Gasverbrauchsschätzung

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Waldkatzi
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 21.07.2023, 12:27

Neueste Entwicklung: Die Firma besteht tatsächlich darauf, daß ich ihr Formular ausfülle. Ein Scan des Reisepasses genüge ihnen nicht, weil keine Adresse dabei steht und sie bräuchten eine handschriftliche Unterschrift.

Kann ich das bereits als Weigerung betrachten und der Datenschutzbehörde melden?

Ich sehe nämlich keine gesetzliche Grundlage dafür, daß die Firma Personen, die eine Auskunft verlangen, eigenmächtig willkürliche Formvorschriften machen darf, die über das übliche Maß hinausgehen. Und das übliche Maß würde ich sagen, ist mit dem Mitschicken eines Reisepasses wohl eh schon übererfüllt.



Waldkatzi
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 01.08.2023, 13:46

Die Datenschutzbehörde meinte, ich solle den Antrag zurückziehen, weil das Monat noch nicht um sei. Ich habe zwar das anders gesehen, weil ich durch das Beharren auf nicht sachlich gerechtfertigten Bedingen die Weigerung bereits erfüllt gesehen hatte, denn sonst hätte ich natürlich das Monat abgewartet. Aber das zu argumentieren war nicht nötig, denn die Firma hat mich dann doch angerufen, der Mann vom Spezialkundendienst für schwere Fälle war ausgesprochen freundlich und hat mir endlich die notwendigen Daten (Kundennummern und Vertragsnummern) verraten und einige davon auch gleich richtig gestellt (z.b. die Kontakt-E-Mail-Adresse).

Ich habe daher den Antrag auf Auskunft und auch die Beschwerde zurückgezogen, die Firma hat noch eine E-Mail nachgeschickt, in der sie im Wesentlichen zugegeben hat, daß ihr Beharren auf diesen Bedingungen nicht richtig war. Soweit so gut.

Jetzt kommt aber doch noch ein erwähnenswerter Punkt: Und zwar hat die Behörde mir vor kurzem eine Kopie von einer Benachrichtigung an die Firma darüber, daß ich die Beschwerde wegen erfolgter Erteilung der wesentlichen Auskünfte - was die sonst alles über mich gespeichert haben ist mir eigentlich eh wurscht - zurückgezogen habe, in Kopie geschickt. Jetzt frage ich mich, ob die Behörde diese Firma vielleicht doch schon vorab mal über die (angeblich mangelhafte) Beschwerde informiert hatte und die Firma vielleicht nur deswegen aufgehört hat, mein Ersuchen, mir die auf meinen Namen laufenden Vertragsnummern zu nennen, zu ignorieren. Also vielleicht hat die Behörde quasi doch einen sanften Druck ausgeübt, einfach nur durch eine Benachrichtigung darüber, daß vielleicht eine Beschwerde kommen wird oder so(?) Ich werde es wohl nie erfahren. Und so bleibt ein kleines Mysterium in dem nunmehr erfolgreich bestandenen, weiteren kleinen Abenteuer im Umgang mit Infrastruktur-Unternehmen.

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