Gasverbrauchsschätzung

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Waldkatzi
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Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 11.06.2023, 11:17

Liebe Leute,

Ein Bekannter hat einen Gasanschluß (ich selbst nicht, daher kenne ich die Usancen nicht so genau) und anstatt den Zählerstand auszuwerten oder zu erfragen hat der Gaslieferant den Gasverbrauch aufgrund des vergangenen Gasverbrauchs geschätzt und dafür eine Rechnung geschickt. Ich finde das schon von der Grundidee her ein wenig abenteuerlich, aber von mir aus soll es so sein und aller Wahrscheinlichkeit ist das im Vertrag wohl so geregelt. Das wäre ja auch an sich bei einer seriösen, nachvollziehbaren und rationalen Schätzung kein Problem.

Der Gaslieferant hat aber den sechsfachen(!!!) Wert des Vorjahres "geschätzt" - in Wirklichkeit ist er erwartungsgemäß annähernd gleich geblieben. Aufforderungen zur Selbstablesung oder ähnliches scheinen nicht gekommen zu sein.

Daß so ein Energieversorger bei einem außerordentlich strengen Winter mit einem gewissen Mehrverbrauch rechnet, sagen wir um 10 % oder 20 % mehr als im Vorjahr, wäre durchaus noch zu verstehen und zu tolerieren. Aber eine Erhöhung um 500 %? Kommt er bei solchen offensichtlich unrealistischen und haarsträubenden "Schätzungen" nicht langsam in einen strafrechtlich relevanten Bereich?

Was gibt das bürgerliche Recht oder Strafrecht her, um sich gegen eine solche Unverschämtheit zu wehren?



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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von alles2 » 11.06.2023, 22:51

Auch hier gilt, dass interessant wäre, was der Gaslieferant dazu meint, mit dem man sich in erster Linie möglichst zügig wegen den neuen Teilbeträgen bzw. Vorschreibungen (meist nach der letzten Jahresabrechnung) auseinandersetzen sollte, um individuelle Lösungen ausarbeiten zu können. Die weitere Vorgehensweise findet sich zusammengefasst ganz gut hier:

https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/FAQ_zu_Strom_und_Gas.html

Im Zuge der Abklärungen sind manches Mal Umstände zu Tage befördert worden, wonach es einen versteckten, höheren Gasverbrauch gab, weil beispielsweise auf die Thermenwartung vergessen wurde. In anderen Fällen wurden die neuen bzw. die Einstellungen der bestehenden Heizkörper, der Familiennachwuchs oder das mit dem Homeoffice schlichtweg übersehen.
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Waldkatzi
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 12.06.2023, 07:46

Danke für die Ideen, wie es doch einen größeren Gasverbrauch gegeben haben könnte und ich daher nur Unsinn herbeiphantasiere, aber daß der Gasverbrauch tatsächlich ungefähr gleich geblieben ist, ist durch den aktuellen Zählerstand dokumentiert. Gegenüber dem Gaslieferanten möchte ich dieses Faktum allerdings nicht sofort groß herausposaunen, sondern es aus verhandlungstaktischen Gründen (z.B. falls es zu einem Strafverfahren kommen sollte) vorerst noch in Reserve halten.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von alles2 » 12.06.2023, 09:45

Nur zur Klarstellung, der letzte Absatz war lediglich allgemein gehalten und keineswegs auf Dich bezogen. Es lesen hier auch andere mit und könnten vor einem ähnlichen Problem stehen, weshalb ich auf typische Faktoren sensibilisieren wollte, die im Rahmen der Abklärung mit dem Energielieferanten aufkamen. Es gibt keinen Grund, darin mehr hineinzudeuten! Schließlich haben wir die Haltung der Firma noch nicht zu lesen bekommen.

Wie gesagt, dies zuallererst mit dem Unternehmen besprechen, damit man sich gegebenenfalls mit den Teilzahlungsbeträgen runtersetzen lassen kann. Bei Preisanpassungen nach der Jahresabrechnung würde man im Normalfall ohnehin wieder zurückgestuft werden. Wenn keine Ablesung vor Ort durchgeführt oder diese verlangt wird, könnte es sein, dass die Daten über einen Smartmeter weitergehen. Auch das ist uns nicht bekannt. Daher ist es stets mühselig, wenn der Austausch über Dritte erfolgt, der nicht involviert ist. Bekommt man keine konkrete Begründung, warum die Schätzung dermaßen hoch ausfällt, gibt es bei der Arbeiterkammer einen Energieberater (Fachbereich Energie, Nachhaltigkeit & Wettbewerb), der intervenieren kann. Da muss man nicht gleich mit dem hypothetischen Fall der gerichtlichen (Straf-)Rechtskeule spekulieren. Denn eine überzogene Schätzung gibt es öfters mal, wie ich vom Konsumentenschutz weiß. Doch nach Kontaktaufnahme mit dem Gasbetreiber hat sich die Sache meist wieder erledigt, weshalb die AK bei solchen Dingen kaum weiter aktiv sein musste.
Zuletzt geändert von alles2 am 03.07.2023, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 12.06.2023, 10:22

