Seite 1 von 1

Ist Witwenrente pfändbar?

Verfasst: 28.07.2023, 10:45
von burgunder44
Hallo und schönen Tag,
habe mit einem Bekannten diskutiert über Rente bzw Witwenrente. Er ist in Pension, seine Ehefrau ist auch in p#Pension gewesen, nun aber verstorben. Er und seine Frau hatten knapp über dem Richtwert für die Mindespension ihre Pension. Konnten nicht gepfändet werden.
Nun ist die Frau verstorben und er bekommt eine Witwenpension. Wird seine und die Witwenpension zusammengerechnet und als ein Einkommen geltent bis zum Existenzminimum gepfändet?
Mein Bekannter hat 1068,- Euro Pension und die Witwenpension wird nicht mehr als 300,- bis 400,- euro ausmachen schätze ich. Da seine Frau zuletzt über die Jahre arbeitslos war und nur Notstandshilfe bezogen hat.

Vielen Dank für eventuelle Infos. Schönen Tag

Re: Ist Witwenrente pfändbar?

Verfasst: 28.07.2023, 10:54
von Xtremekajak
Die Kurzfassung: Ja, bis zum Existenzminimum ist auch die Witwenrente pfändbar.

Re: Ist Witwenrente pfändbar?

Verfasst: 28.07.2023, 13:54
von alles2
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 290 Abs.1 EO (Exekutionsordnung). Eine regelmäßig bezogene Witwenpension gehört demnach zu den pfändbaren Leistungen. Gemäß § 291a Abs.1 EO richtet sich das Existenzminimum nach der Ausgleichszulage:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270224.html