Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

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Stellagemella
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Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von Stellagemella » 27.07.2023, 20:43

Liebe Jurist:innen,

wie ist, es zwei Geschwister (Herr A. und Herr B.) je zu 50:50 ein Haus besitzen und der Herr B. es veräußern möchte. Herr A, der darin wohnt, hat aber das Geld nicht, seinen Bruder auszuzahlen und verweigert daher den (Ver-)Kauf. Darin zu wohnen kommt für Herrn B. nicht infrage, auch keine Vermietung, weil dazu erst investiert werden müsste.

Ohne Zustimmung des Geschwisterteils kann der eine aber seinen Hausanteil nicht veräußern (stimmt das?), weil es ja zur Hälfe (genauer definiert ist es nicht) je einer Person gehört. Wie kann man das lösen? Kommt man da auf irgendeine zufriedenstellende Lösung für Herrn B? Oder kann dieser schlichtweg einfach nix machen und besitzt quasi ein Haus, das für ihn "wertlos" ist. Gibts IRGENDEINE Lösung? Danke für euren Rat!



MG
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Re: Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von MG » 29.07.2023, 21:09

Im Prinzip kann jeder der Miteigentümer mit seinem Anteil frei schalten und walten und daher auch seinen Hälfteanteil verkaufen (wenn man dafür einen Käufer findet...).

Es steht aber auch jedem Miteigentümer die Möglichkeit offen, die Miteigentumsgemeinschaft zu beenden (§ 830 ABGB).

Dies erfolgt durch die so genannte "Teilungsklage".

DAs Gericht prüft dann, ob die Immobilie "tatsächlich" geteilt werden kann (Naturalteilung). Das kann bei mehreren Wohnungen in einem Gebäude zB durch die Begründung von Wohnungseigentum geschehen. Ist eine solche Naturalteilung nicht möglich, dann kommt es zur "Zivilteilung", die Immobilie wird versteigert und der Erlös geteilt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von alles2 » 30.07.2023, 07:30

Weil es nicht alltäglich ist, wie so ein gerichtliches Verfahren ablaufen könnte, hier dazu mehr:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19524#p46252

Was einer Zivil- oder Realteilung (auch wegen einer möglichen damit einhergehenden Wertminderung) entgegenstehen könnte, kann dort entnommen werden:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18735#p44918

Das ist in so fern von Relevanz, um abschätzen zu können, ob man sich hinsichtlich der Prozesskosten auf das Risiko einer Teilungsklage einlässt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stellagemella
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Re: Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von Stellagemella » 31.07.2023, 10:09

Lieber Herr Mag. Gruner,lieber Mitleser,

vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt kenn ich mich aus. Wenn man aber keine Teilungsklage möchte, hat man keine "friedliche"Alternative, so weit ich das herauslesen konnte. Die Prozesskosten muss immer der Antragstellende tragen, oder gibt es auch Fälle, wo es anders ist?

alles2
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Re: Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von alles2 » 31.07.2023, 13:58

Nicht umsonst nennt sich so eine Konstellation "Rechtsstreit", falls man sich nicht untereinander einig wird, wo meistens dann schon der Haussegen schiefhängt.

Im zweiten Link hatte ich bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, auf einen Mediator zurückgreifen zu können, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16712#p39788

Man setzt sich gemeinsam an einem Tisch und lässt sich aus juristischer Sicht beraten. Dabei wird auch im Interesse der Abwägung aufgeklärt, welche Kosten auf einem im Falle einer Klage zukommen könnten. Von diesen Kosten laut § 64 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) kann (vorläufig) abgesehen werden, wenn man die Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO bewilligt bekommt. Dennoch würde ich mir vorher zumindest meinen zweiten Beitrag des gestrigen zweiten Verweises genauer anschauen. Verläuft das Verfahren nicht im Sinne des Klägers, kann es je nach geänderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen innerhalb von 3 Jahren ab endgültigen Verfahrensausgang gemäß § 71 Abs.1 ZPO dazu kommen, dass die Kosten zurückzuzahlen wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stellagemella
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Re: Haushälfte verkaufen, aber zweiter Eigentümer stimmt nicht zu

Beitrag von Stellagemella » 08.08.2023, 15:13

Vielen lieben Dank! :D :D

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