer Suchmaschine mal die Stichworte "Neustartschleifen" und "Windows 11" ein (ansonsten Betriebssystem anpassen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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