Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Hallo zusammen;
von einer Stammkundin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf Willhaben Produkte mit den Texten von meinem Onlineshop verkauft werden.
Es handelt sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson. Sie hat die Texte wirklich für 7 ihrer Produkte via copy paste übernommen...
Nun zu meiner Frage: Kann ich die Dame abmahnen? Screenshots für den Beweis sind schon gemacht.
Danke im Voraus!
von einer Stammkundin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf Willhaben Produkte mit den Texten von meinem Onlineshop verkauft werden.
Es handelt sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson. Sie hat die Texte wirklich für 7 ihrer Produkte via copy paste übernommen...
Nun zu meiner Frage: Kann ich die Dame abmahnen? Screenshots für den Beweis sind schon gemacht.
Danke im Voraus!
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
….unter dem freundlichen Stichwort „Teilen“ feiert die Weitergabe geistigen Eigentums bekanntlich im Internet fröhliche Urständ - die EU-CopyrightRL für verbesserten online-Schutz für Urheber hat Österreich meines Wissens immer noch nicht umgesetzt, jedoch ein klassischer Anwaltsbrief könnte Abhilfe schaffen, falls Sie sich wirklich benachteiligt fühlen und Wiederholungsgefahr droht…
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Danke für die Antwort Hank!
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Als ehemaliger Online-Verkäufer, als es nur eBay gab, kenne ich den Dauerbrenner. Es gibt auch menschlichere Lösungen für diese Problematik und man muss nicht ständig mit einem Anwalt antanzen, was auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht hergäbe. Versetzt Euch mal in die Situation des schlichten Gemüts, der einfach nur seine Sachen loswerden möchte, und sich dabei nicht großartig die Finger dreckig machen möchte. Da genügt eine empathische Botschaft, wonach die Spielregeln so nicht funktionieren, und um ihm die Augen zu öffnen. Inhaltlich könnte das folgendermaßen aussehen:
Als Vorwarnung und Ankündigung könnte man den Gewinnanteil von bis zu 25% (50% bei kopierten Bildern) und bisher entstandene Aufwendungen durch das Abkupfern auch einbinden.
Dass die betreffenden Angebote auch beim Portal gemeldet werden können, braucht man nicht weiter erwähnen. Eventuell folgt dann eine Stellungnahme, wie man damit umgeht.
Auch eine entsprechende Rechtsbelehrung kann hinkünftig Abhilfe schaffen, weil nicht jeder das UrhG kennt. Es könnte folgendermaßen aussehen:
"Fotos, Texte & HTMLs sind Eigentum der Seite von "Unternehmen" und unterliegen dem Urheberrecht. Eine nicht genehmigte Verwendung und das Kopieren (ganz oder teilweise) wird abgemahnt und zivilrechtlich verfolgt."
Für den Abmahner würde es schwer werden, hier einen nennenswerten Schaden zu beziffern. Dazu sollte er schon belegen können, dass ihm durch den Plagiator ein Geschäft entgangen ist. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass der Käufer gerade bei Dir bestellt hätte, wenn es bei diesem einen Privatverkäufer nichts geworden wäre. Geschweige denn, ob die fremde Produktbeschreibung überhaupt den Ausschlag für den Zuschlag beim andern Verkäufer gegeben hat. Daher geht es nicht um Schadenersatz und der Begleichung von Anwaltskosten, sondern dass die Handlungen künftig unterlassen werden (auch ohne Unterlassungserklärung).
Mag jetzt ein wenig überzogen klingen, weil nicht jeder verfasste Text ein Schriftwerk ist und Dein beschreibender Inhalt (aufgrund einer fehlenden individuellen Note) die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen dürfte. Kann jedoch seine Wirkung entfalten.Sehr geehrter Verkäufer,
es freut mich, dass Ihnen meine Artikelbeschreibungen gefallen und diese auserwählt wurden, um sie für Ihre Artikel zu benutzen. Da es sich um ein Werk meiner geistigen Schöpfung handelt und dafür Geld und Zeit aufgewendet wurde, haben Sie nicht nur gegen das Urheberrecht verstoßen, sondern dadurch ohne meine ausdrückliche Zustimmung einen persönlichen Vorteil gezogen. Daher ersuche ich Sie höflichst, die entsprechenden Artikeln, so wie sie gerade angeboten werden, sofort rauszunehmen und bei Bedarf mit einem eigenen Text neu einzustellen oder diesen abzuändern bzw. zu bearbeiten. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen würde die Inrechnungstellung einer Beteiligung am Verkauf (Provision) erwägt werden, welche nötigenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden würden.
Ich bitte um Ihre Einsicht und Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen,
Als Vorwarnung und Ankündigung könnte man den Gewinnanteil von bis zu 25% (50% bei kopierten Bildern) und bisher entstandene Aufwendungen durch das Abkupfern auch einbinden.
Dass die betreffenden Angebote auch beim Portal gemeldet werden können, braucht man nicht weiter erwähnen. Eventuell folgt dann eine Stellungnahme, wie man damit umgeht.
