Frage aus dem Erbrecht
Verfasst: 02.07.2023, 09:43
Guten Morgen !
Ich habe folgendes Problem:
Am 16.12.2022 ist meine Gattin überraschend verstorben. Diese hatte ein Girokonto bei der BAWAG. Am 21.12.2022 habe ich die Strerbeurkunde an verlassenschaft@bawag.at übermittelt und dafür auch eine Bestätigung erhalten.
Am vergangenen Donnerstag habe ich die Einantwortungsurkunde vom BG Baden erhalten und im Zuge dessen festgestellt, dass ich über die Handyapp noch immer auf das Konto zugreifen kann, das Konto also offensichtlich nicht gesperrt ist. Darüber hinaus hat die BAWAG im Dezember, März und Juni die Kontoführungskosten, sowie ein Entgelt für automatisierte Buchungen abgebucht hat. Insgesamt sind das rund 90 Euro.
Meine Frage: Ist dieses Vorgehen rechtens oder ist die offensichtlich vergessene Kontosperre dafür verantwortlich und ich kann auch die abgebuchten Beträge verlangen.
Danke im Voraus für erhellende Antworten
Tellme
Ich habe folgendes Problem:
Am 16.12.2022 ist meine Gattin überraschend verstorben. Diese hatte ein Girokonto bei der BAWAG. Am 21.12.2022 habe ich die Strerbeurkunde an verlassenschaft@bawag.at übermittelt und dafür auch eine Bestätigung erhalten.
Am vergangenen Donnerstag habe ich die Einantwortungsurkunde vom BG Baden erhalten und im Zuge dessen festgestellt, dass ich über die Handyapp noch immer auf das Konto zugreifen kann, das Konto also offensichtlich nicht gesperrt ist. Darüber hinaus hat die BAWAG im Dezember, März und Juni die Kontoführungskosten, sowie ein Entgelt für automatisierte Buchungen abgebucht hat. Insgesamt sind das rund 90 Euro.
Meine Frage: Ist dieses Vorgehen rechtens oder ist die offensichtlich vergessene Kontosperre dafür verantwortlich und ich kann auch die abgebuchten Beträge verlangen.
Danke im Voraus für erhellende Antworten
Tellme