Streit innerhalb der Familie wegen Fruchtgenussrecht eines Einfamilienhauses

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Banda3
Beiträge: 4
Registriert: 26.01.2022, 18:08

Streit innerhalb der Familie wegen Fruchtgenussrecht eines Einfamilienhauses

Beitrag von Banda3 » 12.07.2023, 03:20

Liebe Forumsmitglieder:Innen,


Der Sachverhalt:

Ein Grundstück in Niederösterreich mit 1000m2 in guter Lage.
Darauf bedindet sich ein Einfamilienhaus mit Haupthaus und einer seperat dazugebauten Wohneinheit (eigener Eingang, Bad-, Wohn-und Schlafzimmer mit Küche und Abstellraum).

Vor etwa dreißig Jahren wurde den derzeitigen Besitzern angeboten, ein Einfamilienhaus aus dem Nachlass der Großmutter der Miteigentümerin zu übernehmen.

Die Eheleuten mussten einen Kredit aufnehmen, um den vollen Verkehrswert an weitere Erbbegünstigten auszubezahlen, obwohl die Liegenschaft mit Schulden belastet war.
Der Ehemann hat sich später in das Grundbuch als Miteigentümer eintragen lassen, da er seit der Übernahme des Hauses den Kredit auf das Haus seit Jahrzehnten mitfinanziert.

Die Mutter der derzeitigen Miteigentümerin hat auf Ihren Erbanteil verzichtet, allerdings mit der Auflage des Fruchtgenussrechts auf die gesamte Liegenschaft, inklusive des Wohnrechts, dass im Grundbuch verankert wurde.
Haftung für Kredite oder eine Mitfinanzierung der laufenden Kreditraten bestehen nicht.

Die Mutter der Miteigentümerin hat eine gesicherte Wohnsituation in einem Mietshaus auf "Kaiserzins", sprich die Miete ist weit unter dem aktuellen Vermietungswert.
Allerdings wohnt diese im 4. Stock ohne Aufzug und es bisher nicht abzusehen war, ob diese in Zukunft in ein Seniorenheim oder tatsächlich in die Liegenschaft der Eheleute einziehen möchte.

Im Jahre 2022 gab es ein sehr angespanntes Familientreffen zwischen der fruchtgenussberechtigte Mutter, deren Tochter und Schwiegersohn als Eigentümer, und deren gemeinsamer Sohn.

Die Mutter der Eigentümerin beteuerte, nicht in das Haus einziehen zu wollen.
Wahrscheinlicher Grund dürfte das bereits seit Jahren bestehende Zerwürfnis zwischen der fruchtgenussberechtigten Mutter und deren Tochter sowie deren Ehemann sein, und sie sich daher nicht mehr willkommen fühlt.

In diesem Jahr hat die Mutter der Ehefrau/Miteigentümerin einen Anwalt bestellt und folgenden Brief aufsetzen lassen:


Ich zitiere ohne personenbezogene Daten:


....." meine Mandantin ist aufgrund des Fruchtnießungsvertrages Fruchtgenussberechtigte ob der Ihnen gehörenden, oben genannten Liegenschaft sowie Verbotsberechtigte des intabulierten Belastungs- und Veräußerungverbotes.

Als Fruchtgenussberechtigte ist meine Mandantin berechtigt Ihnen jede weitere Nutzung der Liegenschaft zu untersagen, sodass sie verpflichtet sind die Liegenschaft zu räumen.

Zur Aufrechterhaltung des familiären Friedens bietet meine Mandantin jedoch an, dieses Fuchtgenussrecht und das Belastungs- und Veräußerungsverbot gegen Bezahlung einer Ablösesumme von EUR XX.XXX.- aufzugeben und grundbuchrechtlich löschen zu lassen.

Aufgrund der Werthaltigkeit der Liegenschaft ist diese Ablösesumme sehr entgegenkommend bemessen.

Sofern Sie dieses Angebot nicht annehmen, hab ich Sie namens und auftrags meiner Mandantin bis spätestens..... (diesen Jahres 2023) zur Räumung der Liegenschaft aufzufordern
." ZITAT ENDE.


Derzeitige Lebenssituation der Eheleute:

Beide Eheleute sind als Eigentümer in ihren Fünfzigern, es werden nachwievor die Restschulden des Hauses abgetragen.
Beide haben ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz seit Jahrzehnten in dieser Immobilie.

Der Ehemann befindet sich zur Zeit in einem Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis, und wird sich voraussichtlich in den nächsten 4-6 Wochen im Gastronomiebereich selbständig machen.

Daher ist die Bereitschaft einen zusätlichen Kredit/Hypothek aufzunehmen, enden wollend.



Meine konkreten Fragen sind:

1.

Ist es möglich, dass der Fruchtgenussberechtigte (in diesem Fall die Mutter der Ehefrau) deren Tochter, sowie deren
Ehemann, aus dem Haus zu werfen/delogieren zu lassen? Beide sind immerhin laut Grundbuch Eigentümer.
Eine extra dazugebaute, in sich geschlossene Wohneinheit mit eigenem Eingang ist vorhanden, um die Mutter der
Ehefrau unterzubringen.


2.

Ist das nicht Erpressung/Nötigung, wenn ich aus einem familären Zerwürfnis heraus die Forderung stelle, entweder
das Fruchtgenussrecht auszubezahlen, oder die Liegenschaft als Eigentümer räumen zu müssen?
Ist das nicht ein niederer Beweggrund bzw. eine Enteignung?

3.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Eigentümer aus dem Haus müssen, trägt dann die Fruchtgenussberechtigte
alle Kosten für Betriebskosten, Instandhaltungs-, und Gemeindeabgaben, sowie ausständige Kreditraten?

4.

Welche Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der Eheleute sind machbar/realistisch?


Vielen Dank im Voraus!




Dodo2340
Beiträge: 22
Registriert: 28.10.2022, 21:59

Re: Streit innerhalb der Familie wegen Fruchtgenussrecht eines Einfamilienhauses

Beitrag von Dodo2340 » 19.10.2023, 21:47

Schaut leider nicht gut aus für die Eigentümer.
Hier eine übersichtliche Darstellung des Themas "Fruchtgenussrecht", die im Prinzip Ihre Fragen beantwortet:

https://www.sage-immobilien.at/ratgeber/fruchtgenussrecht/#:~:text=Des%20Weiteren%20kann%20er%20die,und%20allein%20dem%20zivilrechtlichen%20Eigent%C3%BCmer.

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Streit innerhalb der Familie wegen Fruchtgenussrecht eines Einfamilienhauses

Beitrag von alles2 » 21.10.2023, 09:51

Eigentlich heißt es in den Nutzungsbedingungen des Forums:
Alle Links außerhalb von JUSLINE (insbesond. „Deep-Links“) sind unerwünscht. Dies gilt nicht für offizielle Seiten des Bundes, der Länder und Gemeinden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 150 Gäste