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Erbrechtliche Angelegenheit - Gericht oder Anwalt ?

Verfasst: 13.06.2023, 00:29
von Tim86
Eine allgemeine Frage:

Wenn man wenig Geld zur Verfügung hat, da z.B.
Mindestpensionist, sollte man bezüglich einer
erbrechtlichen Angelegenheit direkt an das zuständige Bezirksgericht schreiben oder an das Landesgericht
oder besser zu einem Rechtsanwalt gehen?
Beim Gericht könnte man gleich bezüglich Verfahrenshilfe anfragen. Nur sind dann die Anwälte, die man zugeteilt bekommt meistens nicht das gelbe vom Ei und machen nur das Notwendigste....
Das wurde mir jedenfalls mehrfach von Leuten
mitgeteilt. Daher frage ich, welche Vorgehensweise am besten wäre. Bitte um ehrliche Antworten 👍

Danke,

Tim

Re: Erbrechtliche Angelegenheit - Gericht oder Anwalt ?

Verfasst: 19.06.2023, 03:07
von Hank
…am besten zum öffentlichen Notar gehen, ob überhaupt ein Testament mit gerichtlich vollstreckbaren Auflagen vorliegt oder nur eine rechtlich unverbindliche Wunschliste…

Re: Erbrechtliche Angelegenheit - Gericht oder Anwalt ?

Verfasst: 19.06.2023, 10:45
von alles2
Kenne die Problematik sehr gut und würde nur das Gericht aufsuchen, wenn die Hinterlassenschaft 5000 Euro nicht übersteigen, weil sonst ein Notar als Gerichtskommissär ermächtigt wird, die Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen (§ 153 Abs.1 Außerstreitgesetz AußStrG). Entscheidet man sich für einen eigenen Notar oder Anwalt, wäre es dem zugeteilten Gerichtskommissär mitzuteilen. Nimmt man den, der vom Gericht bestellt wurde, würde ich mit ihm vorab über die Gebühren sprechen, da er sonst nach dem Normaltarif des Gerichtskommissionstarifgesetzes GKTG geht und dieser auch mal 50% höher ausfallen kann, als dass es anders abgerechnet werden würde (z.B. Pauschalhonorar) oder als ein Rechtsanwalt verlangen könnte.