Modelle betreiben

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JUSLINE
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Modelle betreiben

Beitrag von JUSLINE » 08.04.2003, 09:12

Hallo!



Ich hab mich hier registriert um endlich fündig zu werden...ich hoffe jedenfalls.



Ich betreibe eine Modellbauplattform und bin selber begeisterter Modellbauer/betreiber. Selber fahre ich auf einer Rennstrecke, ich hätte diese Info gerne für die User die keine Möglichkeit dazu haben und auf Parkplätze, Wiesen und der Gleichen angewiesen sind.



Wo darf ich mein Modellauto, Boot oder Flugzeug eigentlich betreiben?



Man unterscheidet hierbei zwischen Elektromodellen und Verbrennermodellen. Elektro ist Umweltfreundlicher und leiser, Verbrennermodelle sind laut und stossen Öle aus....bei Autos kommt noch der Gummibrieb dazu.



Wisst Ihr Quellen aus denen man erfahren kann wo man mit was fahren darf?



Kann ja wohl nicht sein das ich mein Verbrennerauto einfach auf der Starsse betreiben darf, oder mein Schifferl einfach in einen Teich werfe und rumkurve *gg*.





Ich hoffe Ihr wisst dazumehr oder könnt mir Quellen nennen.



Ich danke Euch recht herzlich im Voraus!



schöne Grüsse Andy








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JUSLINE
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RE: Modelle betreiben

Beitrag von JUSLINE » 02.05.2003, 16:52

Hallo Andy,



wenn es sich nicht gerade um ein Papierflugzeug handelt, dass man in den eigenen vier Wänden fliegen lassen kann (was mir wohl niemand verbieten wird können), steht der Modellbetreiber sicherlich - ich denke da an Österreich, in Deutschland ist das vielleicht etwas anders - vor einer Fülle von privatrechtlichen und Verwaltungsbestimmen, die ihm den Betrieb des Hobbies erschweren oder verteuern können.



Bei einer Recherche nach solchen Bestimmungen würde ich erst einmal von der Grundannahme ausgehen, dass der Betrieb von Modellen nicht unhäufig zu Schäden führt, und dass kein User ohne entsprechende spezielle Haftpflichtversicherung sein sollte.



Also könnte man so ans Werk gehen, dass zunächst die Versicherungsbedingungen, die von den Anbietern einer derartigen Haftpflichtversicherung (für ein bestimmtes Land, nehme ich an) aufgestellt wurden, recherchiert werden.



ZB für Österreich: Gibt es da einheitliche Bedingungen, oder hat jeder Versicherer andere?



Mit anderen Worten auch: Ich frage mich: In welchen Fällen wird mein Haftpflichtversicherer Ersatz leisten, falls - trotz entsprechender Vorsicht - trotzdem ein Schaden entsteht durch mein Hobby? In welchen Fällen aber nicht? Und diese Fälle schaue ich mir an: Da es wohl viele Leute gibt, die ein dearartiges Hobby betreiben, und solche Versicherungen zweifelsohne existieren - laut Internet verlangen die einschlägigen Modellbauklubs auf ihren Plätzen vorab den Abschluss einer solchen Versicherung für ihre Mitglieder, verfügen wohl auch die Versicherungen, die ja ein gebündeltes wirtschaftliches Interesse am Florieren ihres Geschäfts haben dürften, andererseits auch nicht ihre Mitglieder dort versichert halten wollen, wo die Versicherung "nur zahlen muss", über einschlägiges Wissen.



Ich würde mich daher an Ihrer Stelle zunächst ans Studium von derartigen Versicherungsbedingungen (Luftfahrthaftpflicht, Bootshaftpflicht, Gewässerschutzhaftpflicht, Modellflughaftpflicht uäm.) machen.



Als zweiten Schritt dann würde ich mir die Stellen ansehen, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen für den User unklar bleiben: Z.B. wenn dort stehen sollte: Der Modellbetreiber muss die jeweiligen Verwaltungsvorschriften auf dem und dem Gebiet beachten und darf ihnen nicht zuwider handeln, sonst kein Versicherungsschutz, dann müsste geklärt werden, welche konkreten Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrecht hier zutreffen könnten und daher beachtet werden müssen.



Ein reicher Erfahrungsschatz diesbezüglich müsste bei den jeweiligen Clubs bereits vorliegen. Da müsste ja eigentlich auch einen Austausch der Mitglieder geben über Anzeigen, die sie - außerhalb des Modell-Club-Areals - beim Betrieb ihrer Modelle bereits erhalten haben.



mfg, MA.


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