Ausgleichszulagen Fragebogen

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marioo
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Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von marioo » 31.07.2023, 00:43

Hallo hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig bzw. es kann mir jemand damit helfen:

Habe eine unbefristete BU Pension zugesprochen bekommen.
Am Bescheid ist trotzdem ein Nachtuntersuchungstermin in 3 J angegeben.

Ist dies die normale Vorgehensweise? (Die Nachuntersuchung kommt ja irgendwie einer Befristung durch die Hintertüre gleich.
Frist dafür wäre eh schon abgelaufen, frage aber trotzdem: Wurde dagegen von irgendwem schon erfolgreich geklagt?)


Weiters habe ich nun den Fragebogen zur Ausgleichszulage bekommen.

Gefragt wird nach Mietvertrag, Energiekostenrechnungen etc.

Weiters liegt ein Fragebogen bei falls jemand anderer die Unterkunft gewährt und man an diesen Zahlungen tätigt.

Sache ist, ist bei mir der Fall.

Aufgrund meiner Erkrankung war es mir bisher nicht möglich eine eigene Wohnung...


Bin über 30, Berufsausbildung usw alles vorhanden.

Im Grunde wie eine reine WG mit der Mutter. Keine gemeinsamen Einkäufe aus einem Topf. Im Grunde sieht man sich maximal 1x am Tag.

Irgendwo glaube ich gelesen zuhaben, dass hier gleich ein gemeinsamer Haushalt angenommen wird weil Verwandt?
Stimmt das so? Ist nämlich wirklich nicht der Fall es ist wie in einer WG unter Nichtverwandten. Mutter ist viel älter und längst in Pension.

Zahlungen an Mutter gab es seit der Zuerkennung vor 4 Monaten allerdings nicht via Überweisung sondern in Bar.
(Verlangt die PVA für alles Überweisungen als Nachweis?)


Mir soweit bekannt: würde ich Gratis wohnen würde die PVA dies als Sachleistung und somit Einkommen mit einem von der PVA erfundenen Geldwert gegenrechnen und die Ausgleichszulage kürzen? Ist das so richtig?

Ist das überhaupt generell relevant nach dem ja meine Mutter und keine Partnerin ich Blick da gerade nicht durch.

Oder wäre es besser "gratis" zu wohnen? Ich kenn mich da wie ersichtlich nicht aus.


Bei dem Fragebogen bzgl. Unterkunftsgeber steht dann:

Wieviel zahlen sie an den Unterkunftsgeber an
Miete
Energiekosten
Heizkosten

drunter wird dann noch die Unterschrift des Unterkunftsgebers verlangt.

Gibt es hier Mindestwerte die zu erreichen wären damit die PV einem die Ausgleichszulage nicht kürzt?


Falls das oben genannte Szenario generell (Weil mit Mutter in Whg..) sowieso nicht relevant bei Ausgleichszulage sondern zb nur bei Mindestsicherung, verstehe ich nicht warum mir die PVA diesen Zusatzzettel überhaupt mitsendet.
Nur wenn eh nicht relevant dann kann ich ja auch keinen Mietvertrag, Energiekostenrechn dort hin liefern weil der ja nicht auf mich Läuft. Soll man in dem Fall einfach gegenüber der PV Angeben od. nachfragen bzgl. Whg läuft auf Mutter was genau für Infos muss ich jetzt verpflichtend überhaupt liefern?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke

Lg Mario
Zuletzt geändert von marioo am 31.07.2023, 18:53, insgesamt 5-mal geändert.



alles2
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Re: Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von alles2 » 31.07.2023, 03:13

Wird aufgrund des Krankheitsbildes angenommen, dass die Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegt, wird die unbefristete Pension gewährt. Dennoch schließt man nicht aus, dass die Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustandes gegeben werden könnte, was nach § 99 Abs.3 Z 1 lit.a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) den Entzug der Pension zur Folge haben könnte. Ohne die Begründung zu kennen, könnte das mit der Nachuntersuchung daher verfassungsrechtlich völlig legitim sein. Ob wer dagegen erfolgreich angekämpft hat, sollte Dir nicht wirklich weiterhelfen, da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.

