Wohnrecht / Erberecht
Verfasst: 05.04.2003, 12:50
Guten Tag,
ich wende mich in großer Sorge an Sie, in der Hoffnung auf Rat.
Mein Vater heiratete vor 2 Jahren eine rd. 40 Jahre jüngere Frau. Mein vater besitzt ein beträchtliches Vermögen. Ich erfuhr kürzlich, daß er Ihr bereits sein Ferienhaus in der Türkei überschrieben hat, was für mich ok ist. Nun mußte ich aber auch erfahren, daß er Ihr in seinem Haus ein lebenslanges Wohnrecht hat eintragen lassen. Das Haus sollte, so die ursprüngliche Vereinbarung an meine Schwester vererbt werden. Die Frage lautet nun, wer hat den Unterhalt (Instandhaltung von Haus und Garten) sowie die Grundsteuer etc zu bezahlen wenn seine neeue Frau im Falle des Todes meines Vaters vom Wohnrecht gebraucht macht? Im Falle das meine Schwester diese Kosten zu zählen hätte, müßte Sie, da sie nur unwesentlich jünger als seine neue Frau ist, das Erbe ausschlagen, da sie etwas erbt, von dem sie nie Nutzen haben wird, aber dafür die Kosten zu tragen hätte.
Ich hoffe Sie können mir auf meine Frage eine Antwort geben.
Herzlichen Dank
Christoph
ich wende mich in großer Sorge an Sie, in der Hoffnung auf Rat.
Mein Vater heiratete vor 2 Jahren eine rd. 40 Jahre jüngere Frau. Mein vater besitzt ein beträchtliches Vermögen. Ich erfuhr kürzlich, daß er Ihr bereits sein Ferienhaus in der Türkei überschrieben hat, was für mich ok ist. Nun mußte ich aber auch erfahren, daß er Ihr in seinem Haus ein lebenslanges Wohnrecht hat eintragen lassen. Das Haus sollte, so die ursprüngliche Vereinbarung an meine Schwester vererbt werden. Die Frage lautet nun, wer hat den Unterhalt (Instandhaltung von Haus und Garten) sowie die Grundsteuer etc zu bezahlen wenn seine neeue Frau im Falle des Todes meines Vaters vom Wohnrecht gebraucht macht? Im Falle das meine Schwester diese Kosten zu zählen hätte, müßte Sie, da sie nur unwesentlich jünger als seine neue Frau ist, das Erbe ausschlagen, da sie etwas erbt, von dem sie nie Nutzen haben wird, aber dafür die Kosten zu tragen hätte.
Ich hoffe Sie können mir auf meine Frage eine Antwort geben.
Herzlichen Dank
Christoph