Allgemeines Recht - Wegerecht- Ausmass der Erhaltung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Hasenfuß
Beiträge: 6
Registriert: 20.02.2020, 10:15

Allgemeines Recht - Wegerecht- Ausmass der Erhaltung

Beitrag von Hasenfuß » 26.07.2023, 15:10

Guten Tag,
wir haben ein bebautes Grundstück in der Steiermark, wo die Zufahrt über eine Brücke eines Baches führt. Diese Brücke ist unser Eigentum. Zum dahinterliegenden Grundstück (Landwirtschaftliche und mittlerweile forstwirtschaftliche Nutzung) hat der Eigentümer (Bauer) ein eingetragenes Wegerecht (Servitut), das auch die Brücke mit einschließt. Das Servitut ist aus dem Jahr 1967 und beinhaltet das Wegerecht zur landwirtschaftlichen Nutzung, das auch auf nachfolgende Generationen übergeht.
Der dahinterliegende Grundstückeigner, also der Jungbauer und Forstwirt fährt einige Male pro Jahr mit seinem Traktor über den Weg und die Brücke um das Wegerecht zu erhalten. Er hat nun aber auch angefangen, Holzstämme mit seinem Traktor über die Brücke zu ziehen.

Die Brücke gehört mittlerweile erneuert - kann der Landwirt gezwungen werden, die Erneuerung mit zu bezahlen und wenn ja, zu welchen Anteilen? Muss ihm zuerst ein Kostenvoranschlag unterbreitet werden? Ist es ihm erlaubt, Baumstämme auf einem Traktoranhänger oder generell mit seinem Traktor über die Brücke zu schleifen? Fällt das nicht eher unter Forstwirtschaft und nicht unter Landwirtschaft?

Vielen Dank!



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Allgemeines Recht - Wegerecht- Ausmass der Erhaltung

Beitrag von Hank » 31.07.2023, 20:55

…bevor man jemanden zu etwas zwingen kann, muss man vorher im Vertrag genau schauen, wer in welchem Ausmaß und Umfang zu was verpflichtet bzw. befugt ist, wobei Holz fällen als Landwirt sicher eine typische Feldservitut ist…

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Allgemeines Recht - Wegerecht- Ausmass der Erhaltung

Beitrag von alles2 » 01.08.2023, 00:58

Also ich komme da nicht recht mit, ob es sich aktuell um landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Oder ob aufgrund diverser Vorgänge angenommen wird, dass eine Umwandlung vom Schlag in Wald (durch Erstaufforstung) vollzogen wurde. Dazu wäre gut zu erfahren, von welcher Dimension wir reden, wenn einige Male im Jahr Holzstämme gezogen werden. Es könnte sich ebenso ein Gelert auf einer Grünlandfläche befinden, bei dem die umgefallenen oder kahlen Eschen oder Erlen über fremdes Gut gebracht werden, was der Erhaltung des herrschenden Guts dienen würde. Über eine Erweiterung der Dienstbarkeit bräuchte dann nicht weiter spekuliert werden. Dies wäre meiner bescheidenen Einschätzung nach nicht mal gegeben, wenn das Grundstück nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, sondern auf einmal forstlich bewirtschaftet werden würde. Auch die nach heutigem Stand zweckmäßige Art der Bewirtschaftung durch die jeweiligen Gerätschaften sollte ermöglicht werden (§ 484 ABGB).

Nutzt nur der Berechtigte das Servitutsrecht (Geh- und Fahrrecht), sollte er sich auch um die Sicherheit kümmern oder zumindest anteilsmäßig entsprechend der tatsächlichen Benützung die Errichtungs- und Erhaltungskosten tragen (§ 483 ABGB). Hinsichtlich des Erhaltungsaufwands gilt dies nicht nur für Wege, sondern auch explizit für Brücken, selbst wenn neue Berechtigte dazustoßen und nichts darüber hinaus vertraglich zugesagt wurde (§ 494 ABGB). Im Streitfall kann die Entscheidung über die Kostenanteile durch ein Gericht vorgenommen werden.

Im Bedarfsfall wäre ein Auge auf das Steiermärkisches Güter- und Seilwege-Landesgesetz (GSLG 1969), welches dem Nutzungsberechtigten mehr Bringungsrechte einräumt, und das Steiermärkisches Zusammenlegungsgesetz (StZLG 1982), bei dem es um die Grundzusammenlegung und Flurbereinigung geht, zu werfen, weshalb ich mich damit nicht weiter aufhalten möchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hasenfuß
Beiträge: 6
Registriert: 20.02.2020, 10:15

Re: Allgemeines Recht - Wegerecht- Ausmass der Erhaltung

Beitrag von Hasenfuß » 01.08.2023, 09:43

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Wie ich mir als Rechtslaie beim Durchlesen der Gesetze schon gedacht hatte, sind meine Fragen ohne weitere Details nicht so einfach zu beantworten. Jedoch haben waren die Antworten dennoch hilfreich....
Mit freundlichen Grüßen

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 156 Gäste