Zu den anderen Anliegen, lies Dir bitte das hier durch:

https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.636761

Demnach werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage neben der Bruttopension auch die sonstigen Nettoeinkommen und eventuelle Unterhaltsansprüche berücksichtigt. Aus Seite 5 geht ferner hervor:
Werden bei Lebens- und/oder Wohngemeinschaften die Lebenshaltungskosten (Kosten für Unterkunft, Strom-, Gas-, Heizkosten, Kosten für Verpflegung) jeweils zur Gänze von anderen Personen übernommen, erfolgt eine pauschale Anrechnung in der Höhe von monatlich € 327,91 (im Jahr 2023) bei der Feststellung der Ausgleichszulage. Werden die Lebenshaltungskosten nicht zur Gänze, sondern nur teilweise von anderen Personen übernommen, erfolgt eine gesonderte Prüfung und gegebenenfalls eine prozentuelle Anrechnung.
Möchtest Du mit diesem Wissen entgegen dem Hinweis des Formulars diesen nicht wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen oder anderweitig herumdrucksen, wäre es unehrenhaft und Deine Sache, weshalb dazu von uns keine Tipps kommen sollten. Die Steuerzahler lesen Deine Gedankenspiele nicht besonders gern. Wäre mir neu, wenn im Formular die Signatur des Unterkunftgebers verlangt werden würde. Spricht Du Seite 11 an, dann ist jene des Antragstellers gemeint.

Nur zur Klarstellung: Die Pension (sowie das AMS-Geld) ist eine Versicherungsleistung, bei dem Dein Einkommen und Vermögen unerheblich ist, und die von Versicherungsgesellschaften kommen. Die Sozialhilfe und die Ausgleichszulage sind Steuergelder, die einem bei sozialem Bedarf gewährt werden. Damit ein Pensionist, dessen Einkommen sich unter dem Mindestrichtsatz bewegt, und um den Verwaltungsaufwand einzudämmen, läuft alles über die PVA, damit er nicht zusätzlich zum Sozialamt rennen muss. Daher sind die beiden Sozialleistungen durchaus ähnlich und man muss als Bezieher in beiden Fällen melden, wenn man sich im Ausland aufhält. Für die Ausgleichszulage muss ein rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt im Inland von mindestens 10 Monaten pro Kalenderjahr begründet werden. Bei einem Auslandsaufenthalt von insgesamt mehr als 60 Tagen, hat man keinen Anspruch. Im Vergleich dazu ist das für die Pension kein Kriterium. Das nur, damit man den Unterschied zwischen einer Versicherungs- und Sozialleistung versteht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

marioo
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Re: Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von marioo » 31.07.2023, 12:32

Hallo Danke für die Rückmeldung.

Es geht eigentlich darum, dass ich hohe Therapiekosten habe die von der ÖGK nicht gezahlt werden, daher: jede Kürzung eine pot. Verschlechterung meines Zustandes

Weiters wurde bekanntlich von der ÖVP die Mindestpension abgeschafft und durch Ausgleichszulage ersetzt.
Die Ausgleichszulage ist laut meiner Recherche keine reine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung mit Sozialanteil.

Noch etwas was ja offensichtliche erst vor kurzem geändert wurde: Wer vor der Alterspension eine BU Pension in Anspruch nimmt dem wird die Alterspension nun ordentlich runtergekürzt.

Bzgl. Auslandsaufenthalten gab es einen tollen Absatz dazu im Rechnungshofbericht von 2014 oder 2017. Erinner mich gerade nicht. Wo ein Vergleich zu SVB war. Dort gelten die 60 Tage nicht aufs Jahr sondern an einem Stück.

Selbes Szenario zwei versch. Auslegungen. Seit Jahren passiert hierzu nichts. Gab gerade mal einen Runden Tisch dazu. Resulat: Die PVA meinte soll doch wer Klagen. Bis dahin bleibt es so...


Bzgl. der Nachuntersuchung. Es wurde als Begründung garnichts angegeben. Stand einfach so auf dem Bescheid der Zuerkennung.

(update: habe noch telefoniert passiert laut AK seit einiger Zeit gehäuft - ständig und die sehen es als absolut ungerechtfertigt, weil unbefristet ist unbefristet. Klar kann sich ein Zustand auch durch Zufall verbessern nur autom. einen Nachuntersuch Termin (Jahr und Monat) zu nennen sehen die als absolute Sauerei. )

alles2
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Re: Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von alles2 » 31.07.2023, 14:37

Auf solche Grundsatzdiskussionen lasse ich mich nicht ein. Wie es bei anderen bestellt ist, lasse ich mal offen. Zuerst wird nicht verstanden, was es mit den ganzen Fragen eines Formulars auf sich hat. Im nächsten Moment wird vermittelt, dass die Politik versagt haben könnte, weil etwas nicht in seinem Sinne läuft.
Auch beteilige ich mich nicht an Debatten, wenn diese auf irgendwo aufgeschnappten Wortfetzen oder gefährlichem Halbwissen fußen, dessen Quellen nicht bekannt sind.

