Hallo,
ein Bekannter, Wohnhaft in CH, besitzt ein Auto, das eine CH Nummerntafel hat. Er bietet mir eine Probefahrt mit dem in CH angemeldeten Fahrzeug an, möchte aber in A mich damit fahren lassen. Ist das rechtens und wenn ja unter welchen Bedingungen.
Ich glaube, dass es dabei mit dem Zoll- und Steuerrecht Probleme geben kann.
Der Fahrzeugbesitzer, der mich Probe fahren ließe, meint, dass wenn er als Zulassungsinhaber neben mir im Auto säße und mitführe, es dann keine Probleme gäbe, das legal wäre.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank
Oli
Wohnort A mit Auto Kennzeichen CH in A fahren
Re: Wohnort A mit Auto Kennzeichen CH in A fahren
Was in der Schweiz gilt, kann nicht für unsere Straßen übernommen werden. Nach § 82 Abs.1 KFG (Kraftfahrgesetz) darf ein Bundesbürger hier auch in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge bis zu einem Monat lenken (§ 82 Abs.8 KFG). Ansonsten kann Dir folgendes passieren:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16529
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Wohnort A mit Auto Kennzeichen CH in A fahren
Danke,
das heißt, ich darf legal als Österreicher in Österreich wohnhaft auf österreichischen Straßen ein Schweizer Auto Probefahren und muss bei der Polizeikontrolle in Österreich nichts befürchten? Der Eigentümer der Autos sitzt neben mir.
Danke
Oli
das heißt, ich darf legal als Österreicher in Österreich wohnhaft auf österreichischen Straßen ein Schweizer Auto Probefahren und muss bei der Polizeikontrolle in Österreich nichts befürchten? Der Eigentümer der Autos sitzt neben mir.
Danke
Oli
Re: Wohnort A mit Auto Kennzeichen CH in A fahren
Es braucht nicht mal ihn, denn in Absatz 8 steht:
Sollte es sich um ein Schweizer Probefahrtkennzeichen handeln und dabei Auflagen vorgeschrieben worden sein, wären diese einzuhalten.Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen.
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