Paragraph 71 SchUG Abs.1 Widerspruchsfrist
Verfasst: 04.07.2023, 23:41
Ich habe eine Frage zur Widerspruchsfrist bei Paragraph 71 SchUG Abs. 1. Hier sind 5 Tage erwähnt. Sind das 5 Werktage oder wirklich 5 Tage. Meine Tochter hat am 30.6. ihr Ergebnis der Prüfung bekommen und bei 5 Tagen Frist wäre das der 5.7. Ist das richtig?
Dankeschön
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