Wird etwas von der Gesundheitskasse nicht übernommen oder es von keinem Arzt verordnet, dürfte es seine Gründe haben. Wenn es beispielsweise um die Behandlung durch Heilpraktiker oder Globuli geht, soll man ohnehin in Deutschland besser aufgehoben sein. Die Ausgleichszulage wäre eigentlich für die Unterstützung des Lebensunterhalts sowie zur Befriedigung des Wohnbedarfs gedacht. Und nicht, um es für irgendwelche Therapien beim Fenster zu hauen, die man sich persönlich gerade einbildet.

Eine offizielle Begründung für die angekündigte Nachuntersuchung braucht es jedenfalls nicht. Gerade in Deinem Alter verwundert es mich nicht, weil es da noch wahrscheinlicher ist, dass eine Besserung eintreten könnte. Zudem ist eine unbefristete Pension kein Freibrief, dass man es bis zum Lebensende erhält. Die PVA hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin gegeben ist. Ergeben sich nämlich Hinweise, dass man doch wieder arbeiten kann oder irgendwo beschäftigt ist, darf man sich der Rente nicht mehr sicher sein.

Was weiß ich, was gegenüber der AK behauptet wurde. Ich kenne deren Wortwahl und traue mich fast wetten, dass die in Klammern gesetzten Zeilen nicht uneingeschränkt gelten. Wenn Du das schwarz auf weiß bekommen würdest, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. "Unbefristet" bedeutet nach lange nicht sowas wie "bedingungslos", sondern dass man sich nicht vorab auf eine gewisse Dauer festgelegt hat.
Häufige Äußerung des Rechtsschutzes der AK ist auch, dass man in dem Alter kaum eine dauerhafte Pension bekommt und selbst dann die PVA geneigt sein könnte, Mittel und Weg zu finden, damit einem die Pension nicht mehr zuerkannt wird. Aber gut, wir kennen die Vorgeschichte und Unterlagen nicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

marioo
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Re: Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von marioo » 31.07.2023, 19:00

Kurz und knapp: Es gibt zufällig auch Physiotherapie die die ÖGK nicht übernimmt bzw. mit so wenig nach Einreichung, das es ein Witz ist und man somit um irgendwie zu überleben sein Geld anders einteilen muss.

Schau dir mal an was du bei normaler Physio bekommst. 10x10 Minuten Massage..... da sind nichtmal die Finger der oder deine Schultern aufgewärmt..

Gibt genügend Krankheiten die sich eben nicht verbessern sondern der Status bleibt gleich, man kann mit glück irgendwie lediert überleben. Chance auf Besserung nicht vorhanden. Aber ja darum gings hier beim Thema auch garnicht.

Ja die Mittel und Wege der PVA. Dazu gibt es im Netz genug Berichte die klar aufzeigen was für ein Sch. Verein es ist und wie sehr Menschen hier in die Verzweiflung getrieben werden. Können echt stolz sein.

alles2
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Re: Ausgleichszulagen Fragebogen

Beitrag von alles2 » 31.07.2023, 20:52

Normalerweise habe ich bearbeitete Eingangsthreads nicht so gerne und stelle diese gerne wieder her. Schließlich basieren die vorangegangen Beiträge auf die ursprüngliche Version. Da Du nur unwesentliche Teile und unglückliche Formulierungen entfernt hast, drücke ich mal ein Auge zu :wink:

Das bei der Physiotherapie oder verordneten Massage die ÖGK-Versicherten selbst mal in die Tasche greifen müssen, sofern man (z.B. wegen einer langen Warteliste) auf keine niedergelassenen Kassen-Vertragsphysiotherapeuten oder Vertragsinstitute zurückgreifen kann, ist ein Klassiker. Immer nur herummotschkern und sudern hilft da auch nicht recht viel weiter. Man sollte die Dinge möglichst so hinnehmen, wie sie sind, und das Beste daraus machen.
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