Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

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Stellagemella
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Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von Stellagemella » 21.07.2023, 19:20

Liebe Juristen und Juristinnen,
ich hab eine Frage. Und zwar ist es so, dass meine Eltern ein ca. 20-jähriges Haus in Kärnten besitzen und nebenan einen Nachbarn haben, dessen Haus ca. auf die späten 60er zurückdatiert. Nun gab es bei dem letzten Unwetter irrsinnige Wassermengen, die vielerorts zu Kellerüberflutungen sorgten, weil der Boden das Wasser nicht aufnehmen konnte.
So auch leider bei meinen Eltern. Zwar nicht so schlimm, aber immerhin. Dabei ging es um Wasser, dass aus der Regenrinne des Nachbarhauses stammt und zu Wasser- und Sandansammlung im Keller meiner Eltern führte. Kübelweise mussten sie beides hinausbringen.

Nun wurde der Nachbar von meinem Vater (sie verstehen sich normalerweise recht gut) schon darauf angesprochen, mit der Bitte, dass er seine Regenrinne im unteren Bereich anders arrangiert, damit das Wasser nicht zu ihm gelangt. Dieser hat sofort aggressiv reagiert und dementiert, dass es das Wasser von ihm käme. Fakt ist, dass wir quasi aus dem ersten Stock sehen, dass das Wasser nicht in seinem Grund versickert und quasi durch ein leichtes Geländegefälle auf den Grund meiner Eltern und weiter zum Kellerschacht gelangt.

Wir wissen, dass bei Neubauten darauf geachtet werden muss, dass sämtliches Regenwasser am eigenen Grund versickert. Wir wissen aber nicht, ob das auch für ältere Gebäude gilt, und wenn nicht, ob dies dann bei einem Schaden dann durchaus gelten würde.
Ich möchte dazusagen, dass zu jener Zeit, als meine Eltern das Grundstück erwarben, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin ein kleines Wäldchen war und es bis auf einmal keine Probleme mit dem Wasser gab. Ein kleines Rohr führte das Regenwasser vom Grund weg Richtung Straße, wo es durch das natürliche Gefälle in den nächstgelegenen Gulli gelangte.
Später führten die Nachbarn zahlreiche Änderungen durch. Unter anderem entfernten sie das kleine Wäldchen und auch das Rohr, und planierten die Wiese, wo einst Büsche und Bäume standen. Dabei ließ man zwar eine kleine "Geländemulde", aber keine definitive Versickerungsmöglichkeit (wie Rohr, Schacht etc.). Das wissen wir genau.
Bisher gab es kein Problem, aber jetzt leider definitiv.

Da wir leider in aktueller Zeit und wohl auch in zukünftiger Zeit wiederholt mit Unwettern zu tun haben werden, wollte ich wissen, wie es rechtlich ist und was wir dagegen tun können, um zukünftige Schäden zu vermeiden.

Danke für Eure Antwort! Liebe Grüße M



alles2
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Re: Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von alles2 » 23.07.2023, 12:31

Bei schwindender gepflegter Kommunikation und mangelndem Willen, das Wasser anderswo ableiten zu lassen, kann man sich gegenüber dem benachbarten Grundeigentümer mit einer Unterlassungsklage wehren, nachdem durch die Umwandlung der Grünfläche die natürlichen Abflussverhältnisse verändert worden sein könnten und somit der Keller regelmäßig geflutet und die Wände mit Schimmel überzogen werden könnte(n). Der Betroffene muss nicht warten, bis ein Schaden entstanden ist. Man kann sich auch schon vorher zur Wehr setzen. Es gälte zu klären, in wie fern die einstige Regenwasserleitung entfernt werden musste, denn gemäß § 364 Abs.2 zweiter Satz ABGB ist die unmittelbare Zuleitung ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig bzw. können diese immer untersagt werden, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Man darf nicht vergessen, dass eine Wasserableitung auf die öffentliche Straße ohne Bewilligung verboten sein dürfte. Hingegen stellen Änderungen der Ablaufverhältnisse, die durch die ordnungsgemäße Bearbeitung eines landwirtschaftlichen Grundstücks notwendig wurden, keine unmittelbare Zuleitung dar (siehe auch § 39 Abs.3 Wasserrechtsgesetz WRG).

Und ob durch eine Hanglage die Dachrinne tatsächlich die alleinige und maßgebliche Ursache für die Wasseransammlung im Haus der Eltern (Unterlieger) ist bzw. ein etwaiges Oberflächenwasser selbst ohne dem Haus des Nachbarn (Oberlieger) zu dem Umstand geführt hätte. Einwirkungen durch de natürlichen Wasserablauf wäre nämlich grundsätzlich hinzunehmen, sofern das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überstiegen und die ortsübliche Benutzung der betroffenen Liegenschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zudem ist niemand dazu verpflichtet, diesen zu verändern oder den Nachbarn vor diesen Einwirkungen zu schützen. Laienhafte Theorien sind schnell mal behauptet. Daher bedürfte es da oft einem Gutachten (durch einen Geotechniker), welches dies bescheinigen oder eher zu dem Schluss einer mangelhafte Bauausführung kommen könnte, welche nachzubessern wäre. Beim Nachbarn könnte hingegen die Drainage unzureichend sein.

Eine unzulässige unmittelbare Zuleitung durch die Dachrinne kann ich auch nicht erkennen, sofern seit dem Grundstückserwerb Deiner Eltern rund um das Abwasser über die Dachrinne keine Änderungen vorgenommen wurden und zumal das Haus des Nachbarn sehr viel früher gestanden sein dürfte. Wer weiß, ob die beiden Grundstücke damals nur eines war und es irgendwann aufgeteilt wurde. Dann wäre das angefallene Niederschlagswasser damals in das eigene Grundstück geführt worden. Ein späterer Käufer hätte mit den Konsequenzen leben müssen.
Hat dieser Nachbar nach dem Hausbau Deiner Eltern bauliche Veränderungen (Hofzufahrt, Wegebau, ...) vorgenommen und somit das Problem erzeugt, wäre die mitverschuldete Veränderung des natürlichen Wasserlaufs nicht zu dulden und er kann auf die Behebungspflicht hingewiesen werden. Kann man sich nicht auf Maßnahmen zur Vermeidung im guten Einvernehmen einigen, kann die Situation an das Bauamt herangetragen werden, welche ihn vielleicht zu einer Einleitung zu einem Ablaufschacht o.ä. verleiten kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Stellagemella
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Re: Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von Stellagemella » 27.07.2023, 20:30

Vielen lieben Dank für die Antwort!
Jetzt kenn ich mich schon besser aus!
"schwindender gepflegter Kommunikation": I like it! :mrgreen:

Hank
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Re: Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von Hank » 31.07.2023, 20:44

…auch ohne Hochwasser oder Klimawandel sind Häuslbauer-Keller aus Sparsamkeits- bzw. Pfuschgründen leider oft nicht mehr als muffig-feuchte Rumpelkammern ohne eigenen Eingang von außen, den sie dir aber trotzdem teuer als Proberaum zu vermieten versuchen…

Stellagemella
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Re: Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von Stellagemella » 08.08.2023, 15:53

Liebe(r) Hank,
da kann ich dich beruhigen, der Keller meiner Eltern ist pipifein, mit Holzboden, Fenstern und Wohnqualität. Deshalb echt umso blöder, gell ...

Hank
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Re: Regenwasser: muss es auf Eigengrund versickern?

Beitrag von Hank » 12.08.2023, 06:43

….wobei „pipifein“ auch ein Hinweis für „selbstverursachte Vernässung“ sein könnte…

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