UStG.§ 7
UStG.§ 7
Ich habe meinen Hauptwohnsitz von A nach CH verlegt. In A habe ich einen Freizeitwohnsitz. Wir sind wegen Familie oft in A und nehmen auch Ware mit. Laut Gesetz darf ich nichts mitnehmen und am Zoll zur Mwst Rückvergütung abstempeln lassen muss. Wegen meinem Freizeitwohnsitz. Mein Hauptwohnsitz ist bestätigt in CH. Was macht es für einen Unterschied ob ich im Hotel oder im eigenen Haus bin, wenn ich Ware mitnehme?
Re: § 7 UStG (Ausfuhrlieferung)
Kann das Problem nicht nachvollziehen. Das Umsatzsteuergesetz gilt doch für Unternehmer!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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