alles2 hat geschrieben:
12.06.2023, 09:45
Wie gesagt, dies zuallererst mit dem Unternehmen besprechen, damit gegebenenfalls die Teilbetragszahlungen angepasst werden.
Während die Vermutung einer Erhöhung des Verbrauchs von 10 % oder von mir aus 20 % vielleicht noch irgendwie hergeleitet und diskutiert werden hätte können - aus meteorologischen Daten oder ähnlichem, oder weil mehr Personen in dem Haushalt gemeldet sind als im Vorjahr oder ähnliches (...und das ist alles nicht der Fall) - , erweckt die Erhöhung auf den sechsfachen Wert ohne vernünftigen Anlaß aufgrund ihrer grotesken Maßlosigkeit den Verdacht auf einen Betrugsversuch. Ich bringe es daher nicht übers Herz, dem Betroffenen ernsthaft zu empfehlen, mit mutmaßlichen Betrügern über Teilbetragszahlungen zu verhandeln. Wenn in einer gerechten Welt hier jemand etwas zu verhandeln haben sollte, dann der Gaslieferant mit dem Staatsanwalt darüber, wie lange er für den Versuch, sich Geld für eine nicht erbrachte Leistung zu erschleichen, einzusitzen hat.

PS: Danke für den Hinweis auf den Energieberater der AK, das wird der nächste Schritt sein. Aber für eine untertänige Haltung unverschämten Unternehmen gegenüber hält sich die Begeisterung ziemlich in Grenzen. (Smartmeter ist es übrigens definitiv keines, sondern ein ganz normaler, aktueller, geeichter Zähler und er zählt auch normal, wie wir getestet haben.)

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von alles2 » 12.06.2023, 10:51

Du hast nichts von einem Gerichtsverfahren und es ist vergeudete Lebensmüh, wenn sich der Betrugsvorwurf nicht belegen lässt und die Sache als Versehen oder Missverständnis herausstellt. Daher wird auch der Konsumentenschutz nichts anderes sagen, als ich es hier bereits tat. Demnach zuerst die Reaktion des Gaslieferanten abwarten und sich erst wieder an die AK wenden, wenn nichts kommt oder man eine nicht nachvollziehbare Erklärung aufgetischt bekommt.
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 13.06.2023, 10:54

alles2 hat geschrieben:
12.06.2023, 10:51
Du hast nichts von einem Gerichtsverfahren und es ist vergeudete Lebensmüh, wenn sich der Betrugsvorwurf nicht belegen lässt und die Sache als Versehen oder Missverständnis herausstellt.
Ich bereite mich gern auf das Schlimmste vor und pflege es daher, mich vor einer möglichen Auseinandersetzung zumindest schon mal danach umzuschauen, welche Kanonen denn die dicksten wären, die mir für eine Gegenwehr zur Verfügung stehen könnten. Ich schieße natürlich trotzdem nicht, bevor ich frage, aber die Vorstellung im Hinterkopf, wie ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft auf den Tisch der Konzernleitung flattert, worin die Firma aufgefordert wird, darzulegen, wie sie auf eine so absurde Verbrauchsrechnung gekommen sein will, hilft selbst dann, wenn diese Vorstellung unrealistisch sein sollte, ein bestimmtes Auftreten zu finden, bzw. die eigene Stimme mit einem entschlossenen, bestimmten (Unter)ton ertönen zu lassen. Dadurch muß man gar nicht erst unfreundlich oder laut werden und überbringt das eigene Anliegen dennoch mit dem gebotenen Nachdruck.

Die Auflösung war ein Anruf beim Gaslieferanten (von dem ist ja die Rechnung), der mir erklärt hat, daß ich beim Gasnetzbetreiber den Zählerstand korrigieren soll, was der dann auch - auf telephonischen Zuruf hin - getan hat... ...hoffentlich. Der Gaslieferant meinte, er werde in der Folge eine neue Rechnung schreiben basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch.

