TV fällt vom Regal - Zahlt Versicherung ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Tim86
Beiträge: 36
Registriert: 26.12.2020, 10:17

TV fällt vom Regal - Zahlt Versicherung ?

Beitrag von Tim86 » 11.06.2023, 01:12

Hallo,

Mich würde interessieren, wann die Haushaltsversicherung zahlt, wenn z.B. der LED TV
vom Regal fällt.
Welche Voraussetzungen mussen gegeben sein, damit die Versicherung zahlt ?
Viele von uns wissen ja, dass Versicherungen
oft hundert tausend Ausreden, um den Schaden nicht
zu begleichen. Nur frage ich mich: Was har die Versicherung nun zu bezahlen ?
Es gibt ja verschiedene Arten, die man bei Abschluss
einer Versicherung zu beachten hat.
Wann zahlt die Versicherung nun aber wirklich
bzw. wann hat sue diesen zu bezahlen?
Wenn der Wind das TV Gerat vom Regal bläst,oder man uber das Kabel fällt oder ein Vogel beim Fenster hereinfliegt und das flache TV Gerät vom Fensterbrett stößt oder die Katze, die auf das Gerät springt und welches zu Boden fällt?
Es gibt viele Möglichkeiten wie z.B. ein flaches TV Gerät heutzutage zu Bruch kommen kann...
Ich hoffe, es weis hier jemand mehr, was durch eine Haushaltsversicherung/Haftpflichtversicherung gedeckt ist und was nicht und was man vor einem Abschluss von so einer Versicherung beachten sollte.

Danke schon Mal 👍

Tim



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: TV fällt vom Regal - Zahlt Versicherung ?

Beitrag von alles2 » 11.06.2023, 03:24

Und viele Versicherungen wissen, dass Versicherungsnehmer um keine originelle Ausrede verlegen sein können, wenn sie für ihren selbst verschuldeten Schaden nicht aufkommen möchten (Versicherungsbetrug). Man kann sagen, dass für sämtliche Ursachen, die der Versicherte nicht selbst zu verantworten hat, eine Versicherung aufkommt, wenngleich dafür manches Mal ein Zusatzpaket abgeschlossen bzw. eine Deckungserweiterung vorgenommen werden müsste. Ein Elektrogerät kann durch höhere Gewalt wie eine Erschütterung (z.B. durch Explosion), Naturkatastrophen und Unwetter oder gar durch Vandalismus (Einbruch) herunterfallen. Dann käme das mit dem Verschuldensgrad ins Spiel. Gerät der Fernseher durch einen Besucher zu Bruch, könnte es durch dessen private Haftpflichtversicherung gedeckt sein, die in jeder Haushaltsversicherung inkludiert ist. Geht der Schaden von dessen mitversichertem und im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind aus (Deckungsumfang prüfen), wären die Eltern selbst verantwortlich, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ähnlich verhält es sich bei wohnraumfremden Haustieren. Wurde keine Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen (z.B. weil in dessen Bundesland nicht gesetzlich vorgeschrieben), schaut der Hundehalter in die Röhre. Wie bereits angedeutet, dürfte die Versicherung abspringen, sofern ein Gerät nicht sachgerecht montiert wurde (Eigenverschulden) oder das eigene Haustier als Schadensverursacher gilt.

Weitere Tipps finden sich in der Broschüre "Haushaltsversicherung" der AK:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Versicherungen/Haushaltsversicherung_2022.pdf

Es gäbe zwar eine übersichtlichere Ausgabe aus dem Jahre 2018, wobei die jeder bei Bedarf selbst aufstöbern kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 160 Gäste