Seite 1 von 1

Paragraph 71 SchUG Abs.1 Widerspruchsfrist

Verfasst: 04.07.2023, 23:41
von Korntheuer
Ich habe eine Frage zur Widerspruchsfrist bei Paragraph 71 SchUG Abs. 1. Hier sind 5 Tage erwähnt. Sind das 5 Werktage oder wirklich 5 Tage. Meine Tochter hat am 30.6. ihr Ergebnis der Prüfung bekommen und bei 5 Tagen Frist wäre das der 5.7. Ist das richtig?
Dankeschön

Re: § 71 Abs.1 SchUG Widerspruchsfrist

Verfasst: 05.07.2023, 02:36
von alles2
Schau Dir dazu § 74 Abs.1, 3, 4 und 5 Schulunterrichtsgesetz an. Daher stimmt das mit dem 5.7.2023, an dem der Widerspruch auch noch bei der Post abgegeben werden kann.

Re: Paragraph 71 SchUG Abs.1 Widerspruchsfrist

Verfasst: 05.07.2023, 08:23
von Korntheuer
Dankeschön für deine Hilfe.