Auf meine abschließende Frage, ob der Telephonist bei der Beschwerdestelle denn häufiger persönlich beschimpft werde, habe ich übrigens als Antwort bekommen: "Dann lege ich auf!". Also falls jemand den Ratschlag brauchen sollte, einen Telephonisten, der aller Wahrscheinlichkeit den Anlaß für eine Beschwerde nicht zu verantworten hat, nicht wüst zu beschimpfen, wäre er hiemit gegeben! ;-)

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von alles2 » 13.06.2023, 15:57

Die Auflösung ist auch das normale und unaufgeregte Prozedere. Den Grund für die hohe Schätzung wissen wir trotzdem nicht. Nicht auszuschließen, dass sehr wohl eine Aufforderung kam, den Zählerstand mitzuteilen, welche jedoch den Empfänger nie erreichte. Weiters kennen wir die Vertragsbedingungen nicht. Auch bin ich mir nicht sicher, ob wirklich so ein hoher Unterschied beim Verbrauchswert geschätzt wurde oder es sich dabei einfach nur um einen Rückschluss handelt, nachdem der Teilvorschreibungsbetrag um ca. das 6-fache gestiegen ist. Ist dem Unternehmer der aktuelle Stand bekannt, gäbe es eh eine Rückzahlung. Sollte dies nicht erfolgen und hat das dort System, könnte man eher über Betrug nachdenken.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.06.2023, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 13.06.2023, 17:47

alles2 hat geschrieben:
13.06.2023, 15:57
Den Grund für die hohe Schätzung wissen wir trotzdem nicht.
Ich würde als Grund den Versuch einer modernen, kreativen Liquiditätsplanung des fraglichen Unternehmens auf Kosten seiner Kunden vermuten. Oder Chaos.
alles2 hat geschrieben:
13.06.2023, 15:57
Nicht auszuschließen, dass sehr wohl eine Aufforderung kam, den Zählerstand mitzuteilen, welche jedoch den Empfänger nie erreichte.
Das ist in der Tat nicht auszuschließen, allerdings haben während meiner Telephonate weder Lieferant noch Netzbetreiber behauptet, eine solche Aufforderung geschickt zu haben. Grundsätzlich waren sie mit ihren EDV-Systemen ganz gut vertraut, schien mir, daher glaube ich, daß sie das wahrscheinlich erwähnt hätten. Aber wissen kann ich es natürlich nicht, ob die Erhöhung eine "Strafe" dafür war, eine Aufforderung zum (Selber-)Ablesen ignoriert zu haben. Ich glaube aber eher nicht.
alles2 hat geschrieben:
13.06.2023, 15:57
Dazu kennen wir die Vertragsbedingungen nicht. Auch bin ich mir nicht sicher, ob wirklich so ein hoher Unterschied beim Verbrauchswert geschätzt wurde oder es sich bei einfach nur um einen Rückschluss handelt, nachdem der Teilvorschreibungsbetrag um ca. das 6-fache gestiegen ist.
Ich verstehe den obigen Satz nicht und das "nur" ganz besonders nicht. Es wurde der tägliche Verbrauch ohne vernünftigen Anlaß auf den sechsfachen Wert gesetzt und damit über den Abrechnungszeitraum von ca. 1 Jahr ein hypothetischer Zählerstand ermittelt - nicht ungefähr auf den sechsfachen Wert, sondern exakt auf den sechsfachen Wert - etwa bis zur fünften Kommastelle. Somit kann man von einer willkürlichen Änderung ausgehen und technische Berechnungen als Grundlage dafür (z.b. der Verbrauch der Nachbarn oder ähnliches) mit einiger Sicherheit ausschließen.
alles2 hat geschrieben:
13.06.2023, 15:57
Ist dem Unternehmer der aktuelle Stand bekannt, gäbe es eh eine Rückzahlung.
Ja, schon, aber was heißt "eh"? Die Höhe der Rechnung bewegt sich durchaus in einem Rahmen, durch den die Liquidität eines normalen Haushalts gefährdet werden kann, eine Rücküberweisung nach so und so viel Monaten oder gar Jahren (ich glaube, nur alle drei Jahre wird tatsächlich abgelesen) wäre keine akzeptable Lösung gewesen. Das wäre ja schon fast ein Bausparvertrag. Und was, wenn dieses Unternehmen bis dahin Pleite geht?
alles2 hat geschrieben:
13.06.2023, 15:57
Sollte dies nicht erfolgen und hat das dort System, könnte man eher über Betrug nachdenken.
Die Hotline-Mitarbeiter haben dem Anliegen meines Bekannten einen außerordentlich geringen Widerstand entgegengesetzt und bei mir den Eindruck hinterlassen, daß es nicht der erste ähnlich gelagerte Fall gewesen sein dürfte. Ich meine allenfalls ein paar gehobene Augenbrauen angesichts der Dimension der behaupteten Verbrauchserhöhung bemerkt zu haben, so zwischen den Zeilen.

