Hallo!
Ich wollte fragen, ob es erlaubt ist bei einer Bauvehandlung vor Ort eine Aufzeichnung mit dem Handy bzw. die Verhandlung per Video aufzunehmen bzw. ob ich da jemanden um Erlaubnis fragen muss oder nicht.
Danke für eine Rückantwort
Bauverhandlung vor Ort - Aufzeichnen - Aufnahmen erstellen
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- Registriert: 12.06.2007, 14:59
Re: Bauverhandlung vor Ort - Aufzeichnen - Aufnahmen erstellen
Den grundsätzlichen Aufzeichnungsverbot (bei Ton, Bild oder Video) gibt es so nicht. Die Aufnahme einer Person - unabhängig von deren Verbreitung - könnte allerdings nach Art 8 Abs.1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) als unzulässigen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte gewertet werden. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung, die einem entsprechend § 87 UrhG (Urheberrechtsgesetz) teuer zu stehen kann, oder eine vorbeugende Unterlassungsklage zur Veröffentlichung iSd § 78 UrhG zu verhindern, sollte man sich vorsorglich das Einverständnis einholen oder auf eine alternative Möglichkeit zurückgreifen. Den einen lassen derartige Aufnahmen kalt; andere fühlen sich dadurch beobachtet bzw. eingeschränkt und können auf die Löschung der Aufnahmen bestehen. Auch weil der Aufgenommene nicht wissen kann, was mit dem Material in weiterer Folge passieren wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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