Rücktritt vom Kaufvertrag

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eb8
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Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von eb8 » 14.07.2023, 05:50

Ich habe online eine Ware bestellt und angezahlt. Nach längerer Zeit hat mir der Lieferant mitgeteilt, diese Ware könne er nicht liefern. Er hat mir per Mail eine andere Ware angeboten oder Rückzahlung der Anzahlung. Die andere Ware kann ich nicht brauchen, also habe ich per Mail Rückzahlung gewählt. Ich kaufe die Ware jetzt bei einem anderen Lieferanten. Wenn der erste Lieferant jetzt sagen sollte, er könne doch liefern - gilt das noch? Muss ich dann die alte Ware doch bezahlen?



alles2
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von alles2 » 14.07.2023, 10:41

Um sämtlichen Misshelligkeiten aus dem Weg zu gehen, wäre in solchen Situationen die schriftliche Mitteilung an den Händler angeraten, wonach wegen der bestätigten Nichterfüllung von der Auftragserteilung abgetreten wird. Es ist aus Deinen Ausführungen nicht klar zu entnehmen, ob die versagte Lieferung ebenso schriftlich erfolgte und ob es sich nur um eine bekanntgegebene Lieferverzögerung handelt, mit der Du nicht einverstanden wärst, was von Deiner Seite am besten eindeutig zu kommunizieren wäre. Sollte aus dem Mailverkehr unmissverständlich die Vertragsauflösung hervorgehen, wärst Du auf der sicheren Seite und es gäbe keine Verpflichtung zu einer etwaigen Bezahlung.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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