Ein Glück, daß der Bekannte keinen Abbuchungsauftrag erteilt und brav seine Post gelesen hat, denn wenn eine Abbuchung erst nach ihrem Eintreten bemerkt worden wäre und deswegen Überziehungs-Gebühren entstanden wären, wäre es vermutlich schon komplizierter geworden, das zu reparieren, ohne auf den Überziehungszinsen sitzen zu bleiben oder noch schlimmer, durch Überschreiten des Überziehungsrahmens auf den Folgen nicht erfolgter Überweisungen aller Art.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von alles2 » 14.06.2023, 09:26

Ich zielte darauf ab, dass wir den offiziellen Grund seitens des Gasanbieters nicht kennen. Bekommt man den nicht via Telefon präsentiert, könnte man schriftlich die Teilvorschreibung beeinspruchen und um eine Stellungnahme bitten. Mutmaßungen helfen uns da nicht weiter.

Habe den missverständlichen Teil nun korrigiert, nachdem zumindest ein Rechtschreibfehler dabei war. Mir ging es darum, nicht einschätzen zu können, ob deren Handeln nicht von Vertrags wegen gedeckt ist. Der anschließende Teil ging in Deine Richtung. Und zwar, ob Deinerseits lediglich der 6-fach höhere Verbrauchswert angenommen wurde, weil sich der Vorschreibungsbetrag um so viel erhöht hat. Oder ab der geschätzte Verbrauchswert konkret so benannt wurde. Vielleicht kannst Du die genauen Zahlen liefern. Ein Anbieter muss nicht nach den Werten des letzten Jahres gehen. Er kann sich auch die Entwicklung der letzten Jahre ansehen und daraus seine Vermutung ableiten. Gerade in Wohnanlagen, wo neue Parteien dazustoßen können, kam es vor, dass die Berechnung überraschend ausfiel.

Wie gesagt, bekommt man eine Vorschreibung und ist man mit den womöglich existenzbedrohenden Beträgen nicht einverstanden, hat man stets die Möglichkeit, darauf zu reagieren und dies richtigzustellen. Sollte das nicht gewährleistet sein, würde ich mir auch Sorgen machen.

Was irgendwelche Hotline-Mitarbeiter behaupten, die nicht in der Sache involviert sein könnten oder von denen das nicht ausgehen könnte, davon kannst Du Dir nicht viel kaufen. Das müsste schon vorher intern untersucht und geklärt werden. Man kann viel schwarzsehen und diverse Szenarien an die Wand malen. Nur wenn das Verschulden beim Unternehmen gelegen wäre und ist dem Kunden nichts vorzuwerfen, sollten ihm unter normalen Umständen auch keine zusätzlichen Belastungen angefallen sein, weil man über alles reden kann.
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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von togsboiling » 21.06.2023, 03:30

Wenn sich herausstellt, dass es sich bei der Betrugsklage um ein Versehen oder Missverständnis handelt, ist der Gang zum Gericht Zeitverschwendung. Der Verbraucherschutz wird wiederholen, was ich hier gesagt habe. Warten Sie die Antwort des Gaslieferanten ab, bevor Sie sich an die AK wenden.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 21.06.2023, 21:22

Vielen Dank für alle Ratschläge.

Die "korrigierte" Rechnung wurde mittlerweile erneut geschickt mit einem sehr viel realistischeren Betrag, der mit dem tatsächlichen Mehrverbrauch von ca. 30 % gut korrespondiert, und damit weit, weit, weit unter dem Betrag liegt, der sich aus einem unterstellten Mehrverbrauch von 500 % ergeben hätte.

Ich glaube nicht, daß wir jemals den tatsächlichen Grund für die Erhöhung der Verbrauchsschätzung erfahren werden.