Auch eine entsprechende Rechtsbelehrung kann hinkünftig Abhilfe schaffen, weil nicht jeder das UrhG kennt. Es könnte folgendermaßen aussehen:
"Fotos, Texte & HTMLs sind Eigentum der Seite von "Unternehmen" und unterliegen dem Urheberrecht. Eine nicht genehmigte Verwendung und das Kopieren (ganz oder teilweise) wird abgemahnt und zivilrechtlich verfolgt."
Für den Abmahner würde es schwer werden, hier einen nennenswerten Schaden zu beziffern. Dazu sollte er schon belegen können, dass ihm durch den Plagiator ein Geschäft entgangen ist. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass der Käufer gerade bei Dir bestellt hätte, wenn es bei diesem einen Privatverkäufer nichts geworden wäre. Geschweige denn, ob die fremde Produktbeschreibung überhaupt den Ausschlag für den Zuschlag beim andern Verkäufer gegeben hat. Daher geht es nicht um Schadenersatz und der Begleichung von Anwaltskosten, sondern dass die Handlungen künftig unterlassen werden (auch ohne Unterlassungserklärung).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
@alles2
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
- Die Verkaufsplattform für Privatverkäufer habe ich bereits kontaktiert, leider erfolglos. Sie unternehmen erst was, wenn ich mit einer Anzeige komme... - nicht meine Wahl...
- Habe die Dame bereits höflich aber bestimmt angeschrieben, ihr eine Frist zum Text ändern gesetzt und das Beste gehofft. Tja was soll ich sagen; nichts ist passiert. Sie versteckt sich hinter ihrer Anonymität auf dieser Verkaufsplattform.
Scheinbar findet sie es lustig, denn es werden immer mehr Produkte mit meinen Beschreibungen...
Bin Sauer, denn ich bezahle für die Texte...
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
- Die Verkaufsplattform für Privatverkäufer habe ich bereits kontaktiert, leider erfolglos. Sie unternehmen erst was, wenn ich mit einer Anzeige komme... - nicht meine Wahl...
- Habe die Dame bereits höflich aber bestimmt angeschrieben, ihr eine Frist zum Text ändern gesetzt und das Beste gehofft. Tja was soll ich sagen; nichts ist passiert. Sie versteckt sich hinter ihrer Anonymität auf dieser Verkaufsplattform.
Scheinbar findet sie es lustig, denn es werden immer mehr Produkte mit meinen Beschreibungen...
Bin Sauer, denn ich bezahle für die Texte...
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Glaube mir, die von Dir behauptete Anonymität gibt es nicht. Ich kenne Mittel und Wege, wie man ihre Handynummer erspäht, sobald sie die App nutzt und eine Nachricht schreibt. Und sollte sie von einem Desktop aus agieren, dann lässt sich leicht ihre Ortschaft herausfinden. Sobald man sie mit diesen entlarvten Daten konfrontieren, kann ich mir gut vorstellen, dass ihr dann anders werden würde. Zumindest ist das die vorwiegende Verhaltensweise
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Die kenne ich auch...alles2 hat geschrieben: ↑07.08.2023, 22:43Glaube mir, die von Dir behauptete Anonymität gibt es nicht. Ich kenne Mittel und Wege, wie man ihre Handynummer erspäht, sobald sie die App nutzt und eine Nachricht schreibt. Und sollte sie von einem Desktop aus agieren, dann lässt sich leicht ihre Ortschaft herausfinden. Sobald man sie mit diesen entlarvten Daten konfrontieren, kann ich mir gut vorstellen, dass ihr dann anders werden würde. Zumindest ist das die vorwiegende Verhaltensweise
Habe sie jetzt über ein Fake Profil mit Kaufabsicht angeschrieben.
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
Sehr gut, das gefällt mir, wenn wer mitdenkt. Du erhascht die Daten quasi "hint ume", so wie man es bei uns auszudrücken pflegt! So wirst Du wohl über vorgespieltes Interesse ihre ganze Adresse bekommen. Bei mir wäre es darum gegangen, die physische Verbindung der Dame auszulesen. Sollte Dein Schmäh nicht greifen, bleibe auch diese Option ^^
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Urheberrechtsverletzung von Privatperson
jap; jetzt mal auf diesem Weg. Sobald ich die Daten habe, bekommt sie einen eingeschriebenen Brief.
Sollte sie dann auch weiter auf Stur stellen, habe ich noch andere Wege...
Wenn sie mir zu sehr auf den Senkel geht, gibt es eine Meldung bei der Finanz... denn im großen Stil Produkte herstellen und vertreiben ohne Gewerbeberechtigung ist ja auch noch so ein Thema...
Sollte sie dann auch weiter auf Stur stellen, habe ich noch andere Wege...
Wenn sie mir zu sehr auf den Senkel geht, gibt es eine Meldung bei der Finanz... denn im großen Stil Produkte herstellen und vertreiben ohne Gewerbeberechtigung ist ja auch noch so ein Thema...
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