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Höhere Gerechtigkeit

Verfasst: 31.05.2023, 07:42
von mabe
Guten Tag!

Eine hypothetische Frage: Wenn ich einen Bescheid einer Institution als ungerecht betrachte (ohne reale Möglichkeit, dagegen erfolgreich vorzugehen) und daher der Institution die "höhere Gerechtigkeit" androhe - z.B.
auf die Art: "der "dort oben" wird - früher oder später - alles in Rechnung stellen" - kann dies irgendwelche strafrechtliche Konsequenzen haben?

Danke im Voraus.

Re: Höhere Gerechtigkeit

Verfasst: 31.05.2023, 10:05
von alles2
Es geht nicht so sehr darum, wie man etwas durch die Blume sagt, sondern vielmehr, was der Absender damit bezwecken wollte und was es beim Adressaten auslöst. Versetzt es Letzteren in Furcht und Unruhe, könnten die Tatmerkmale der schweren Drohung nach § 107 Abs.1 StGB erfüllt sein. Daher sind derartige Kommentierungen einer Entscheidung sinnfrei und es liegt an der eigenen Souveränität, wie man damit umgeht.

Re: Höhere Gerechtigkeit

Verfasst: 05.06.2023, 00:54
von Hank
…jeder Bescheid (Rechtsmittelbelehrung meistens auf der Rückseite) kann kostenlos ohne Anwaltszwang am Verwaltungsgericht mit sachhaltigen und einleuchtenden Argumenten bekämpft werden, da braucht es keine Polemik …