Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von magical_me » 30.06.2023, 11:00

Mein Sohn ist gerade 18 geworden.
Seit jeher wurde ihm von seinem Vater, zu dem seit 5 Jahren kein Kontakt mehr besteht, erklärt, sein Patenonkel hätte für ihn einen bestimmten Geldbetrag angespart, den er zu seiner Volljährigkeit ausbezahlt bekäme.
Der Vater reagiert leider seit 5 Jahren nicht mehr auf Anrufe und Schreiben des Sohnes.
Nun hat mein Sohn wegen des Ersparten (er möchte den Führerschein machen) seinen Patenonkel kontaktiert, und die Auskunft erhalten, dieses Geld würde vom Vater für die Pension :roll: :roll: des Sohnes verwaltet werden, und er käme da die nächsten 40 Jahre gar nicht dran.
Nun die Frage, hat mein Sohn (er hat leider bis auf den Chatverlauf mit dem Patenonkel nichts in der Hand) irgendeinen rechtlichen Anspruch bzw auf welcher Basis, weil ihm ja seit frühester Kindheit dieses "Startgeld" versprochen wurde, und nun auf einmal alles anders ist?



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von alles2 » 01.07.2023, 10:41

Klingt für mich auch wie Augenauswischerei. Denn üblicherweise spart man für ein Kind was an, um für ihn beim Start ins richtige Leben ab der Volljährigkeit einen finanziellen Polster zu schaffen (Mündelgeld gemäß § 215 ABGB). Ab der Pension bringt es ihm herzlich wenig und hinsichtlich der Selbsterhaltungsfähigkeit ist die Standortbestimmung längst geklärt. Ich hätte anfangs genau das Gegenteil von der letzten Aussage vermutet. Also dass der Vater dem Patenonkel den Zugriff auf das mündelsichere Vermögen gewährt hat, falls Erstere vorher sterben sollte. Wer weiß, ob die Eltern oder der Pate zum Pensionsalter des Kindes überhaupt noch leben. Man sollte herausfinden, was es mit dem Geld wirklich auf sich hat. Ob es mündelsicher veranlagt wurde und eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vorliegt. Dann gäbe es einen rechtswirksamen Vertrag, auf den das Kind einen gesetzlichen Anspruch hätte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von Hank » 01.07.2023, 22:29

…deswegen ist es in Geldangelegenheiten stets ratsam, vorher einen Notar oder Anwalt aufzusuchen, um solche Anwartschaften formell gerichtlich durchsetzbar zu machen, um nicht der Willkür eines Patenonkels oder Rabenvaters ausgeliefert zu sein…

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von magical_me » 03.07.2023, 11:35

Danke, ich kannte das ja aus meiner eigenen Kindheit, das angespart wurde auf die Volljährigkeit, und war offenbar zu naiv, als leibliche Mutter da irgendwas rechtlich abzusichern :cry: .
Aber gut zu wissen, dass ich nicht alleine bin mit dem Gedanken, dass das alles ziemlich abstrus anmutet.
Ich werde mich mal an die Anwaltskammer wenden!

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von alles2 » 03.07.2023, 13:03

Und uns dann hoffentlich hier davon berichten, falls es einen Ansatzpunkt geben könnte :wink:

Folgender Artikel am Rande, für jene, die beachten wollen, wie es richtig geht:

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/geldanlage/Was_bei_muendelsicheren_Anlagen_zu_beachten_ist.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Waldkatzi
Beiträge: 58
Registriert: 19.04.2021, 13:34

Re: Recht auf Erspartes des Patenonkels?

Beitrag von Waldkatzi » 10.07.2023, 15:27

magical_me hat geschrieben:
30.06.2023, 11:00
Nun hat mein Sohn wegen des Ersparten (er möchte den Führerschein machen) seinen Patenonkel kontaktiert, und die Auskunft erhalten, dieses Geld würde vom Vater für die Pension :roll: :roll: des Sohnes verwaltet werden, und er käme da die nächsten 40 Jahre gar nicht dran.
Es wird wohl nicht helfen, aber aus...

Can. 874—§ 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:
[...]
5 er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

...würde ich schon folgern, daß eben gerade nicht die Eltern so eine Angelegenheit zu verwalten haben; das Patenamt hat u.a. den Sinn, daß zusätzlich zu den Eltern ein Beistand da ist, falls nötig. Daher sollen die Paten möglichst unabhängig von den Eltern sein und agieren können. insofern sollte der Vater dem Paten das Geld zur Verwaltung übergeben. Ob und wann es an den Täufling und/oder Firmling ausgezahlt wird, hat der Pate zu entscheiden. Im Idealfall müßte meinem Gerechtigkeitsempfinden nach der Ortsordinarius den Vater durch Beugestrafe (Exkommunikation) dazu zwingen, die Verwaltung des Geldes an den Paten zu übergeben.

Ich habe aus Gründen der Redundanz einen anderen Firmpaten als den Taufpaten gewählt, obwohl das Kirchenrecht empfiehlt, daß es die selbe Person sein sollte und habe diese Entscheidung bisher nicht bereut. Das kann sich zwar im Purgatorium noch ändern, aber davon werde ich hier im Forum aller Voraussicht nach nicht mehr berichten können.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 106 Gäste