Nachvollziehbare Anhaltspunkte für einer derartig maßlose Erhöhung des geschätzten Verbrauchs wie eine Änderung der im mit Gas versorgten Wohnung Zahl gemeldeter Personen, Umbauten oder sonstige Faktoren gab es jedenfalls, wie schon mehrfach berichtet, keine. Daher bleibe ich dabei, daß der Versuch dieser Gebührenerhöhung ungebührlich war.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 10.07.2023, 14:34

Und wieder ein ähnliches Erlebnis, es ist wieder ein Infrastrukturunternehmen, diesmal aus dem Bereich der Telekommunikation:

Im Winter hatte ich schon mal eine "Zahlungserinnerung" bekommen - ohne daß ich hätte feststellen können, auf welche Leistung sich die Zahlung denn bezogen haben soll. Ich hab daher dem Unternehmen eine Frist gesetzt, bis zu der ich die Zusendung einer Rechnung bzw. zumindest die Bekanntgabe der Leistung erwarte, für die ich zahlen soll. Darauf wurde mir geantwortet, die Frist (ca. 1 Woche), die ich ihnen dafür gesetzt habe, wäre zu knapp. Ich wollte denen schon zurückschreiben, was ich davon halte, jemandem eine Zahlungsaufforderung zu schicken und dann nicht mal (zumindest innerhalb von Tagen) die Leistung benennen zu können, für die man zahlen soll, hab mir aber gedacht, sie sollen mir den Buckel runter rutschen und hab weder gezahlt noch sonst was getan oder geschrieben - und auch nichts mehr davon gehört, bis heute:

Wieder eine E-Mail mit genau dem selben Text. Ich hab ebenfalls wieder mit dem exakt gleichen Text geantwortet, allerdings mit einem zusätzlichen Satz, nämlich daß sie mit gerichtlichen Schritten zu rechnen haben, weil es jetzt schon das zweite Mal ist, wo sie mir Geld von mir haben wollten, aber nicht einmal sagen konnten, wofür. Wir haben darüber schon gesprochen, wie realistisch es ist, eine Anklage wegen Betrugs durchzubekommen, aber ich dokumentiere das hier trotzdem mal, nur falls es andere gibt, denen es auch so geht, denn ab einer gewissen Menge von solchen "Irrtümern" könnte sich die Sachlage ja für den Staatsanwalt doch als interessant erweisen.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 17.07.2023, 18:29

Kurzes update: Im Gegensatz zum letzten Mal, im Winter, ist jetzt eine zweite Mail gekommen, wo die Sperre des Dienstes (von dem ich eben leider nicht weiß, welcher es sein soll) angedroht wird. Der Link auf das Kundenportal hilft indes nicht weiter, da dort die E-Mail-Adresse, unter der mich die Firma kontaktiert, unbekannt ist.

Ich habe die Firma darauf hingewiesen, daß sie die Zahlung (auf eine Art, daß man sie dem Dienst zuordnen kann) selbst vereitelt, weil sie mir keine Rechnung schicken kann (auch keine Kundennummer oder Rechnungsnummer bzw. einen Verwendungszweck für die Überweisung oder irgendsowas). Damit man mir nicht mangelnde Kooperationsbereitschaft unterstellen kann, habe ich daher ein Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 gestellt. Dadurch müßte ja eigentlich herauszufinden sein, welche Leistung das sein soll und ob die meine Bankverbindung haben oder was da insgesamt los ist. Also ich versuche jetzt quasi mit Hilfe der Behörde die Bekanntgabe von Daten zu erzwingen, die notwendig sind, damit ich die (angebliche) Leistung bezahlen kann.

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Re: Gasverbrauchsschätzung

Beitrag von Waldkatzi » 19.07.2023, 16:52

Auf mein Auskunftsbegehren nach einem Muster der ARGE Daten hat die Firma mit der Zusendung eines eigenen Formulars für das Auskunftsbegehren reagiert, in dem ich jedoch meine Kunden- und Anschlußnummer eintragen müßte, damit die Auskunft erteilt werden könne.

Ich finde das nur begrenzt lustig, denn mein Auskunftsbegehren hat ja eben zum Ziel, herauszufinden, um welche Leistung mit welcher Anschluß- und Kundennummer es sich handelt, die mit meiner Person verknüpft sind und unter was für einem Vertrag die Leistung geführt wird, für die ich zahlen soll und über die man mir aber schon ein halbes Jahr lang nicht verraten will, welche das sein soll.

(Mir kommt das mit dem Formular überhaupt so vor, als würde ich einen Bescheid von der Behörde über eine Strafverfügung zurückschicken mit dem Hinweis, daß ich die Strafe nur zahlen "kann", wenn mir die Behörde erst mal das von mir selbst ausgedachte Formular XY (zum download dortundort) ausgefüllt zuschickt. Dafür würde ich wohl auch nicht auf allzu viel Verständnis stoßen.)

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