WEG2002 bauliche Änderung §16 - 1 Zustimmung fehlt

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Gerhard 15
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WEG2002 bauliche Änderung §16 - 1 Zustimmung fehlt

Beitrag von Gerhard 15 » 02.08.2023, 10:40

Hallo liebe Forumsleser,

wir haben für einen bauliche Änderung nach §16 alle Miteigentümer schriftlich wegen Zustimmung angefragt.
Fast alle haben schriftlich der baulichen Änderung (Öffnung für Entlüftung des Sanitärraums in der Fassade) zugestimmt.
Nur 1 Miteigentümer hat nicht geantwortet (Zustell-Nachweis der Post vorhanden).
Dabei hat dieser Miteigentümer selbst eine Abluft-Öffnung in der Fassade bei seiner Wohnung!

Die Zustimmung kann durch Außerstreitrichter ersetzt werden.
Unsere Fragen:
Benötigt man eine Rechtsvertretung oder kann man die Eingabe bei Gericht alleine machen?
Ist Antragsgegner der fehlende Miteigentümer oder müssen alle Miteigentümer als Antragsgegner bei der Eingabe ans Gericht angeführt werden?
Gibt es ein Muster für solch eine Eingabe beim Gericht für Ausserstreitsachen in Wien?
Danke für Tipps und Hinweise



alles2
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Re: §16 WEG 2002 bauliche Änderung - 1 Zustimmung fehlt

Beitrag von alles2 » 02.08.2023, 13:02

Nun wäre der Grund für die destruktive Haltung des einen Nachbarn interessant. Besonders wenn bei seiner Öffnung im Mauerwerk mit verbotener Eigenmacht (eventuell durch den Rechtsvorgänger) gehandelt wurde. Dann hätte man nämlich ein gutes Druckmittel, wenn er konsequent seine Zustimmung verwehrt. Versäumtes kann zwar nachgeholt werden. Aber wenn man nicht jeden auf seiner Seite hat, könnte der Rückbau eingeklagt werden.

Zurück zu Dir...wenn es um die gerichtliche Durchsetzung von Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt geht, ziehe bitte die AK-Broschüre "Wohnen im Eigentum" heran und lese Dir die Seite von 47 bis 54 durch (neuere Auflage von "Wohnrecht für Wohnungseigentümer" nach der Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022):

https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Wohnen_Eigentum_rg_bf.pdf

Dein Antrag muss nicht zwingend schriftlich gestellt, sondern kann auch beim BG bzw. Außerstreitgericht am Amtstag (Dienstag Vormittag) mündlich zu Protokoll gegeben werden. Dort würde man Dir die weitere Vorgehensweise erklären. Sollte sich die Sachlage als komplex erweisen, was ich mir durch die bereits vorgenommene Öffnung der anderen Partei, würde man es Dir schon mitteilen, ob eine Rechtsvertretung (durch einen Anwalt oder eine Mieterschutzorganisation wie die Mietervereinigung, den Mieterschutzverband oder Mieterbund) ratsam wäre. Hier sind sämtliche Wiener Beratungsstellen zusammengetragen:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/bauenundwohnen/miete/Beratungsstellen_fuer_Fragen_zum_Wohnrecht.html

Am Amtstag solltest Du jedoch einen Ausweis, den Wohnungseigentumsvertrag, die Unterlagen zum Bauvorhaben und den Grundbuchauszug, der bis zu 15 Euro kosten kann, mitnehmen. Durch Letzterer kann der Antragsgegner benannt werden. Geht Dein Antrag durch, hätte dieser die Gerichtskosten in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro und die Kosten einer etwaigen Rechtsvertretung zu tragen, wobei diese nach Billigkeit aufgeteilt werden können. Ich weiß nicht, wie es um die Kommunikationsqualität zwischen Euch steht. Doch man könnte ihm das vor Augen halten, um sich das ganze Prozedere nicht antun zu müssen.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.08.2023, 20:31, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gerhard 15
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Re: WEG2002 bauliche Änderung §16 - 1 Zustimmung fehlt

Beitrag von Gerhard 15 » 02.08.2023, 13:51

Herzlichen Dank für die hilfreichen Hinweise!!!

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